Pendelzeit ist keine Arbeitszeit wenn du öffentliche Verkehrsmittel nutzt,
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Auszug:
Nutzt der Arbeitnehmer öffentliche Verkehrsmittel, hat er die Möglichkeit zur Erholung und privaten Interessen nachzugehen. Diese Möglichkeit genügt, um diese Dienstreise nicht als Arbeitszeit einzuordnen. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer während der Fahrt freiwillig arbeitet.
Ist damit in Verbindung mit Zeitfirma unklar, weil strenggenommen zählt schon erst mal der Ort vom Firmensitz für Pendelzeit-Berechnung (und daher auch ob damit zumutbare Pendelzeit besteht), nur rein praktisch, arbeitet man ja in der Regel woanders beim Entleiher und hat dadurch z.. T. vollkommen andere Pendelzeiten und selbst wenn der erste Einsatzort erst mal in der Nähe ist, kann dort jederzeit Abmeldung erfolgen und du quasi dann sogar deutschlandweit und sogar im europäischen Nachbarländer eingesetzt werden (weil die Verträge meist so weit gefasst sind...). Und das ist natürlich ein Problem und wenn du erst mal Vertrag unterschrieben hast, kommst dann nimmer so einfach raus und manche Verträge sehen sogar noch Vertragsstrafen vor, wenn du einen neuen Einsatz verweigerst.
Ob du durch Arbeitslosigkeit gewzungen bist, solche Verträge zu unterschreiben ist wie gesagt unklar, habe noch keine Präzedenzfälle dazu gefunden, wo einer so ein Vertrag nicht unterschreiben wollte, ZAF ihn bei AfA/JC anschwärzte und dann Sanktion bekam und es vors Sozialgericht ging, ich könnte mir auch vorstellen das Zeitfirmen kein Interesse an so einen Prozess haben, weil könnte auch ungut für Zeitfirma ausgehen und ihr aktuelles Druckmittel gegen Elo "unterschreib oder es droht Sanktion" entwerten. Nur geringes Restrisiko bleibt.
Sicherer ist vermutlich einfach auf die aktuell bereits getesteten/bestehenden Hebel hinzuweisen, z. B. im Vorstellungsgespräch sagen, dass du natürlich gerne für sie arbeiten möchtest, nur dass du nicht damit einverstanden bist, ihr unternehmerisches Risiko zu tragen und sie sich daher nicht ohne deine Zustimmung an deinem Zeitkonto bedienen dürfen (da gibts auch Gerichtsurteil vom Bundesarbeitsgericht), um damit Nichteinsatzzeiten zu überbrücken, danach biste für sie uninteressant, weil ihr Geschäftsmodell halt darauf basiert das Risiko weitesgehend auf die Angestellten abzuladen...zusätzlich immer auf Zeit spielen, die Zeit arbeitet gegen ZAFs, weil sie Angst haben, anderes ZAF besetzt die Stelle...immer schön alles nur schriftlich klären und dabei nix überstürzen, es muss ja auch alles sorgfältig geprüft werden^^.