Primavera2019
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Hallo zusammen,
vielleicht kann mir jemand bei folg. Frage weiterhelfen:
Ich bin zur Zeit arbeitssuchend (Aufhebungsvertrag zum 30.06.19) und ggfs. ab dem 01.07. arbeitslos.
Wenn ich nun zum 01.07. bzw. vorher (also bevor ich mich arbeitslos melde/ ALG1 beziehe) eine Stelle mit wesentlich niedrigerem Gehalt annehme - was passiert, wenn ich diesen Job aus welchen Gründen auch immer nur für relativ kurze Zeit ausübe und mich anschließend arbeitslos melden muss?
Wie das ALG1 dann ausschließlich anhand des letzten (schlechteren) Gehalt berechnet oder gibt es auch in diesem Fall einen Bestandsschutz aufgrund meines höheren Gehalts bis zum 30.06.19?
Herzlichen Dank vorab für alle Infos!
vielleicht kann mir jemand bei folg. Frage weiterhelfen:
Ich bin zur Zeit arbeitssuchend (Aufhebungsvertrag zum 30.06.19) und ggfs. ab dem 01.07. arbeitslos.
Wenn ich nun zum 01.07. bzw. vorher (also bevor ich mich arbeitslos melde/ ALG1 beziehe) eine Stelle mit wesentlich niedrigerem Gehalt annehme - was passiert, wenn ich diesen Job aus welchen Gründen auch immer nur für relativ kurze Zeit ausübe und mich anschließend arbeitslos melden muss?
Wie das ALG1 dann ausschließlich anhand des letzten (schlechteren) Gehalt berechnet oder gibt es auch in diesem Fall einen Bestandsschutz aufgrund meines höheren Gehalts bis zum 30.06.19?
Herzlichen Dank vorab für alle Infos!