Hallo Ikarus,
danke für den Hinweis.
Den Antrag habe ich nun.
Das Arbeitsamt will eine Kopie des Arbeitsvertrags UND eine Entgeltbescheinigung, die der Arbeitgeber ausfüllen muss, also kann ich den Antrag erst nach Unterzeichnung des Arbeitsvertrages beim Arbeitsamt einreichen. Nachdem ich jedoch die ORIGINAL Vordrucke des Arbeitsamtes, mit meinen vom Arbeitsamt eingedruckten Daten habe, denke ich jedoch, dass der Antrag gültig ist, auch wenn ich ihn erst ganz kurz vor Arbeitsbeginn einreiche.
Ich ziehe für die Arbeitsstelle in eine andere Ortschaft (von Bayern nach Schleswig-Holstein) und stelle hiermit die Anfrage, ob ich den Entgeltsicherungsantrag auch an meinem neuen Wohnort beim Arbeitsamt abgeben kann.