naseweiss78
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Guten Abend,
ich habe eine Frage und zwar ist der Sachverhalt bei mir folgender:
Von der Rentenversicherung als vollständig erwerbsunfähig eingestuft seit November 2018 (Dauer 2 Jahre, also bis November 2020) - Rente in Höhe von 223 Euro inkl Krankenversicherung
Aufstockung vom Grundsicherungsamt in Höhe von 612 Euro
Ich hatte schon bei Beginn der Rente Schulden von etwa 5200 Euro auf meiner Kreditkarte gehabt (Meine gesundheitlichen Probleme bestehen seit fast 10 Jahren schon... Immer wieder die Arbeit verloren usw).
Jetzt verstarb im Januar 2019 mein Stiefvater zu dem ich seit Beginn der Krankheit keinen Kontakt mehr hatte. Ich wurde enterbt und habe meinen Pflichtteil halt eingefordert, weil das Amt mich dazu auch aufgefordert hat, nachdem ich nachgefragt habe, ob ich das muss. Ich wollte nichts davon haben!
Der Betrag beträgt 9679 Euro nach Abzug aller Kosten.
Diese habe ich dem Amt auch mitgeteilt und jetzt wurden meine Leistungen aufgehoben. Ich muss davon jetzt 6 Monate leben (Aufteilung pro Monat von 1700 Euro etwa).
Meine Frage ist jetzt:
Darf ich meine Schulden davon bezahlen? Darf ich trotzdem das eine oder andere Teil in meinem Haushalt ersetzen bzw mir auch mal einen Luxus wie neue Hosen oder einen funktionierenden PC kaufen? Ich habe in der Hinsicht praktich garnichts und bin auch seit knapp 10 Jahren komplett isoliert (Bin in Behandlung).
Was ist, wenn das Geld nach z.B. 4 Monaten dann verbraucht ist? Spielt das Schonvermögen in Höhe von 5000 Euro eine Rolle? Oder ist das Erbe komplett Einkommen und die 5000 Euro-Grenze spielen dann auch nach Monaten keine Rolle?
Vielen Dank für eine hilfreiche Antwort. Es ist mir ein wenig peinlich, aber ich habe im richtigen Leben leider niemanden, der mir helfen könnte und ich bin auch ziemlich überfordert mit dem brief des Amtes, weil es mir Angst macht, wenn das Geld nicht ganz reichen sollte.
Liebe Grüße
Stefan
ich habe eine Frage und zwar ist der Sachverhalt bei mir folgender:
Von der Rentenversicherung als vollständig erwerbsunfähig eingestuft seit November 2018 (Dauer 2 Jahre, also bis November 2020) - Rente in Höhe von 223 Euro inkl Krankenversicherung
Aufstockung vom Grundsicherungsamt in Höhe von 612 Euro
Ich hatte schon bei Beginn der Rente Schulden von etwa 5200 Euro auf meiner Kreditkarte gehabt (Meine gesundheitlichen Probleme bestehen seit fast 10 Jahren schon... Immer wieder die Arbeit verloren usw).
Jetzt verstarb im Januar 2019 mein Stiefvater zu dem ich seit Beginn der Krankheit keinen Kontakt mehr hatte. Ich wurde enterbt und habe meinen Pflichtteil halt eingefordert, weil das Amt mich dazu auch aufgefordert hat, nachdem ich nachgefragt habe, ob ich das muss. Ich wollte nichts davon haben!
Der Betrag beträgt 9679 Euro nach Abzug aller Kosten.
Diese habe ich dem Amt auch mitgeteilt und jetzt wurden meine Leistungen aufgehoben. Ich muss davon jetzt 6 Monate leben (Aufteilung pro Monat von 1700 Euro etwa).
Meine Frage ist jetzt:
Darf ich meine Schulden davon bezahlen? Darf ich trotzdem das eine oder andere Teil in meinem Haushalt ersetzen bzw mir auch mal einen Luxus wie neue Hosen oder einen funktionierenden PC kaufen? Ich habe in der Hinsicht praktich garnichts und bin auch seit knapp 10 Jahren komplett isoliert (Bin in Behandlung).
Was ist, wenn das Geld nach z.B. 4 Monaten dann verbraucht ist? Spielt das Schonvermögen in Höhe von 5000 Euro eine Rolle? Oder ist das Erbe komplett Einkommen und die 5000 Euro-Grenze spielen dann auch nach Monaten keine Rolle?
Vielen Dank für eine hilfreiche Antwort. Es ist mir ein wenig peinlich, aber ich habe im richtigen Leben leider niemanden, der mir helfen könnte und ich bin auch ziemlich überfordert mit dem brief des Amtes, weil es mir Angst macht, wenn das Geld nicht ganz reichen sollte.
Liebe Grüße
Stefan