Hallo zusammen,
mein Name ist Andreas.
Im Februar hatte ich nach Rücksprache mit meiner Sachbearbeiterin von der Agentur für Arbeit den Antrag auf Gründungszuschuss abgeholt. Im März habe ich alle erforderlichen Unterlagen (Businessplan) samt Antrag, Gewerbeanmeldung (Gründungstermin 26.03.) und Tragfähigkeitsbescheinigung bei der AFA eingereicht. Nach langer Wartezeit habe ich am 05.04. den Ablehnungsbescheid erhalten. Der Grund war, dass die Tragfähigkeit auch nach 12 Monaten nicht erreicht ist. Es fehlen ca. 150,- Gewinn pro Monat nach 12 Monaten. Ich werde lt. Businessplan erst nach 15 Monaten einen monatlichen Gewinn nach Steuern und Lebenshaltungskosten erwirtschaften. Die Weiterbewilligung der 300,- für weitere 9 Monate habe ich in der Rentabilitätsplanung nicht berücksichtigt.
--> Habe ich eine realistische Chance mit einem Widerspruch doch noch den Gründungszuschuss zu erhalten?
Ohne den Gründungszuschuss muss ich leider meine Gründung wieder rückgängig machen, um zunächst wieder ALG-1 zu beziehen. Meine Idee ist es, mein Vorhaben zunächst im Nebengewerbe zu starten (unter 15 Wochenstunden). Mein Anspruch auf ALG-1 beträgt noch 220 Tage. Jetzt habe ich leider 2 Fehler gemacht. Ich habe mich für die Zeit vom 26.03. bis heute nicht bei der freiwilligen Arbeitslosenversicherung sowie bei meiner Krankenkasse gemeldet (AOK ). Zum Glück war ich nicht krank oder sonstiges. Ich hatte auf den Bescheid gewartet, um direkt richtige Angaben beim Antrag bei der Krankenkasse zu machen.
Welche Folgen hat das bzw was muss ich jetzt in welcher Reihenfolge tun, um nachher keine Nachteile/Probleme zu bekommen?
Damit meine ich...muss ich mich zuerst wieder rückwirkend krankenversichern vom 26.03. bis zum Tag, bevor ich bei der AFA wieder vorstellig werde zur Arbeitslosenmeldung?
Gilt das gleiche für die freiwillige Arbeitslosenversicherung?
Muss ich mein Gewerbe erst komplett abmelden oder kann ich beim Gewerbeamt einfach umstellen von Haupt- auf Nebengewerbe?
Steht mir dann überhaupt ALG-1 zu, wenn ich nicht vorher arbeitslos gemeldet bin?
Muss ich zuerst wieder arbeitslos gemeldet sein, um dann paar Tage später das Nebengewerbe anzumelden?
Gibt es noch andere Tipps und Ratschläge, die ich beachten sollte?
Ich bin ziemlich unsicher und möchte keine Fehler in der Abfolge der einzelnen Schritte machen.
Vielen Dank im voraus.
vg Andreas
mein Name ist Andreas.

Im Februar hatte ich nach Rücksprache mit meiner Sachbearbeiterin von der Agentur für Arbeit den Antrag auf Gründungszuschuss abgeholt. Im März habe ich alle erforderlichen Unterlagen (Businessplan) samt Antrag, Gewerbeanmeldung (Gründungstermin 26.03.) und Tragfähigkeitsbescheinigung bei der AFA eingereicht. Nach langer Wartezeit habe ich am 05.04. den Ablehnungsbescheid erhalten. Der Grund war, dass die Tragfähigkeit auch nach 12 Monaten nicht erreicht ist. Es fehlen ca. 150,- Gewinn pro Monat nach 12 Monaten. Ich werde lt. Businessplan erst nach 15 Monaten einen monatlichen Gewinn nach Steuern und Lebenshaltungskosten erwirtschaften. Die Weiterbewilligung der 300,- für weitere 9 Monate habe ich in der Rentabilitätsplanung nicht berücksichtigt.
--> Habe ich eine realistische Chance mit einem Widerspruch doch noch den Gründungszuschuss zu erhalten?
Ohne den Gründungszuschuss muss ich leider meine Gründung wieder rückgängig machen, um zunächst wieder ALG-1 zu beziehen. Meine Idee ist es, mein Vorhaben zunächst im Nebengewerbe zu starten (unter 15 Wochenstunden). Mein Anspruch auf ALG-1 beträgt noch 220 Tage. Jetzt habe ich leider 2 Fehler gemacht. Ich habe mich für die Zeit vom 26.03. bis heute nicht bei der freiwilligen Arbeitslosenversicherung sowie bei meiner Krankenkasse gemeldet (AOK ). Zum Glück war ich nicht krank oder sonstiges. Ich hatte auf den Bescheid gewartet, um direkt richtige Angaben beim Antrag bei der Krankenkasse zu machen.
Welche Folgen hat das bzw was muss ich jetzt in welcher Reihenfolge tun, um nachher keine Nachteile/Probleme zu bekommen?
Damit meine ich...muss ich mich zuerst wieder rückwirkend krankenversichern vom 26.03. bis zum Tag, bevor ich bei der AFA wieder vorstellig werde zur Arbeitslosenmeldung?
Gilt das gleiche für die freiwillige Arbeitslosenversicherung?
Muss ich mein Gewerbe erst komplett abmelden oder kann ich beim Gewerbeamt einfach umstellen von Haupt- auf Nebengewerbe?
Steht mir dann überhaupt ALG-1 zu, wenn ich nicht vorher arbeitslos gemeldet bin?
Muss ich zuerst wieder arbeitslos gemeldet sein, um dann paar Tage später das Nebengewerbe anzumelden?
Gibt es noch andere Tipps und Ratschläge, die ich beachten sollte?
Ich bin ziemlich unsicher und möchte keine Fehler in der Abfolge der einzelnen Schritte machen.

Vielen Dank im voraus.
vg Andreas