ExTachelesler
Elo-User*in
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Hallo zusammen,
ab kommendem Montag, 18.01.2021, gilt in Bayern FFP2-Maskenpflicht beim Einkaufen, im Nahverkehr etc. ...
Was aber eigentlich nicht ganz logisch ist, denn bislang galt bzw. gilt bekanntlich Masken- bzw. Mund-Nasen-Schutzpflicht; wobei bekannt ist, dass die bisherigen, einfachen, weitverbreiteten Masken in erster Linie die Anderen (und nicht einen selber) schützen; und wenn also jeder eine solche einfache (nicht FFP2) Maske trägt bzw. bisher trug, dann war doch der Schutz der Allgemeinheit doch ebenfalls gewährleistet, oder nicht? Warum also jetzt diese Anordnung der FFP2-Maskenpflicht?! ...
Allerdings frage ich mich, wie Söder sich das vorstellt ...
So eine Maske, die übrigens nach spätestens einem(!) Tag des Tragens eigentlich weggeworfen werden soll, kostet in der Apotheke 4 EUR ...
Würde man sich an diese Regel, die Maske nach einem Tag wegzuwerfen, offiziell auch halten (wollen), bräuchte man somit rund 120,00 EUR(!) monatlich zusätzlich für FFP2-Masken ...
Wie soll man aber so was als SGB-XII-Empfänger stemmen?!
Ich hab' mir heute, Mittwochfrüh, im Internet ein paar solche Masken bestellt (1 x 10er-Pack für 11,90 EUR sowie bei einem anderen Händler noch zwei weitere, insgesamt rund 19,00 EUR ausgegeben), um für alle Fälle zumindest schon mal irgendwas dazuhaben, um evtl. am/ab kommenden/m Montag nicht nicht einkaufen zu dürfen ... Vom Kauf der Masken in der Apotheke möchte ich vorerst noch absehen.)
Die bisherigen, einfachen Mund-Nasen-Schutzmasken bekam bzw. bekommt man mittlerweile nachgeschmissen; ich hab' sogar die, die ich habe, meist zufällig irgendwo draußen gefunden, daheim im Backofen mit (früher) 70 Grad, neuerdings mit 80 Grad desinfiziert, war ganz OK. (Einige habe ich sogar auch mal mit 60 Grad gewaschen, die Meisten haben es i. d. R. sehr gut überlebt.)
Es heißt, dass man zur Not auch die FFP2-Masken im Backofen mit 70 Grad desinfizieren kann, was ich vorerst ebenfalls vorhabe.
Trotzdem kann all das eigentlich kein Dauerzustand sein, oder? Gibt es irgendwelche Infos, wie ein SGB-II- bzw. SGB-XII-Bezieher sich jetzt verhalten soll? Wenn es ab kommendem Montag eine staatliche Anordnung gibt, dass man jeden Tag eine neue, frische FFP2-Maske fürs Einkaufen, Fahren etc. braucht, dann müsste es doch eigentlich auch eine entsprechende Regelsatzerhöhung geben, oder?
Liebe Grüße bzw. danke im Voraus für Antworten.
ab kommendem Montag, 18.01.2021, gilt in Bayern FFP2-Maskenpflicht beim Einkaufen, im Nahverkehr etc. ...
Was aber eigentlich nicht ganz logisch ist, denn bislang galt bzw. gilt bekanntlich Masken- bzw. Mund-Nasen-Schutzpflicht; wobei bekannt ist, dass die bisherigen, einfachen, weitverbreiteten Masken in erster Linie die Anderen (und nicht einen selber) schützen; und wenn also jeder eine solche einfache (nicht FFP2) Maske trägt bzw. bisher trug, dann war doch der Schutz der Allgemeinheit doch ebenfalls gewährleistet, oder nicht? Warum also jetzt diese Anordnung der FFP2-Maskenpflicht?! ...
Allerdings frage ich mich, wie Söder sich das vorstellt ...
So eine Maske, die übrigens nach spätestens einem(!) Tag des Tragens eigentlich weggeworfen werden soll, kostet in der Apotheke 4 EUR ...
Würde man sich an diese Regel, die Maske nach einem Tag wegzuwerfen, offiziell auch halten (wollen), bräuchte man somit rund 120,00 EUR(!) monatlich zusätzlich für FFP2-Masken ...
Wie soll man aber so was als SGB-XII-Empfänger stemmen?!
Ich hab' mir heute, Mittwochfrüh, im Internet ein paar solche Masken bestellt (1 x 10er-Pack für 11,90 EUR sowie bei einem anderen Händler noch zwei weitere, insgesamt rund 19,00 EUR ausgegeben), um für alle Fälle zumindest schon mal irgendwas dazuhaben, um evtl. am/ab kommenden/m Montag nicht nicht einkaufen zu dürfen ... Vom Kauf der Masken in der Apotheke möchte ich vorerst noch absehen.)
Die bisherigen, einfachen Mund-Nasen-Schutzmasken bekam bzw. bekommt man mittlerweile nachgeschmissen; ich hab' sogar die, die ich habe, meist zufällig irgendwo draußen gefunden, daheim im Backofen mit (früher) 70 Grad, neuerdings mit 80 Grad desinfiziert, war ganz OK. (Einige habe ich sogar auch mal mit 60 Grad gewaschen, die Meisten haben es i. d. R. sehr gut überlebt.)
Es heißt, dass man zur Not auch die FFP2-Masken im Backofen mit 70 Grad desinfizieren kann, was ich vorerst ebenfalls vorhabe.
Trotzdem kann all das eigentlich kein Dauerzustand sein, oder? Gibt es irgendwelche Infos, wie ein SGB-II- bzw. SGB-XII-Bezieher sich jetzt verhalten soll? Wenn es ab kommendem Montag eine staatliche Anordnung gibt, dass man jeden Tag eine neue, frische FFP2-Maske fürs Einkaufen, Fahren etc. braucht, dann müsste es doch eigentlich auch eine entsprechende Regelsatzerhöhung geben, oder?
Liebe Grüße bzw. danke im Voraus für Antworten.
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