Hallo SpeicherA,
du musst zuerst den Gründungszuschuss beantragen und dann erst Gewerbe anmelden bzw. die Gesellschaft ins Handelsregister eintragen lassen.
Die IHK Gebühren kannst du dir befreien lassen. Für die Bewilligung des Gründungszuschusses musst du eine fachkundige Stellungnahme vorweisen. Diese erhältst du entweder bei der Kammer oder du nimmst ein kostenloses Gründercoaching über das Arbeitsamt in Anspruch in Form eines AVGS für die Heranführung an eine selbständige Tätigkeit. Gerne kannst du dich bei mir melden, wir helfen bundesweit ALG 1-Beziehern ihre eigene profitable Selbständigkeit aufzubauen, über den Gutschein ist unser Coaching kostenfrei und kann ortsunabhängig erfolgen.