Grundsicherung aufheben lassen für den Besuch einer weiterbildenden Schule

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Ninchan

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Nachweis von Zeiten der Arbeitslosigkeit / Aufhebung der Grundsicherung für den Schulbesuch

Hallo,

ich hoffe mein Beitrag ist in diesem Forenbereich richtig.
Mein Anliegen ist folgendes; Ich habe geplant das Abitur nachzuholen und würde es gerne über ein Tageskolleg machen. Die Zugangsvoraussetzungen sind unter anderem eine mindestens zwei-jährige Berufsausbildung bzw. Berufserfahrung, welche ich aber leider aufgrund psychischer Erkrankung bisher nicht vorweisen konnte.
Allerdings können auch andere Zeiten anstelle der erforderlichen Berufserfahrung angerechnet werden unter anderem Zeiten der Arbeitslosigkeit. Nun ist meine Frage, ob auch die Zeiten in welchen ich Maßnahmen besucht habe als Zeiten von Arbeitslosigkeit gelten?
Vom 20.09.10 bis 16.03.11 habe ich die DAA besucht, über welche ich auch ein paar Wochen Praktika absolviert habe und von Juli 2012 bis Dezember 2012 habe ich eine Maßnahme im CJD besucht.
Ende Januar 2013 bis Juli 2013 habe ich eine Therapie in einer Tagesklinik gemacht aufgrund meiner psychischen Probleme.
In dieser Zeit und danach habe ich weiter Hartz Vier erhalten allerdings war ich seit dieser Zeit durchweg krankgeschrieben, weshalb ich vom Jobcenter zum Amtsarzt geschickt wurde, welcher mich unter drei Stunden täglich arbeitsfähig geschrieben hat woraufhin ich beim Sozialamt Grundsicherung beantragen musste und seit Januar 2017 diese erhalte.

Nun, ich möchte mir jetzt bald einen Beratungstermin bei dem Weiterbildungskolleg in meiner Nähe holen, um mich dort ausführlich zu informieren.
Mein Glück ist, dass ich 2007/08 ein Jahrespraktikum im Rahmen einer Fachhochschule absolviert habe. Dort wollte ich mein Fachabitur machen konnte dies aber nicht da ich aufgrund meiner psychischen Verfassung oft gefehlt habe und keine Energie hatte, weshalb meine Leistungen miserabel waren und ich im Mai 2009 nur mit einem Abgangszeugnis abgegangen bin, da ich durch die Prüfungen gefallen bin.
Von Sommer 2009 bis Herbst 2010 war ich in einer ambulanten Psychotherapie bei einer Jugendpsychotherapeutin.

Ich habe mich bezüglich des Jahrespraktikums informiert und mir wurde mitgeteilt dass dieses zu den Zeiten der Berufserfahrung zählt, was mich sehr freut :)
Natürlich hoffe ich dass mir das eine Jahr der Arbeitslosigkeit auch angerechnet wird, wie es auch in den Zugangsvoraussetzungen steht, dann könnte ich die Schule besuchen, wenn sie mich denn auch nehmen.
Daher meine Frage zählen Maßnahmen wie oben genannte DAA und CJD auch dazu?
Die Zeiten meines Hartz Vier Bezuges in welchen ich krank geschrieben war, werden vermutlich nicht zählen aber diese sind erst seit der Tagesklinik 2013, die Jahre davor war ich nicht krankgeschrieben sonst hätte ich ja auch keine Maßnahmen besuchen können.
Woher bekomme ich die Bescheinigung der Arbeitslosigkeitszeiten und wie sollte sie für die Schule aussehen?

Sollte das Beratungsgespräch für mich positiv verlaufen und ich bekomme grünes Licht dass ich die Voraussetzungen erfülle werde ich mich darum kümmern dass die Grundsicherung aufgehoben wird, vermutlich muss ich dafür einen Termin für eine Untersuchung beim Amtsarzt anfordern, denn ich muss, um die Schule zu besuchen für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Dann war meine Sorge noch wie ich das mit dem Jobcenter machen soll da ich nicht weiß ob sie es unterstützen würden wenn ich Vollzeitschule machen möchte bezüglich Leistungen da ich denke dass sie sich da quer stellen könnten.
Allerdings gibt es die Möglichkeit bei dieser Schule bereits ab dem ersten Semester Schüler-Bafög zu beantragen was wirklich sehr gut ist, dann wäre ich nicht vom Jc abhängig und muss mich nicht mit denen rumschlagen.
Nächstes Jahr im März werde ich zwar 30 Jahre allerdings kann man unter bestimmten Bedingungen auch Bafög erhalten wenn man bereits das 30 Lebensjahr vollendet hat und nach den Informationen welche ich zusammengetragen habe würden diese Bedingungen bei mir zum Tragen kommen.

Habt ihr da vielleicht ein paar Ratschläge für mich wie ich da am besten vorgehe, sollte ich das "Ja" von der Schule bekommen?
Also ich meine bezogen auf die Aufhebung der Grundsicherung und Wechsel zum Bafög?

Das Abitur machen möchte ich unbedingt, ich bereite mich seit einiger Zeit auf den Lernstoff vor, informiere mich und durchdenke alles sehr gut.
Ich habe zwar immer noch psychische Probleme aber mittlerweile bin ich sicher dass ich die Schule schaffen werde.

Danke schonmal :)
 
AW: Nachweis von Zeiten der Arbeitslosigkeit / Aufhebung der Grundsicherung für den Schulbesuch

Deine Arbeitslosenzeiten könntest Du über dei Bescheide nachweisen. Ansonsten mal bei der Schule fragen. Die müssten auh wissen, was sie da brauchen.

Welche Leustung hast Du während der Massnahmen bezogen? eventuell zählen diese Zeiten auch mit.

Ich glaube nicht, dass Du wegen der Grusi extra zum Antsarzt musst. Die müsste automatisch wegfallen, wenn Du den Schulbsuch meldest bzw. den Bafög-Bezug.
 
AW: Nachweis von Zeiten der Arbeitslosigkeit / Aufhebung der Grundsicherung für den Schulbesuch

Danke für deine Antwort :)
Ja, das hab ich mir auch schon überlegt ob da die Bescheide ausreichen allerdings vermute ich dass nur jene Zeiten als Arbeitslosigkeit anerkannt werden in welchen ich nicht krankgeschrieben war und welche Zeiträume das sind steht ja leider in den Bescheiden nicht drin.
Ich muss eh nur ein Jahr der Arbeitslosigkeit nachweisen da es nur bis zu einem Jahr anerkannt wird.
Das wäre also die Zeit ab 2009/10 bis Dezember 2012. Danach war ja Tagesklinik und seit dem durchgängig Krankschreibung angesagt :/

Ja das werde ich dann auch bei der Schule nachfragen was sie genau brauchen, ich will mich perfekt vorbereiten.
Vielleicht kann das Jc mir ja eine Übersicht der Zeiträume erstellen in welchen ich nicht krankgeschrieben war.

Zur Zeit des Besuches der DAA habe ich über diese Maßnahme Geld erhalten, es war aber glaube ich die gleiche Höhe wie bei Hartz Vier, vielleicht etwas mehr.
Beim besuch der Maßnahme im CJD bekam ich die Leistungen weiter übers Jobcenter.
Hm, weißt du wo ich das rausfinde ob diese Zeiten auch mitzählen?

Hm, das hatte ich auch überlegt ob dann nicht einfach die Grusi wegfällt wenn ich den Schulbesuch melde aber die Schule nimmt einen ja nur auf wenn man für den Arbeitsmarkt zur Verfügung steht daher weiß ich nicht ob das so funktioniert :/
Zumal ich mir auch Sorgen mache dass die mir vom Amt dann Ärger machen bzw Steine in den Weg legen wenn ich dann plötzlich Schule machen möchte.
Wir kennen ja alle die Willkür und Machtspielchen der Ämter -.-

Aber ich werde mich natürlich dennoch keines wegs von meinem Vorhaben abbringen, das steht für mich fest.
Daher habe ich mich hier an euch gewandt da ihr da vielleicht Tipps, Hilfe und Rarschläge für mich habt :)
Denn ich will mich umfassend informieren und genau wissen was ich tun kann und wie ich vorgehen kann da ich mich nicht von irgendwelchen Ämtern als Spielball benutzen lassen möchte.

Danke an euch, tolles Forum :)
 
AW: Nachweis von Zeiten der Arbeitslosigkeit / Aufhebung der Grundsicherung für den Schulbesuch

Also ich denke schon, das Krankheitszeiten, während derer Du Leistungen vom JV bezogen hast, mitzählen. Ich habe noch nie gehört, dass ein Jobcenter eine Aufkistung über Zeiten des Leistungsbezuges ohne Krankheitszeiten ertellt.

Und das mit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen ist denke ich auch anders gemeint. Wenn jemand zum Beispiel im Mutterschutz ist, wenn er wegen Pflege oder Erziehung von Kindern gar nicht arbeiten kann oder wenn er schlicht zu krank zum Arbeiten ist, dann steht diese Person halt dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung.

Wenn Du aber sagst, Du traust Dir das zu und meinst, danachauch arbeiten zu können, dann ist das erstmal so. Du hast ja kein Arbeitsverbot. Das Grusiamt hat Dir daauch keine Steine in den Weg zu legen, das ist Deine Entscheidung. Diekönnen dieLeistung einstellen und dannhaben sie sowieso nichts mehr zu melden.
 
Hallo,

meine Frage handelt sich um mein Vorhaben eine weiterbildende Schule zum Erlangen des Abiturs zu besuchen und bezogen darauf wie ich vorgehen soll da ich aktuell Grundsicherung beziehe.

Ich habe gestern bereits im Thema "Allgemeine Fragen" mein Anliegen recht ausführlich geschildert allerdings waren meine Fragen dort eher allgemeiner Natur.
Jetzt habe ich aber spezielle Fragen wegen der Grundsicherung welche ich aufgrund einer vom Amtsarzt festgestellten Erwerbsunfähigkeit seit Januar 2017 erhalte.

Für den Schulbesuch muss ich natürlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen sprich ich vermute dass ich die Grundsicherung abmelden muss wenn ich die Schule besuchen möchte.
Mein Problem was ich damit habe ist wie ich da vorgehen soll.
Meine Erwerbsminderung ist auf eine unbefristete Dauer ausgelegt allerdings läuft sie nach aktuellem Bescheid nur noch bis Dezember diesen Jahres und daher muss ich mich zwei Monate vorher, also im Oktober, bei der zuständigen Verbandsgemeinde melden um eine erneute Begutachtung zu beantragen, soweit sogut.
Nun möchte ich mir ja bei der Schule jetzt für den September einen Beratungstermin geben lassen um alle offenen Fragen dort zu klären und möchte mich dann danach dort "bewerben".

Man hat bis zum 1. April die Möglichkeit sich dort anzumelden, daher denke ich ist es wahrscheinlich dass ich erst kurz nach diesem Datum die Aufnahmebestätigung erhalten werde.
Nur weiß ich jetzt nicht genau ob die Schule mir eine Aufnahmebestätigung erteilt wenn ich zu diesem Zeitpunkt noch Grusi bekomme, vielleicht wenn ich dort meinen Fall schildere und die Grundsicherung sofort aufhört sobald ich ihnen meine Aufnahme mitgeteilt habe?

Aber würde das so einfach gehen oder würden mir da Steine in den Weg gelegt von Seiten des Amtes? Muss ich ihnen erst von meinem Vorhaben mitteilen und davon dass ich Bewerbungsunterlagen zur Schule geschickt habe oder muss ich erst wieder zu einem Amtsarzt der mir bescheinigt dass ich wieder erwerbsfähig bin und somit die Schule besuchen darf?
Da dieses Verfahren Monate dauern würde wäre es schlecht wenn es so laufen müsste :/
Oder würden sie mich, sobald sie von mir die Information erhalten haben dass ich mich bei einer Schule beworben habe, wieder zurück zum Jc schicken da sie in diesem Fall unmittelbar keine Grusi mehr bezahlen?

Allerdings falls ich dann wieder zum Jobcenter muss weiß ich nicht ob sie dem Schulbesuch zustimmen würden da mir schonmal gesagt wurde dass soetwas Privatvergnügen sei und sie nicht dafür da wären einem das zu bezahlen sondern die Leute in Jobs zu vermitteln (jaja, ist klar -.-)

Nur hab ich eventuell die Möglichkeit elternunabhängiges Schülerbafög zu bekommen für die ganze Schulzeit was natürlich sehr gut wäre da ich mich dann nicht mit denen beim Jobcenter rumärgern muss. Ich hoffe der Bafög-Antrag geht dann, sollte es soweit sein, durch.

Sollte ich auch wirklich erst nach dem 1. April eine Zusage der Schule erhalten wäre ich ja wieder weiter in der Grundsicherung nach der erneuten Begutachtung meines Falles (beim letzten Mal musste ich gar nicht dahin, da wurde aufgrund der Unterlagen welche sie dort haben entschieden dass ich unbefristet Erwerbsunfähig bin daher denke ich dass es dieses Mal wieder so laufen wird).

Könnte das dann Probleme geben wenn die Prüfung des Amtes ergibt dass immer noch Erwerbsunfähigkeit besteht (nur aufgrund der Unterlagen), ich dann wieder einen neuen Bescheid erhalte für ein weiteres Jahr Grundsicherung aber dann im August des Jahres die Schule besuchen möchte? Allerdings würde ich ja die Aufnahmebestätigung natürlich früher erhalten, ich denke dies werde ich dann schon dem Amt mitteilen müssen.

Würden die ab da dann schon die Grusi einstellen oder erst ab dem Monat in welchem der Schulbesuch beginnt?

Fragen über Fragen, ich weiß, aber ich weiß da einfach nicht weiter und hoffe dass mir hier jemand weiterhelfen kann.
Ich möchte unbedingt das Abitur nachholen und diese Chance nutzen und dafür möchte ich absolut vorbereitet sein und wissen wie ich vorgehen muss, wie ich da mit den Ämtern umgehen muss usw.

Schonmal vielen Dank im voraus :)
 
[...]

Ich habe gestern bereits im Thema "Allgemeine Fragen" mein Anliegen recht ausführlich geschildert [...]
Moinsen Ninchan und willkommen hier ...!

Da es wenig zielführend ist, denselben Sachverhalt in zwei Subforen zu verkaspern, war ich mal so frei und habe Deine beiden Fäden mal hier zusammengeführt ...


:icon_wink:
 
Achso, gut zu wissen, danke für diese Information :) Aber an sich ist es möglich eine Auflistung der Zeiten der Arbeitslosigkeit vom Jobcenter anzufordern oder?
Weißt du zufällig wie lange das Dauern würde und ob die das auch ohne Nennung von Gründen machen würden?
Würden die mir das überhaupt ausstellen da ich ja gar nicht mehr bei ihnen in Leistungsbezug bin da ich ja Grundsicherung erhalte :/

Hm, das könnte natürlich sein dass das mit dem "Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen" so gemeint ist wie du es siehst.
Naja, die Zeiten ab der Tagesklinik und danach in welchen ich ALG 2 erhalten habe waren ja Zeiten in denen ich krank geschrieben war eben weil ich nicht fähig war zu arbeiten, daher sollte ich ja Grundsicherung beantragen welche ich ja auch bis heute erhalte aufgrund meiner festgestellten Erwerbsunfähigkeit welche zur Zeit auch unbefristet ist.
Aber die Zeiten davor war ich ja nicht krankgeschrieben.

Weißt du denn wie ich rausfinde ob die zwei Maßnahmen auch dazu zählen? Also zu Zeiten der Arbeitslosigkeit? Sogar als Zeiten der Arbeit? Da man ja, egal wie lange man eine Maßnahme besucht, für ein Jahr aus der Statistik der Arbeitslosen rausfällt.

Liebe Grüße

Janina :)

Dankeschön dass du mir Mut machst, damit hilfst du mir wirklich sehr. Ja, normalerweise sollten Ämter einem auch keine Steine in den Weg legen aber leider wird es oft gemacht und es ist einfach furchtbar wieviele Menschen damit weiter kaputt gemacht werden :(


Danke dir :)

Entschuldige bitte für die Umstände, bin momentan einfach aufgrund dieser Sorgen am rotieren:sorry:
 
Obb und welche Bescheinigungen Du da vom JC brauchst und ob die beden Mssnahme mitzählen, weiss man gamz sicher in der Schule. Du bis bestimmt nicht der erste Fall, der Leistungen vom JC bezogen hat.

Hast Du denn von den Massnahmen irgendwelche Bescheinigungen? Die wären sicher nicht verkehrt als Nachweis.
 
Obb und welche Bescheinigungen Du da vom JC brauchst und ob die beden Mssnahme mitzählen, weiss man gamz sicher in der Schule. Du bis bestimmt nicht der erste Fall, der Leistungen vom JC bezogen hat.

Also meinst du dass ich mir erstmal einen Beratungstermin in der Schule holen soll, mich da umfassend informieren sollte und danach dann erst entsprechende Bescheinigungen (falls erforderlich) beim Jc anfordern soll?
Hoffentlich klappt das alles, ich denke alles so genau durch, ziehe jede Möglichkeit bzw Schwierigkeiten welche entstehen könnten in Betracht und versuche im Vorfeld alles schon so ausführlich, umfassend und perfekt vorzubereiten damit ich den Wunsch das Abitur nachzuholen wahr machen kann.

Ich habe einfach panische Angst dass ich da einen Fehler mache, nicht richtig vorbereitet bin und es deshalb nicht funktioniert :(

Daher wollte ich ja vor dem Beratungsgespräch am Liebsten schon sogut wie alle Bescheide haben um mit vollständigen Unterlagen zu dem Termin zu erscheinen, einfach um zu zeigen dass es mir wirklich ernst ist.
Am liebsten würde ich, wenn er positiv verläuft, meine Bewerbungsunterlagen dann schon direkt dort abgeben. So sehr möchte ich es, das ist aktuell das wo ich hauptsächlich drüber nachdenke, fast ununterbrochen.

Von der DAA habe ich eine Bescheinigung aber leider vom CJD nicht, davon habe ich nur noch das Schreiben welches ich damals erhielt für ein "Aufnahmegespräch" für die Maßnahme. Meinst du diese Bescheinigung könnte das JC noch in den Unterlagen haben und mir ebenfalls aushändigen?
 
Wann hast Du denn dieses Beratungagespräch?

Ich fände es wichtig, dass Du vorher mal runterfärst und abschaltest.

Vorbereitung ist ja nicht verkert, aber wenn das ein Beratungsgespräch it, verlangt niemand, dass Du schon alles dabei hast, sondern das Gespräch dient genau dazu, Deine Fragen zu klären, damit Du weisst, was Du noch an Unterlagen besorgen musst.

Wenn Du Dich weiter so verrückt machst, bist Du bei dm Gespräch völlig durch den Wind und das ist bestimmt nicht förderlich.
 
Ich habe noch kein Beratungsgespräch, ich möchte nächste Woche bei der Schule anrufen und mir einen Termin für ein Gespräch geben lassen :)

Es wäre sicherlich gut wenn ich mal runterfahren und abschalten würde allerdings fällt mir das sehr schwer, bin ein Mensch der immer sehr viel über alles nachdenkt.

Ich verstehe was du meinst, ich habe einfach nur Angst dass es doch scheitern könnte und zwar einfach daran dass ich keine Berufserfahrung vorweisen kann sondern nur ein ein-jähriges Praktikum im Rahmen des Besuchs eines Berufskolleg da dieses dazugehört und halt Zeiten der Arbeitslosigkeit.
Das zusammen würde wohl soweit ich das verstanden habe zur Berufserfahrung angerechnet werden aber ich denke daran was ist wenn alle anderen eine Ausbildung bzw. Berufserfahrung vorweisen können, dann hab ich denke ich schlechtere Karten :/
Zumal ich keinen Nachweis des einjährigen Praktikums habe, allerdings ist es in dieser Schulform Pflicht und nur mit dessen Ableistung wird man in die nächste Klasse versetzt.
Vielleicht würde also dieses Zeugnis was mir die Versetzung bescheinigt als Nachweis ausreichen?
Ah, ich mache mich wieder verrückt -.-

Aber ich werde mir deinen Rat zu Herzen nehmen und sogut es geht runterfahren um im Gespräch ruhig und souverän auftreten zu können.
Ich denke den Lehrern dort ist ja auch daran gelegen weiterzuhelfen und ich hoffe einfach dass es positiv verläuft :)

Ich werde dann hier berichten^^
 
AW: Nachweis von Zeiten der Arbeitslosigkeit / Aufhebung der Grundsicherung für den Schulbesuch

denn ich muss, um die Schule zu besuchen für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen

Wiso musst du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen wenn du doch voll erwerbsgemindert bist und Grundsicherung bekommst?

Du bekommst GruSi ! Da kannst du zur Schule gehen wie du willst. Oder fahr jeden Tag 6 Stunden ins Schwimmbad. Das interessiert das GruSi -Amt überhaupt nicht.

Und sag doch bitte mal um welche Schule es sich handelt. Ich kenne das von der Abendschule das man vorweisen muss eine Berufsausbildung gemacht zu haben. Aber... da gibt es noch zig andere Sachen die anstatt dessen gelten. z.B Zeiten der Kindererziehung etc.pp.
 
Hallo Annie,

danke für deinen Beitrag :)

Kerstin hatte dir schon auf deine Frage wegen dem "Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen" geantwortet. Es ist die Bedingung der Schule.

Es handelt sich um ein Weiterbildungskolleg, also eine Schule welche einem die Möglichkeit gibt das Abitur nachzuholen.
Dafür bieten sie einmal die Möglichkeit des Abendgymnasiums an oder des Kollegs, wo der Unterricht von Morgens bis Mittags geht, diese Variante möchte ich wählen :)

Genau, das mit der Berufsausbildung bzw. Berufserfahrung ist auch hier Voraussetzung allerdings, wie du schon geschrieben hast, gibt es noch einige andere Sachen welche anstatt dessen gelten was mein Glück ist da ich keine Berufserfahrung habe.
Kindererziehung, Pflege eines Angehörigen oder Zivildienst scheiden bei mir auch aus aber ich kann Zeiten der Arbeitslosigkeit vorweisen welche bis auf ein Jahr angerechnet werden können, einen drei wöchigen Ferienjob und das Jahrespraktikum welches ich im Rahmen eines Berufskolleges gemacht habe.

Soweit ich weiß zählt dieses Praktikum auch und wenn mir auch ein Jahr der Arbeitslosigkeit angerechnet wird dann könnte ich, hoffentlich, tatsächlich die Zugangsvoraussetzungen erfüllen und würde angenommen.
 
Ich kenne das wie gesagt vom Abendgymnasium. Die Voraussetzung war auch entweder eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine der anderen Kriterien.

z.B. Abendgymnasium Abitur Vormittags 08:00-14:30

Voraussetzungen

Mindestalter 18 Jahre
Abgeschlossene Berufsausbildung
oder
zweijährige Berufstätigkeit
(dazu zählen auch Kindererziehungszeiten, Wehr-/Ersatzdienst, Arbeitslosigkeit)
 
Ich kenne das wie gesagt vom Abendgymnasium. Die Voraussetzung war auch entweder eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine der anderen Kriterien.

z.B. Abendgymnasium Abitur Vormittags 08:00-14:30

Ja, genau das habe ich ja oben auch so geschrieben dass das hier ebenfalls so ist, das ist ja ein Standardtkriterium an diesen Schulen, ich bin aber froh dass sie auch anderes anrechnen.

Also hast du auch dein Abitur nachgemacht? Konntest du denn zwei Jahre Berufserfahrung bzw Ausbildung vorweisen oder hast du eine der anderen Sachen vorweisen können?
Ich hoffe sehr dass es bei mir klappt mit dem einjährigen Praktikum und den Zeiten der Arbeitslosigkeit, dann komme ich nämlich auch auf die geforderten zwei Jahre.

Alle anderen Voraussetzungen erfülle ich ja, bin über 18 Jahre alt, habe einen Realschulabschluss etc.

Wie würdest du dass denn einschätzen? Helfen die einem da schon dass man aufgenommen werden kann, sind die sehr streng was die Kriterien erfordert oder kommen die einem entgegen?
 
Bitte nicht vergessen, dass Schule Ländersache ist. Die Bestimmungen können also in den einzelnen Bundesländern unteschiedlich sein.
 
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