Grundmiete und Stellplätze?

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Tom28

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Als neues Mitglied sage ich allen ein freundliches :Hallo...!

Frage: in meinem Mietvertrag ist die Benutzung bzw. Anmietung von Stellplätzen aufgeführt. Nun möchte die ARGE wissen, welcher Betrag sich dafür in der Grundmiete findet...
Wie wird sich dieser Betrag X in der Leistungsberechnung auswirken?
Positiv oder negativ?

Ich glaube die Antwort eben selber gefunden zu haben:
Da meine Grundmiete 'noch' über der angemessenen KdU liegt, wird versucht eine Rückforderung der Summe x über die Stelplätze zu erreichen...
 
Wenn der Stellplatz Bestandteil des Mietvertrages ist und sich nicht kündigen lässt, müssen die Kosten übernommen werden. Sollte dies ein Zusatz sein, den man nicht extra mieten muss, werden die Kosten nicht übernommen.
 
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