TumadieMoerchen
Elo-User*in
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Hallo,
Ich habe am 13.12.2012 bei der Agentur für Arbeit einen Gleichstellungsantrag gestellt. Ich hab GDB 30.
Der Mitarbeiter sendete mir die Unterlagen auch sofort zu und vermerkte Antragstellung am 13.12.2012.
Am 29.12. erhielt ich nun meine ordentliche Kündigung zum 31.01.2013. Gütetermin ist geplatzt, Kammertermin ist am 16.04.2013.
Das ausgefüllte Antragsformular gab ich am 17.01.2013 bei der Agentur für Arbeit ab.
Wie verhält es sich nun mit meiner Gleichstellung? Muss das Intergrationsamt angehört werden.
Oder ist der Zug bereits durch und mein Arbeitsplatz verloren?
Ich habe am 13.12.2012 bei der Agentur für Arbeit einen Gleichstellungsantrag gestellt. Ich hab GDB 30.
Der Mitarbeiter sendete mir die Unterlagen auch sofort zu und vermerkte Antragstellung am 13.12.2012.
Am 29.12. erhielt ich nun meine ordentliche Kündigung zum 31.01.2013. Gütetermin ist geplatzt, Kammertermin ist am 16.04.2013.
Das ausgefüllte Antragsformular gab ich am 17.01.2013 bei der Agentur für Arbeit ab.
Wie verhält es sich nun mit meiner Gleichstellung? Muss das Intergrationsamt angehört werden.
Oder ist der Zug bereits durch und mein Arbeitsplatz verloren?