Ich hatte im Januar, nachdem ich einen Antrag auf GdB im August 2018 gestellt habe. einen Bescheid bekommen, wobei mein GdB mit 20 festgesetzt wurden.
Daraufhin habe ich Einspruch eingelegt und heute den Abhilfebescheid bekommen. Mir wurden dieses Mal 30 gegeben.
Zu meinem Fall:
Meine Diagnosen lauten: F33.2 G, schwere wiederkehrende Depression
F41.1 G, generalisierte Angsstörung
M48.06 G, Spinalkanalstenose
G54.4 G Läsionen der Lumbalsakralwurzel
F43.2 G Anpassungsstörung
F41.0 G posttraumatische Belastungsstörung.
Ich hatte eine Beschreibung meiner Krankheit mit eingereicht, in der steht, wie mein Leben verläuft. Wie mein Tagesablauf ist und was ich alles nicht kann.
Meine Frage lautet, ob mir nicht mehr zustehen würde.
Als Anhang wurde ein Zettel beigefügt,den ich unterschreiben kann. Dieser würde dann aussagen, das ich mit dem Abhilfebescheid einverstanden bin. Unterschreibe ich dies nicht innerhalb von 4 Wochen, wird die Bezirksregierung Münster über meinen Widerspruch entscheiden. Sollte man es akzeptieren oder es drauf ankommen lassen, das Münster entscheidet.
Daraufhin habe ich Einspruch eingelegt und heute den Abhilfebescheid bekommen. Mir wurden dieses Mal 30 gegeben.
Zu meinem Fall:
Meine Diagnosen lauten: F33.2 G, schwere wiederkehrende Depression
F41.1 G, generalisierte Angsstörung
M48.06 G, Spinalkanalstenose
G54.4 G Läsionen der Lumbalsakralwurzel
F43.2 G Anpassungsstörung
F41.0 G posttraumatische Belastungsstörung.
Ich hatte eine Beschreibung meiner Krankheit mit eingereicht, in der steht, wie mein Leben verläuft. Wie mein Tagesablauf ist und was ich alles nicht kann.
Meine Frage lautet, ob mir nicht mehr zustehen würde.
Als Anhang wurde ein Zettel beigefügt,den ich unterschreiben kann. Dieser würde dann aussagen, das ich mit dem Abhilfebescheid einverstanden bin. Unterschreibe ich dies nicht innerhalb von 4 Wochen, wird die Bezirksregierung Münster über meinen Widerspruch entscheiden. Sollte man es akzeptieren oder es drauf ankommen lassen, das Münster entscheidet.