Hallo zusammen,
ich bin neu hier und habe einige Stunden mit Lesen im Forum verbracht. Vermutlich ergibt sich die Antwort bei Betrachtung der beiden Themen wenn man diese separat betrachtet. Da ich mir aber unsicher bin will ich die Frage trotzdem Stellen.
Vorab eine kurze Schilderung der Gesamtsituation:
Meine Frau hat in 2017 einen Aufhebungsvertrag unterschrieben. Ausscheiden beim letzten AG zum 1.7.2018. Seit Juni 2018 ist sie krank mit AU. Reha wurde gerade beendet mit weiterhin AU. Anschreiben der KK mit Aussteuerung Ende November liegt vor.
Sofern sich die Situation in den nächsten 2 Monaten nicht verändert stünde dann das Thema Nahtlosigkeit an.
Bei einem "normalen Antrag" auf ALG1 würden wir damit rechnen, dass die AfA eine Sperre wegen Aufhebung verhängt (gegen die wir dann Widerspruch einlegen würden, das ist aber ein separates Thema).
Nun die konkrete Frage:
Gelten die Regelungen für das ALG 1 bei Nahtlosigkeit analog in Bezug auf Sperre?
Würde bedeuten, dass ggf. vorerst keine Zahlung des ALG 1 wegen Sperre erfolgt?
Viele Grüße und danke vorab!
jenoe69
ich bin neu hier und habe einige Stunden mit Lesen im Forum verbracht. Vermutlich ergibt sich die Antwort bei Betrachtung der beiden Themen wenn man diese separat betrachtet. Da ich mir aber unsicher bin will ich die Frage trotzdem Stellen.
Vorab eine kurze Schilderung der Gesamtsituation:
Meine Frau hat in 2017 einen Aufhebungsvertrag unterschrieben. Ausscheiden beim letzten AG zum 1.7.2018. Seit Juni 2018 ist sie krank mit AU. Reha wurde gerade beendet mit weiterhin AU. Anschreiben der KK mit Aussteuerung Ende November liegt vor.
Sofern sich die Situation in den nächsten 2 Monaten nicht verändert stünde dann das Thema Nahtlosigkeit an.
Bei einem "normalen Antrag" auf ALG1 würden wir damit rechnen, dass die AfA eine Sperre wegen Aufhebung verhängt (gegen die wir dann Widerspruch einlegen würden, das ist aber ein separates Thema).
Nun die konkrete Frage:
Gelten die Regelungen für das ALG 1 bei Nahtlosigkeit analog in Bezug auf Sperre?
Würde bedeuten, dass ggf. vorerst keine Zahlung des ALG 1 wegen Sperre erfolgt?
Viele Grüße und danke vorab!
jenoe69