Guten Abend,
ich beziehe seit bereits 10 Monaten Arbeitslosengeld 1 bei der Agentur für Arbeit. Ich habe mich nur bei Privatfirmen, keine Zeitarbeitsfirmen! (sehr schlechte Erfahrungen in der Vergangenheit) jeden Monat beworben, bisher ohne Erfolg, keine Einladungen zu Vorstellungsgesprächen. Ich habe eine kaufmännische Ausbildung und Berufserfahrung im Büro (Buchhaltung)
Da ich einen Grad der Behinderung von 30 (GdB) vom Versorgungsamt habe, möchte ich einen Antrag auf Gleichstellung mit einem Schwerbehinderten gemäß § 2 Abs. 3 (SGB IX) bei der Agentur für Arbeit stellen.
Kennt sich jemand hier im Forum mit einem Gleichstellungsantrag aus, wenn man arbeitslos ist? Kann man mir Tipps geben, wie man eine Begründung formulieren könnte? Ich habe etwas von mangelnder Konkurrenzfähigkeit bei Behinderten im Rahmen des Gleichstellungsantrags gelesen. Ich verstehe aber nicht genau, was mangelnde Konkurrenzfähigkeit bei Behinderten bedeutet auch auf meinen Fall bezogen.
Wenn meinem Gleichstellungsantrag in der Afa positiv entsprochen wird, ich dann mit Schwerbhinderten gleichgestellt werden würde, dann hätte ich den besonderen Kündigungsschutz.
Der besondere Kündigungsschutz ist hauptsächlich der Grund, warum ich diesen Gleichstellungsantrag stellen möchte.
Kurz zu meiner Krankengeschichte: Meine Psychotherapeutin bescheinigte mir, dass ich eine rezidivierende Depression habe. Ich hatte seit dem Jahr 2010 bereits einige depressive Episoden mit Einnahme von Antidepressiva. Meine erste Ausbildung musste ich wegen einer schweren Depression abbrechen müssen, Arbeitgeber hatte mich gekündigt. Danach habe ich erfolgreich eine vom Job-Center finanzierte REHA-Ausbildung/Umschulung in einem Berufsförderungswerk absolviert. Vor ein paar Jahren hatte ich einen befristeten Arbeitsplatz (noch in der Probezeit), da bekam ich eine sehr schwere Depression mit sehr schweren Schlafstörungen, nur 1 Stunde am Tag geschlafen über mehr als zwei Monate, trotzdem 8 Stunden zur Arbeit täglich hingegangen,danach konnte ich einfach nicht mehr und war für etwas mehr als einen Monat am Stück krankgeschrieben und ruck zuck kam die ordentliche Kündigung und habe den Arbeitsplatz verloren, wegen meiner Krankschreibung, die etwas mit meiner psychischen Behinderung zu tun hatte.
Wie ich bereits erwähnt habe, bin ich zur Zeit arbeitslos im ALG 1-Bezug. Wenn ich irgendwann einen neuen Arbeitsplatz in der Zukunft haben sollte, könnte ich (wieder) einen Rückfall (Depression) erleiden, was wiederrum dazu führen würde, dass ich wieder krankgeschrieben bin und mein Arbeitsplatz gefährdet ist und gekündigt werden könnte und keinen besonderen Kündigungsschutz hätte, sondern nur den normalen Kündigungsschutz, die alle gesunden Menschen haben
Im Gesetz zur Gleichstellung steht irgendwas von: Man braucht die Gleichstellung um einen Arbeitsplatz zu erlangen oder zu behalten
Bei mir geht es um: Ich brauche die Gleichstellung um einen Arbeitsplatz zu erlangen. Nun habe ich mit der REHA-Abteilung meiner AFA telefoniert, damit sie mir den Antrag auf Gleichstellung zuschickt. Die Mitarbeiter dieser REHA-Abteilung meinten, sie sind überhaupt keine Ärzte, werden aber über meinen Gleichstellungsantrag entscheiden?! Mitarbeiter der Afa sagte, die REHA-Abteilung wird eine Stellungsnahme von meiner Sachbearbeiterin anfordern und auch auf dieser Grundlage meiner Vermittlerin des Arbeitsamtes wird über meinen Gleichstellungsantrag entschieden.
Da frage ich mich doch: Wie kann meine Sachbearbeiterin, die in einer Agentur für Arbeit arbeitet und keine Ahnung, von Krankheiten, egal welcher Art, hat eine Stellungsnahme an die Reha-Abteilung schreiben und beurteilen ob es notwendig ist, das ich mit Schwerbehinderten gleichgestellt werde oder nicht und dadurch einen besonderen Kündigungsschutz bekomme?
Die Reha-Abteilung riet mir, evtl. einen Termin bei meiner Sachberabeiterin zu vereinbaren, um mit ihr über meinen Gleichstellungsantrag zu reden. ich bin jedoch hilflos und sehr unsicher, vor allem weil ich weiss, dass sie mich nicht verstehen wird und vielleicht kein Verständnis zeigt, wenn von meiner psyhischen Behinderung rede.
ich werde einen Bericht meiner Therapeutin und alle meine Krankmeldungen aus der Vergangenheit mit der Diagnose Depression u. Angstörung dem Antrag beilegen, vielleicht hilft es, damit der Gleichstellungsantrag erfolgreich ist. Nur frage ich mich: Die MA der Reha-Abteilung wissen mit diesen Krankmeldungen nichts anzufangen, weil sie ja keine Ärzte sind!!!
Sorry, es ist sehr lang geworden...
ich bedanke mich vorab
für eure Hilfe
ich beziehe seit bereits 10 Monaten Arbeitslosengeld 1 bei der Agentur für Arbeit. Ich habe mich nur bei Privatfirmen, keine Zeitarbeitsfirmen! (sehr schlechte Erfahrungen in der Vergangenheit) jeden Monat beworben, bisher ohne Erfolg, keine Einladungen zu Vorstellungsgesprächen. Ich habe eine kaufmännische Ausbildung und Berufserfahrung im Büro (Buchhaltung)
Da ich einen Grad der Behinderung von 30 (GdB) vom Versorgungsamt habe, möchte ich einen Antrag auf Gleichstellung mit einem Schwerbehinderten gemäß § 2 Abs. 3 (SGB IX) bei der Agentur für Arbeit stellen.
Kennt sich jemand hier im Forum mit einem Gleichstellungsantrag aus, wenn man arbeitslos ist? Kann man mir Tipps geben, wie man eine Begründung formulieren könnte? Ich habe etwas von mangelnder Konkurrenzfähigkeit bei Behinderten im Rahmen des Gleichstellungsantrags gelesen. Ich verstehe aber nicht genau, was mangelnde Konkurrenzfähigkeit bei Behinderten bedeutet auch auf meinen Fall bezogen.
Wenn meinem Gleichstellungsantrag in der Afa positiv entsprochen wird, ich dann mit Schwerbhinderten gleichgestellt werden würde, dann hätte ich den besonderen Kündigungsschutz.
Der besondere Kündigungsschutz ist hauptsächlich der Grund, warum ich diesen Gleichstellungsantrag stellen möchte.
Kurz zu meiner Krankengeschichte: Meine Psychotherapeutin bescheinigte mir, dass ich eine rezidivierende Depression habe. Ich hatte seit dem Jahr 2010 bereits einige depressive Episoden mit Einnahme von Antidepressiva. Meine erste Ausbildung musste ich wegen einer schweren Depression abbrechen müssen, Arbeitgeber hatte mich gekündigt. Danach habe ich erfolgreich eine vom Job-Center finanzierte REHA-Ausbildung/Umschulung in einem Berufsförderungswerk absolviert. Vor ein paar Jahren hatte ich einen befristeten Arbeitsplatz (noch in der Probezeit), da bekam ich eine sehr schwere Depression mit sehr schweren Schlafstörungen, nur 1 Stunde am Tag geschlafen über mehr als zwei Monate, trotzdem 8 Stunden zur Arbeit täglich hingegangen,danach konnte ich einfach nicht mehr und war für etwas mehr als einen Monat am Stück krankgeschrieben und ruck zuck kam die ordentliche Kündigung und habe den Arbeitsplatz verloren, wegen meiner Krankschreibung, die etwas mit meiner psychischen Behinderung zu tun hatte.
Wie ich bereits erwähnt habe, bin ich zur Zeit arbeitslos im ALG 1-Bezug. Wenn ich irgendwann einen neuen Arbeitsplatz in der Zukunft haben sollte, könnte ich (wieder) einen Rückfall (Depression) erleiden, was wiederrum dazu führen würde, dass ich wieder krankgeschrieben bin und mein Arbeitsplatz gefährdet ist und gekündigt werden könnte und keinen besonderen Kündigungsschutz hätte, sondern nur den normalen Kündigungsschutz, die alle gesunden Menschen haben
Im Gesetz zur Gleichstellung steht irgendwas von: Man braucht die Gleichstellung um einen Arbeitsplatz zu erlangen oder zu behalten
Bei mir geht es um: Ich brauche die Gleichstellung um einen Arbeitsplatz zu erlangen. Nun habe ich mit der REHA-Abteilung meiner AFA telefoniert, damit sie mir den Antrag auf Gleichstellung zuschickt. Die Mitarbeiter dieser REHA-Abteilung meinten, sie sind überhaupt keine Ärzte, werden aber über meinen Gleichstellungsantrag entscheiden?! Mitarbeiter der Afa sagte, die REHA-Abteilung wird eine Stellungsnahme von meiner Sachbearbeiterin anfordern und auch auf dieser Grundlage meiner Vermittlerin des Arbeitsamtes wird über meinen Gleichstellungsantrag entschieden.
Da frage ich mich doch: Wie kann meine Sachbearbeiterin, die in einer Agentur für Arbeit arbeitet und keine Ahnung, von Krankheiten, egal welcher Art, hat eine Stellungsnahme an die Reha-Abteilung schreiben und beurteilen ob es notwendig ist, das ich mit Schwerbehinderten gleichgestellt werde oder nicht und dadurch einen besonderen Kündigungsschutz bekomme?
Die Reha-Abteilung riet mir, evtl. einen Termin bei meiner Sachberabeiterin zu vereinbaren, um mit ihr über meinen Gleichstellungsantrag zu reden. ich bin jedoch hilflos und sehr unsicher, vor allem weil ich weiss, dass sie mich nicht verstehen wird und vielleicht kein Verständnis zeigt, wenn von meiner psyhischen Behinderung rede.
ich werde einen Bericht meiner Therapeutin und alle meine Krankmeldungen aus der Vergangenheit mit der Diagnose Depression u. Angstörung dem Antrag beilegen, vielleicht hilft es, damit der Gleichstellungsantrag erfolgreich ist. Nur frage ich mich: Die MA der Reha-Abteilung wissen mit diesen Krankmeldungen nichts anzufangen, weil sie ja keine Ärzte sind!!!
Sorry, es ist sehr lang geworden...

ich bedanke mich vorab
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