Gründungszuschuss wurde abgelehnt ... wie geht es nun weiter?

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Andreas12

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Hallo zusammen,

mein Name ist Andreas.:smile:
Im Februar hatte ich nach Rücksprache mit meiner Sachbearbeiterin von der Agentur für Arbeit den Antrag auf Gründungszuschuss abgeholt. Im März habe ich alle erforderlichen Unterlagen (Businessplan) samt Antrag, Gewerbeanmeldung (Gründungstermin 26.03.) und Tragfähigkeitsbescheinigung bei der AFA eingereicht. Nach langer Wartezeit habe ich am 05.04. den Ablehnungsbescheid erhalten. Der Grund war, dass die Tragfähigkeit auch nach 12 Monaten nicht erreicht ist. Es fehlen ca. 150,- Gewinn pro Monat nach 12 Monaten. Ich werde lt. Businessplan erst nach 15 Monaten einen monatlichen Gewinn nach Steuern und Lebenshaltungskosten erwirtschaften. Die Weiterbewilligung der 300,- für weitere 9 Monate habe ich in der Rentabilitätsplanung nicht berücksichtigt.

--> Habe ich eine realistische Chance mit einem Widerspruch doch noch den Gründungszuschuss zu erhalten?


Ohne den Gründungszuschuss muss ich leider meine Gründung wieder rückgängig machen, um zunächst wieder ALG-1 zu beziehen. Meine Idee ist es, mein Vorhaben zunächst im Nebengewerbe zu starten (unter 15 Wochenstunden). Mein Anspruch auf ALG-1 beträgt noch 220 Tage. Jetzt habe ich leider 2 Fehler gemacht. Ich habe mich für die Zeit vom 26.03. bis heute nicht bei der freiwilligen Arbeitslosenversicherung sowie bei meiner Krankenkasse gemeldet (AOK ). Zum Glück war ich nicht krank oder sonstiges. Ich hatte auf den Bescheid gewartet, um direkt richtige Angaben beim Antrag bei der Krankenkasse zu machen.

Welche Folgen hat das bzw was muss ich jetzt in welcher Reihenfolge tun, um nachher keine Nachteile/Probleme zu bekommen?

Damit meine ich...muss ich mich zuerst wieder rückwirkend krankenversichern vom 26.03. bis zum Tag, bevor ich bei der AFA wieder vorstellig werde zur Arbeitslosenmeldung?

Gilt das gleiche für die freiwillige Arbeitslosenversicherung?

Muss ich mein Gewerbe erst komplett abmelden oder kann ich beim Gewerbeamt einfach umstellen von Haupt- auf Nebengewerbe?

Steht mir dann überhaupt ALG-1 zu, wenn ich nicht vorher arbeitslos gemeldet bin?

Muss ich zuerst wieder arbeitslos gemeldet sein, um dann paar Tage später das Nebengewerbe anzumelden?

Gibt es noch andere Tipps und Ratschläge, die ich beachten sollte?


Ich bin ziemlich unsicher und möchte keine Fehler in der Abfolge der einzelnen Schritte machen. :sorry:

Vielen Dank im voraus.

vg Andreas
 

franky0815

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du kannst widerspruch einlegen, aber du weisst ja das der GZ seit einiger zeit eine kann leistung ist.

du könntest den businessplan nochmal überarbeiten, oder du argumentierst das du dich eigenfinanzierst solange das gewerbe noch nicht tragfähig ist, darüber hinaus ist so ein plan ja auch nur eine prognose und kann sich während des verlaufs noch ändern.
 

Andreas12

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ich bin wirklich am überlegen, ob ich mich weiter mit der Leistungsabteilung rumärgern soll.
Am liebsten würde ich gerne erstmal wieder in ALG-1 und über ein Nebengewerbe anfangen. Mein Gewerbe lässt sich mit einigen kleinen Veränderungen leicht unter den 15 Arbeitsstunden wöchentlich betreiben.

Jedoch wie schon eingangs geschrieben habe, weiß ich nicht genau, welche Schritte ich jetzt nacheinander abarbeiten soll.
Erstmal rückwirkend für die 2 Wochen Krankenversicherung und Arbeitslosenversicherung anmelden. Danach beim Gewerbeamt auf Nebengewerbe ummelden und dann erst zur AFA um wieder ALG-1 zu beantragen? Oder erst Gewerbe komlett abmelden , zur AFA gehen arbeitslos melden und dann das Nebengewerbe anmelden?
Kann mich da mal bitte einer aufklären?
 

Katzenstube

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Ich bin mal gespannt, was unsere Fachleute wissen. Bei mir war es so, dass ich seit 20 Jahren ein Nebengewerbe besitze, welches angmeldet ist. Als ich ALG1 beantragen musste wurde ich gefragt, wie lange das Gewerbe bereits besetehen würde. Ich habe das so in Erinnerung, dass nur dann Freibeträge abzugsfähig sind, wenn das Gewerbe über 12 Monate vor Leistungsbezug bestanden hat.

Gruß von Katzenstube
 

Andreas12

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habe mich dafür entschieden erstmal hauptgewerblich selbstständig zu bleiben. Habe mich ordnungsgemäss bei der Krankenversicherung angemeldet, ebenso bei der freiwilligen Arbeitslosenversicherung.

Nun möchte ich den Widerspruch an die Agentur für Arbeit schreiben.

Ich habe die Rentablitätsplanung nochmal überarbeit. Nun erreiche ich planmässig nach 12 Monaten den Break-Even (vorher 18 Monate), so dass nach Steuern die Lebenshaltungskosten gedeckt sind.
Den Verlust bis dahin werde ich eigenfinanzieren. Aber nur den Differenzbetrag, wenn der Gründungszuschuss gewährt wird.

Ist es ein K.O.-Kriterium wenn die "Tragfähigkeit" nicht schon nach 6 Monaten erreicht ist?
 

johncgn

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Hallo
meinem Bekannten wurde auch der Gründungszuschuss verwehrt. Der hat sich dann von allen Ecken Geld geliehen und konnte es auch zurückzahlen. Einen Teil hat er auch von der Bank bekommen. Soviele Möglichkeiten gibt es ja dann nicht mehr.

Grüße
John
 
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