Startbeitrag
- Mitglied seit
- 23 Jan 2014
- Beiträge
- 334
- Bewertungen
- 31
Guten Tag,
ich habe es endlich geschafft durch Vergleiche schuldenfrei zu sein seit Juni/Juli.
Nun habe ich allerdings bei vier Gläubigern das Problem, dass sie keinen Titel zusenden, trotz zweifacher Aufforderung mit Fristsetzung und Hinweis auf § 371 BGB.
Zwei Gläubiger geben auch offen zu keinen Zugriff auf den Titel zu haben. Der eine schreibt er müsse angefordert werden extern und dies dauere und der andere schreibt er habe keinen Zugriff, auf Grund einer Neuindexierung des Archives, hat mir allerdings Erledigungsschreiben zukommen lassen, aus denen auch die Aktenzeichen der Schuldtitel hervorgehen.
Zwei weitere Gläubiger stellen sich komplett "tot", von denen höre ich nichts seit 6 Wochen, davon ist einer ein Anwalt.
Auf jeden Fall möchte ich die Titel haben, um erneutes Eintreiben zu verhindern, die Summen sind bzw. waren nicht gerade niedrig.
Wie gehe ich weiter vor? Macht es Sinn noch mal Anschreiben zu senden mit letzter Fristsetzung? Ich würde noch bis Ende August abwarten und dann zum Anwalt?
Wie verhält es sich im Arbeitslosengeld II Bezug? Müsste ich dann zum Gericht um einen Gutschein bitten?
Sind Erledigungsschreiben an und für sich ausreichend? (aber was ist wenn ich die mal verliere?)
Danke für die Antworten!
ich habe es endlich geschafft durch Vergleiche schuldenfrei zu sein seit Juni/Juli.
Nun habe ich allerdings bei vier Gläubigern das Problem, dass sie keinen Titel zusenden, trotz zweifacher Aufforderung mit Fristsetzung und Hinweis auf § 371 BGB.
Zwei Gläubiger geben auch offen zu keinen Zugriff auf den Titel zu haben. Der eine schreibt er müsse angefordert werden extern und dies dauere und der andere schreibt er habe keinen Zugriff, auf Grund einer Neuindexierung des Archives, hat mir allerdings Erledigungsschreiben zukommen lassen, aus denen auch die Aktenzeichen der Schuldtitel hervorgehen.
Zwei weitere Gläubiger stellen sich komplett "tot", von denen höre ich nichts seit 6 Wochen, davon ist einer ein Anwalt.
Auf jeden Fall möchte ich die Titel haben, um erneutes Eintreiben zu verhindern, die Summen sind bzw. waren nicht gerade niedrig.
Wie gehe ich weiter vor? Macht es Sinn noch mal Anschreiben zu senden mit letzter Fristsetzung? Ich würde noch bis Ende August abwarten und dann zum Anwalt?
Wie verhält es sich im Arbeitslosengeld II Bezug? Müsste ich dann zum Gericht um einen Gutschein bitten?
Sind Erledigungsschreiben an und für sich ausreichend? (aber was ist wenn ich die mal verliere?)
Danke für die Antworten!