Hallo Leute,
wieder einmal eine Frage
Der Antrag wird gestellt auf Umgangskosten, Vaterschaftsanerkennung und Umgangsvereinbarung ist schon mal fertig.
Nun geht es um den Kindesunterhalt. Der KV kann zur Zeit ja nicht zahlen, aber es steht zu 90% wohl fest, dass er Kindergeld nachgezahlt bekommt (ungefähr 4 Jahre rückwirkend) Ich habe es grob ausgerechnet, das wären ca. 8.000€. Wie verhält es sich dann? Muss er mir dann Unterhalt für das Kind zahlen und sein Anspruch auf Grundsicherung geht dann auch flöten, richtig?
Wie sollte ich mich dann verhalten oder macht das Jugendamt dann alles für mich? (wegen Unterhaltsvorschuss)
LG
Siri
wieder einmal eine Frage

Der Antrag wird gestellt auf Umgangskosten, Vaterschaftsanerkennung und Umgangsvereinbarung ist schon mal fertig.
Nun geht es um den Kindesunterhalt. Der KV kann zur Zeit ja nicht zahlen, aber es steht zu 90% wohl fest, dass er Kindergeld nachgezahlt bekommt (ungefähr 4 Jahre rückwirkend) Ich habe es grob ausgerechnet, das wären ca. 8.000€. Wie verhält es sich dann? Muss er mir dann Unterhalt für das Kind zahlen und sein Anspruch auf Grundsicherung geht dann auch flöten, richtig?
Wie sollte ich mich dann verhalten oder macht das Jugendamt dann alles für mich? (wegen Unterhaltsvorschuss)
LG
Siri