Nachweis von Zeiten der Arbeitslosigkeit / Aufhebung der Grundsicherung für den Schulbesuch
Hallo,
ich hoffe mein Beitrag ist in diesem Forenbereich richtig.
Mein Anliegen ist folgendes; Ich habe geplant das Abitur nachzuholen und würde es gerne über ein Tageskolleg machen. Die Zugangsvoraussetzungen sind unter anderem eine mindestens zwei-jährige Berufsausbildung bzw. Berufserfahrung, welche ich aber leider aufgrund psychischer Erkrankung bisher nicht vorweisen konnte.
Allerdings können auch andere Zeiten anstelle der erforderlichen Berufserfahrung angerechnet werden unter anderem Zeiten der Arbeitslosigkeit. Nun ist meine Frage, ob auch die Zeiten in welchen ich Maßnahmen besucht habe als Zeiten von Arbeitslosigkeit gelten?
Vom 20.09.10 bis 16.03.11 habe ich die DAA besucht, über welche ich auch ein paar Wochen Praktika absolviert habe und von Juli 2012 bis Dezember 2012 habe ich eine Maßnahme im CJD besucht.
Ende Januar 2013 bis Juli 2013 habe ich eine Therapie in einer Tagesklinik gemacht aufgrund meiner psychischen Probleme.
In dieser Zeit und danach habe ich weiter Hartz Vier erhalten allerdings war ich seit dieser Zeit durchweg krankgeschrieben, weshalb ich vom Jobcenter zum Amtsarzt geschickt wurde, welcher mich unter drei Stunden täglich arbeitsfähig geschrieben hat woraufhin ich beim Sozialamt Grundsicherung beantragen musste und seit Januar 2017 diese erhalte.
Nun, ich möchte mir jetzt bald einen Beratungstermin bei dem Weiterbildungskolleg in meiner Nähe holen, um mich dort ausführlich zu informieren.
Mein Glück ist, dass ich 2007/08 ein Jahrespraktikum im Rahmen einer Fachhochschule absolviert habe. Dort wollte ich mein Fachabitur machen konnte dies aber nicht da ich aufgrund meiner psychischen Verfassung oft gefehlt habe und keine Energie hatte, weshalb meine Leistungen miserabel waren und ich im Mai 2009 nur mit einem Abgangszeugnis abgegangen bin, da ich durch die Prüfungen gefallen bin.
Von Sommer 2009 bis Herbst 2010 war ich in einer ambulanten Psychotherapie bei einer Jugendpsychotherapeutin.
Ich habe mich bezüglich des Jahrespraktikums informiert und mir wurde mitgeteilt dass dieses zu den Zeiten der Berufserfahrung zählt, was mich sehr freut
Natürlich hoffe ich dass mir das eine Jahr der Arbeitslosigkeit auch angerechnet wird, wie es auch in den Zugangsvoraussetzungen steht, dann könnte ich die Schule besuchen, wenn sie mich denn auch nehmen.
Daher meine Frage zählen Maßnahmen wie oben genannte DAA und CJD auch dazu?
Die Zeiten meines Hartz Vier Bezuges in welchen ich krank geschrieben war, werden vermutlich nicht zählen aber diese sind erst seit der Tagesklinik 2013, die Jahre davor war ich nicht krankgeschrieben sonst hätte ich ja auch keine Maßnahmen besuchen können.
Woher bekomme ich die Bescheinigung der Arbeitslosigkeitszeiten und wie sollte sie für die Schule aussehen?
Sollte das Beratungsgespräch für mich positiv verlaufen und ich bekomme grünes Licht dass ich die Voraussetzungen erfülle werde ich mich darum kümmern dass die Grundsicherung aufgehoben wird, vermutlich muss ich dafür einen Termin für eine Untersuchung beim Amtsarzt anfordern, denn ich muss, um die Schule zu besuchen für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Dann war meine Sorge noch wie ich das mit dem Jobcenter machen soll da ich nicht weiß ob sie es unterstützen würden wenn ich Vollzeitschule machen möchte bezüglich Leistungen da ich denke dass sie sich da quer stellen könnten.
Allerdings gibt es die Möglichkeit bei dieser Schule bereits ab dem ersten Semester Schüler-Bafög zu beantragen was wirklich sehr gut ist, dann wäre ich nicht vom Jc abhängig und muss mich nicht mit denen rumschlagen.
Nächstes Jahr im März werde ich zwar 30 Jahre allerdings kann man unter bestimmten Bedingungen auch Bafög erhalten wenn man bereits das 30 Lebensjahr vollendet hat und nach den Informationen welche ich zusammengetragen habe würden diese Bedingungen bei mir zum Tragen kommen.
Habt ihr da vielleicht ein paar Ratschläge für mich wie ich da am besten vorgehe, sollte ich das "Ja" von der Schule bekommen?
Also ich meine bezogen auf die Aufhebung der Grundsicherung und Wechsel zum Bafög?
Das Abitur machen möchte ich unbedingt, ich bereite mich seit einiger Zeit auf den Lernstoff vor, informiere mich und durchdenke alles sehr gut.
Ich habe zwar immer noch psychische Probleme aber mittlerweile bin ich sicher dass ich die Schule schaffen werde.
Danke schonmal
Hallo,
ich hoffe mein Beitrag ist in diesem Forenbereich richtig.
Mein Anliegen ist folgendes; Ich habe geplant das Abitur nachzuholen und würde es gerne über ein Tageskolleg machen. Die Zugangsvoraussetzungen sind unter anderem eine mindestens zwei-jährige Berufsausbildung bzw. Berufserfahrung, welche ich aber leider aufgrund psychischer Erkrankung bisher nicht vorweisen konnte.
Allerdings können auch andere Zeiten anstelle der erforderlichen Berufserfahrung angerechnet werden unter anderem Zeiten der Arbeitslosigkeit. Nun ist meine Frage, ob auch die Zeiten in welchen ich Maßnahmen besucht habe als Zeiten von Arbeitslosigkeit gelten?
Vom 20.09.10 bis 16.03.11 habe ich die DAA besucht, über welche ich auch ein paar Wochen Praktika absolviert habe und von Juli 2012 bis Dezember 2012 habe ich eine Maßnahme im CJD besucht.
Ende Januar 2013 bis Juli 2013 habe ich eine Therapie in einer Tagesklinik gemacht aufgrund meiner psychischen Probleme.
In dieser Zeit und danach habe ich weiter Hartz Vier erhalten allerdings war ich seit dieser Zeit durchweg krankgeschrieben, weshalb ich vom Jobcenter zum Amtsarzt geschickt wurde, welcher mich unter drei Stunden täglich arbeitsfähig geschrieben hat woraufhin ich beim Sozialamt Grundsicherung beantragen musste und seit Januar 2017 diese erhalte.
Nun, ich möchte mir jetzt bald einen Beratungstermin bei dem Weiterbildungskolleg in meiner Nähe holen, um mich dort ausführlich zu informieren.
Mein Glück ist, dass ich 2007/08 ein Jahrespraktikum im Rahmen einer Fachhochschule absolviert habe. Dort wollte ich mein Fachabitur machen konnte dies aber nicht da ich aufgrund meiner psychischen Verfassung oft gefehlt habe und keine Energie hatte, weshalb meine Leistungen miserabel waren und ich im Mai 2009 nur mit einem Abgangszeugnis abgegangen bin, da ich durch die Prüfungen gefallen bin.
Von Sommer 2009 bis Herbst 2010 war ich in einer ambulanten Psychotherapie bei einer Jugendpsychotherapeutin.
Ich habe mich bezüglich des Jahrespraktikums informiert und mir wurde mitgeteilt dass dieses zu den Zeiten der Berufserfahrung zählt, was mich sehr freut
Natürlich hoffe ich dass mir das eine Jahr der Arbeitslosigkeit auch angerechnet wird, wie es auch in den Zugangsvoraussetzungen steht, dann könnte ich die Schule besuchen, wenn sie mich denn auch nehmen.
Daher meine Frage zählen Maßnahmen wie oben genannte DAA und CJD auch dazu?
Die Zeiten meines Hartz Vier Bezuges in welchen ich krank geschrieben war, werden vermutlich nicht zählen aber diese sind erst seit der Tagesklinik 2013, die Jahre davor war ich nicht krankgeschrieben sonst hätte ich ja auch keine Maßnahmen besuchen können.
Woher bekomme ich die Bescheinigung der Arbeitslosigkeitszeiten und wie sollte sie für die Schule aussehen?
Sollte das Beratungsgespräch für mich positiv verlaufen und ich bekomme grünes Licht dass ich die Voraussetzungen erfülle werde ich mich darum kümmern dass die Grundsicherung aufgehoben wird, vermutlich muss ich dafür einen Termin für eine Untersuchung beim Amtsarzt anfordern, denn ich muss, um die Schule zu besuchen für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Dann war meine Sorge noch wie ich das mit dem Jobcenter machen soll da ich nicht weiß ob sie es unterstützen würden wenn ich Vollzeitschule machen möchte bezüglich Leistungen da ich denke dass sie sich da quer stellen könnten.
Allerdings gibt es die Möglichkeit bei dieser Schule bereits ab dem ersten Semester Schüler-Bafög zu beantragen was wirklich sehr gut ist, dann wäre ich nicht vom Jc abhängig und muss mich nicht mit denen rumschlagen.
Nächstes Jahr im März werde ich zwar 30 Jahre allerdings kann man unter bestimmten Bedingungen auch Bafög erhalten wenn man bereits das 30 Lebensjahr vollendet hat und nach den Informationen welche ich zusammengetragen habe würden diese Bedingungen bei mir zum Tragen kommen.
Habt ihr da vielleicht ein paar Ratschläge für mich wie ich da am besten vorgehe, sollte ich das "Ja" von der Schule bekommen?
Also ich meine bezogen auf die Aufhebung der Grundsicherung und Wechsel zum Bafög?
Das Abitur machen möchte ich unbedingt, ich bereite mich seit einiger Zeit auf den Lernstoff vor, informiere mich und durchdenke alles sehr gut.
Ich habe zwar immer noch psychische Probleme aber mittlerweile bin ich sicher dass ich die Schule schaffen werde.
Danke schonmal