Hallo liebe Leute,
ich befinde mich seit 01.04. in einer Vollzeit-Weiterbildung, welche im Oktober abgeschlossen sein wird. Die Jobchancen sind so gut, dass ich bereits jetzt ein paar Stellen in Aussicht habe und wahrscheinlich nahtlos von der Weiterbildung in den Job übergehen kann. Trotzdem werde ich natürlich so lange die Weiterbildung geht, ALG II beziehen (müssen).
Da alle Teilnehmer meiner WG (inklusive mir) vor wenigen Wochen mit dem Studium fertig geworden sind, werden wir unsere WG am 01.05 kündigen. Danach bestehen die normalen 3 Monate Kündigungsfrist. Beide Mitbewohner möchten raus und ich alleine möchte nicht in der Wohnung wohnen bleiben und werde dann die Chance ergreifen, um mit meiner Freundin zusammenzuziehen. Dazu kommt, dass die Wohnung für mich allein laut Jobcenter-Richtlinien zu groß (knapp 30qm zu viel) und zu teuer (mehrere 100€) wäre. Der Umzug wird allerdings definitiv noch in meiner ALG II-Zeit passieren müssen, ein Hinauszögern um ein paar Monate ist nicht möglich.
Nun weiß ich aber, dass das Jobcenter einem die komplette Miete (im Rahmen der Vorgaben) bezahlt, man dafür aber einen triftigen Grund benötigt und sie sonst nur den Anteil übernehmen, den ich bereits jetzt bekomme. Dazu meine Frage: Reicht die WG-Auflösung als Grund? Meine Freundin ist (noch) Studentin und wir haben bisher nicht zusammen gewohnt. Die so genannte "Bedarfsgemeinschaft auf Probe" wäre also gegeben. Das Jobcenter würde also für die ersten 12 Monate meinen Teil der Miete übernehmen (also 50%) und meine Freundin wäre erstmal irrelevant. Da es nun nur um die Zeit zwischen Juli/August und Oktober/November (wenn ich erwartungsgemäß einen Job habe) geht, in der wir in der neuen Wohnung wohnen würden, wäre diese BG auf Probe definitiv ausreichend, das "Vermögen" meiner Freundin bliebe also unangetastet.
Wie schätzt ihr das ein? Bevor ich zum Jobcenter gehen, würde ich gerne ein paar Meinungen dazu hören. Ist es Grund genug für das Amt, sich eine billigere Wohnung zu suchen, weil meine aktuelle Wohnung bei Auszug der anderen beiden viel zu teuer wird? Würde ich hier bleiben, würde das Jobcenter komplett bezahlen müssen, statt 1/3. Wenn es sonst noch Tipps eurerseits gibt, würde ich mich natürlich sehr freuen.
ich befinde mich seit 01.04. in einer Vollzeit-Weiterbildung, welche im Oktober abgeschlossen sein wird. Die Jobchancen sind so gut, dass ich bereits jetzt ein paar Stellen in Aussicht habe und wahrscheinlich nahtlos von der Weiterbildung in den Job übergehen kann. Trotzdem werde ich natürlich so lange die Weiterbildung geht, ALG II beziehen (müssen).
Da alle Teilnehmer meiner WG (inklusive mir) vor wenigen Wochen mit dem Studium fertig geworden sind, werden wir unsere WG am 01.05 kündigen. Danach bestehen die normalen 3 Monate Kündigungsfrist. Beide Mitbewohner möchten raus und ich alleine möchte nicht in der Wohnung wohnen bleiben und werde dann die Chance ergreifen, um mit meiner Freundin zusammenzuziehen. Dazu kommt, dass die Wohnung für mich allein laut Jobcenter-Richtlinien zu groß (knapp 30qm zu viel) und zu teuer (mehrere 100€) wäre. Der Umzug wird allerdings definitiv noch in meiner ALG II-Zeit passieren müssen, ein Hinauszögern um ein paar Monate ist nicht möglich.
Nun weiß ich aber, dass das Jobcenter einem die komplette Miete (im Rahmen der Vorgaben) bezahlt, man dafür aber einen triftigen Grund benötigt und sie sonst nur den Anteil übernehmen, den ich bereits jetzt bekomme. Dazu meine Frage: Reicht die WG-Auflösung als Grund? Meine Freundin ist (noch) Studentin und wir haben bisher nicht zusammen gewohnt. Die so genannte "Bedarfsgemeinschaft auf Probe" wäre also gegeben. Das Jobcenter würde also für die ersten 12 Monate meinen Teil der Miete übernehmen (also 50%) und meine Freundin wäre erstmal irrelevant. Da es nun nur um die Zeit zwischen Juli/August und Oktober/November (wenn ich erwartungsgemäß einen Job habe) geht, in der wir in der neuen Wohnung wohnen würden, wäre diese BG auf Probe definitiv ausreichend, das "Vermögen" meiner Freundin bliebe also unangetastet.
Wie schätzt ihr das ein? Bevor ich zum Jobcenter gehen, würde ich gerne ein paar Meinungen dazu hören. Ist es Grund genug für das Amt, sich eine billigere Wohnung zu suchen, weil meine aktuelle Wohnung bei Auszug der anderen beiden viel zu teuer wird? Würde ich hier bleiben, würde das Jobcenter komplett bezahlen müssen, statt 1/3. Wenn es sonst noch Tipps eurerseits gibt, würde ich mich natürlich sehr freuen.