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ExitUser
Gast
sebastian meinte:Schau mal im Swerbehindertenforum unter "Brille bei Sehbehinderung". Diese Verfahrensweise analog anwenden. Viel Glück!!!
Sebastian
Arco meinte:@ Ludwigsburg (hättest dir aber für so eine nette Frau ruhig mal einen anderen Namen zulegen können)
Danke fürs Kompliment, aber nu is zu spät
.... also ich sehe da nur die Möglichkeit einen Antrag zu stellen und bei Ablehnung gleich eine Darlehnslösung mitbeantragen.
donnervogel meinte:ich würde auch nicht den Umweg über eine Ablehnung gehen wollen. Am besten gleich ein Darlehen nach §23 Abs. 1 SGB II aufgrund eines unabweisbaren Bedarfs beantragen (ärztl. Belege, die den unabweisbaren Bedarf belegen direkt beifügen).
donnervogel meinte:Kann mir folgende Variante vorstellen:
Es wird ein Darlehen dem Grunde nach gewährt,mit der Auflage, dass vierteljährlich die Rechnungen vorzulegen sind und dann direkt auf´s Konto der Ärztin überwiesen wird. So brauchst Du nicht immer wieder einen neuen Antrag zu stellen und Du brauchst auch keine Ratenvereinbarung zutreffen. So wärs am sinnvollsten, ja.
ich könnt ja auch ne Abtretungserklärung unterschreiben, daß die Krankenkasse nach Behandlungsende dann direkt für den Zeitraum, in dem ich ALG II bezogen hab, an das Amt auszahlt...
Ich weiß nicht, ob Deine ARGE da mitspielt, ich fürchte, nein... hatte deshalb schon mal geschrieben, als wir den ersten Termin im letzten Jahr hatten...wurde nie beantwortet. War bislang auch keine Katastrophe, weil wir solange warten mußten, bis sie Zeit zum Beginn
der Behandlung hatte.
In der ärztlichen Bescheinigung, aus der die Unabweisbarkeit des bedarfes hervorgeht sollte auch stehen, wie lange die Behandlung veoraussichtlich dauern wird und wie hoch die Kosten sind - ohne das zu wissen wird sich die ARGE wohl nicht auf eine Darlehensbewilligung dem Grunde nach einlassen.
Es gibt ja einen von der AOK genehmigten Behandlungsplan, der sollte reichen. Wie lange die Behandlung dauern wird, sagt dir vorher niemand. Hängt ja ganz davon ab, wie schnell sich die Zähne dahin bewegen, wo sie hin sollen.Kann 3-4 Jahre dauern, wurde mir unverbindlich gesagt
wuseline meinte:Hmm ich versteh jetzt auch nicht den Sinn darin bei der Arge ein Darlehen zu beantragen das muss man dann doch auch monatlich abbezahlen. Da ist es doch egal obv ich ein Darlehen bei der Arge hab oder bei der Ärztin.
Gruss wuseline
Barney meinte:Zusätzlich hat man beim Darlehen vom Amt die Möglichkeit, die Einstellung der Ratenzahlungen zu beantragen. Die hat man beim Arztdarlehen wohl kaum.
Wie siehts mit Zinsen aus? Gibt es beim Arzt das Darlehen zinslos?
Bulldog-BS meinte:Hallo,
ist ein ein Kredit da wirklich der letzte Schluss ? Würd mich freuen, wenn du was anderes wüßtestWas sagt die Krankenkasse ?? Das sie nix für die Gesetze kann
Mein Bruder ist Zahnartzt - ich frag ihn mal ob er nicht eine Lösung oder eine Anlaufstelle weiß. Versprechen kann ich da nix -nett von dir, aber er wird da auch nichts wissen, fürchte ich...
sonst stöber doch mal hier - ja, schaden, kanns ja nicht, ich schau da sowieso öfter rein
Gruß aus Ludwigsburg
Barney meinte:@ bulldog, frag bitte lieber deinen Bruder.
In dem Forum steht doch immer nur, wie man was abwenden kann, worauf Antragsteller Anspruch hätten. :dampf:
Arania meinte:Die lesen sicher auch hierfeiff:
sebastian meinte:Hallo Ludwigsburg, hier habe ich nun die maßgebende Antwort:
Stelle bitte bei Deiner Arge einen Antrag auf Übernahme der Kosten, reiche dei Kopie Deines Antrages bei der KK bei der Arge mitein, verweise darauf, dass Kosten nach dem SGBXII auch bei SGBII Bezug übernommen werden können, lege eine Kopie folgen Urteils mitbei.Stelle Antrag schriftlich und lass ihn bestätigen, setze auf Grund Deiner Notlage eine Frist zur Bearbeitung Deines Antrages.Ein Sachbearbeiter der Arge besitzt nicht die nötige Kompotenz, um über Deinen Antrag entscheiden zu können, bestehe auf eine Untersuchung eines Gutachters. Urteil vom LSG Nordrhein- Westfalen vom 16.09.2005 https://www.my-sozialberatung.de/cgi.....00&cmd=all&Id=178
Arco meinte:Barney meinte:@ bulldog, frag bitte lieber deinen Bruder.
In dem Forum steht doch immer nur, wie man was abwenden kann, worauf Antragsteller Anspruch hätten. :dampf:
feiff: aber aber Barney - du mußt nicht nur das lesen in diesem "Sozialforum" was deine "Vorurteile" ( :mrgreen: ) bestätigt arty:
Also manchmal lassen die aber auch :dampf: :dampf: ab gegen "Ihre" Oberen und dem Gesetzgeber:lol: und weg
sebastian meinte:Urteil vom LSG Nordrhein- Westfalen vom 16.09.2005 https://www.my-sozialberatung.de/cgi.....00&cmd=all&Id=178