Hallo ihr Lieben,
ich habe folgende Frage:
Die Arge hatte "angeregt", dass ich eine EU Rente beantrage (lange Zeit wg . Depressionen arbeitsunfähig). Nach der Reha wurde die Rente jetzt abgelehnt. Muss ich der Arge den Grund dafür bzw. den Ablehnungsbescheid zukommen lassen, oder fällt das unter Datenschutz?
Und da ich Widerspruch einzulegen gedenke, was passiert in der Zwischenzeit, wenn ich der Arge die Ablehnung mitteile, gelte ich dann pauschal als arbeitsfähig, oder wird das Ergebnis abgewartet (ich denke mal nicht)?
Danke schon mal... :-(
ich habe folgende Frage:
Die Arge hatte "angeregt", dass ich eine EU Rente beantrage (lange Zeit wg . Depressionen arbeitsunfähig). Nach der Reha wurde die Rente jetzt abgelehnt. Muss ich der Arge den Grund dafür bzw. den Ablehnungsbescheid zukommen lassen, oder fällt das unter Datenschutz?
Und da ich Widerspruch einzulegen gedenke, was passiert in der Zwischenzeit, wenn ich der Arge die Ablehnung mitteile, gelte ich dann pauschal als arbeitsfähig, oder wird das Ergebnis abgewartet (ich denke mal nicht)?
Danke schon mal... :-(