Gibt es Urteile bezügl. Eigenanteil kiefernorthopäd Behandlu

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Gast
Gibt es Urteile bezügl. Eigenanteil kiefernorthopädischer Behandlung?

Den Eigenanteil soll man ja auch noch aus dem Regelsatz bezahlen...

ist nur ziemlich unmöglich, fürchte ich. Da bleibt nicht mehr viel für die Ernährung fürs Kind...

Noch weiß ich nicht genau, was da auf mich zukommt...aber ich werd nicht nur den Eigenanteil für die Grundversorgung, sondern auch noch elastische Drähte selbst zahlen müssen.
Ich schätze, werden so an die 50 Euro monatlich im Durchschnitt sein.

Und das 3 - 4 Jahre lang... mir ist jetzt schon ganz schlecht!

Hat jemand dafür schon ein Darlehen durchbekommen?

Gruß aus Ludwigsburg
 

sebastian

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Schau mal im Swerbehindertenforum unter "Brille bei Sehbehinderung". Diese Verfahrensweise analog anwenden. Viel Glück!!!

Sebastian
 
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Gast
sebastian meinte:
Schau mal im Swerbehindertenforum unter "Brille bei Sehbehinderung". Diese Verfahrensweise analog anwenden. Viel Glück!!!

Sebastian

Da find ich bislang nur Beiträge die besagen, muß aus dem Regelsatz bezahlt werden.

Oder Beiträge, mit denen ich nix anfangen kann. Kannst mir nicht mal die Links angeben?

Für mich ist es ein Unterschied, ob ich eine Brille selbst tragen muß (meine Tochter braucht Kontaktlinsen, die wir selbst finanzieren müssen... das geht auch schon ins geld)

oder ob ich gezwungen werde, 3-4 Jahre (so lange wird die Behandlung dauern) den Eigenanteil praktisch anzusparen, denn nach Abschluß der Behandlung soll man es ja zurück bekommen.

Sparen kann man ja vom ALG II nix... soviel ich weiß, wird Vermögensbildung nicht unterstützt!

Deshalb stell ich mir zumindest ne Lösung wie bei Kautionen vor: Darlehen und Abtretung, wenn eine Beihilfe nicht möglich ist.

Mich wundert, daß es da kaum Urteile gibt: werden doch noch so einige Kinder sein, die von ihrem geringen Regelsatz Kosten tragen sollen, die nicht tragbar sind.

Brille, Kiefernorthopädische Behandlung, Schulbeiträge... was bleibt da beim Regelsatz noch zum Leben? Wachstumsbedingt neue Kleidung/Schuhe nötig...

Gruß aus Ludwigsburg
 
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Arco

Gast
@ Ludwigsburg (hättest dir aber für so eine nette Frau ruhig mal einen anderen Namen zulegen können )

.... also ich sehe da nur die Möglichkeit einen Antrag zu stellen und bei Ablehnung gleich eine Darlehnslösung mitbeantragen.

Bin aber kein Fachmann in dieser Richtung ....
 
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Gast

Genau das will ich tun, aber ich möcht mir ne Absage ersparen, deshalb möcht ichs gleich so belegen, daß da keine Absage kommen kann! Bislang weiß er ja, daß ich mit dem, was ich beantrag, fast immer durchkomm... und Ablehnungen erspar ich mir immer gern indem ich ihm gleich mitschreib, warum es zu bewilligen ist.

Und dazu such ich nu... möglichst aktuelles.

Gruß aus Ludwigsburg
 

donnervogel

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ich würde auch nicht den Umweg über eine Ablehnung gehen wollen. Am besten gleich ein Darlehen nach §23 Abs. 1 SGB II aufgrund eines unabweisbaren Bedarfs beantragen (ärztl. Belege, die den unabweisbaren Bedarf belegen direkt beifügen).
 
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Bei dem Darlehen seh ich nur folgendes Problem: es gibt eine vierteljährliche Abrechnung. Die Eigenanteile werden immer unterschiedlich hoch sein.

Dann müßte ich jedes Quartalsende ein Darlehen neu beantragen, oder wie?

Oder eine Ratenvereinbarung mit der Ärztin treffen.

Was letztlich aber dasselbe ist. Es müßte dann auch monatlich ein neues darlehen beantragt werden. Es wird dann monatlich mehr an Rate an die ärztin zu zahlen sein zu zahlen sein, als die ARGE mir für den vorherigen Monat an Darlehensrückzahlung abziehen könnte.

Somit würde die Schuld monatlich immer größer!

Ich schätze, das wird so mit Darlehen nicht möglich sein, eben weil es nicht ein einmaliger Betrag ist wie eben bei einer Brille... nd von daher kann ich mir nicht vorstellen, daß das eine mit dem anderen vergleichbar ist

Gruß aus Ludwigsburg
 
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Gast
Die ArGe hier antwortet darauf, die Kosten werden nicht erstattet oder als Darlehen gewährt und sind im Regelsatz enthalten. Kinder brauchen weniger Geld und daher sollte es möglich sein den Betrag aus den Zuwendungen zu bestreiten. Außerdem erhalte man ja Kindergeld (...).

Aber das Kindergeld wird doch als Einkommen angerechnet und die Zuwendung, man meint natürlich den Regelsatz, werden dadurch gekürzt.

Im übrigen habe ich 5 Kinder, 1 in Ausbildung, Volljährig, 3 Grundschulpflichtig, 1 Kindergarten.
Hast Du Info zu Schulbüchern.

Glaub mir, das (Über)Leben ist die Hölle.
Du stehst Dir am Schaufenster die Nase platt (...), Frau Merkel, das kennen wir doch schon aus DDR-Zeiten. Da nannte man es noch Intershop oder Delikatessladen (...) aber das erklär mal Deinen Kindern ...
 

donnervogel

0
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am besten mal mit der ARGE die Problematik der schwankenden Beträge besprechen. Kann mir folgende Variante vorstellen:
Es wird ein Darlehen dem Grunde nach gewährt,mit der Auflage, dass vierteljährlich die Rechnungen vorzulegen sind und dann direkt auf´s Konto der Ärztin überwiesen wird. So brauchst Du nicht immer wieder einen neuen Antrag zu stellen und Du brauchst auch keine Ratenvereinbarung zutreffen. Woran Du nicht vorbeikommst ist, dass die Schuld von Rechnung zu Rechnung grösser wird, da ja auch die Darlehenssumme entsprechend von Monat zu Monat entsprechend steigt.

Ich weiß nicht, ob Deine ARGE da mitspielt, aber am Besten mal das Gespräch suchen.

In der ärztlichen Bescheinigung, aus der die Unabweisbarkeit des bedarfes hervorgeht sollte auch stehen, wie lange die Behandlung veoraussichtlich dauern wird und wie hoch die Kosten sind - ohne das zu wissen wird sich die ARGE wohl nicht auf eine Darlehensbewilligung dem Grunde nach einlassen.
 
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Wie gesagt, was mir zur Begründung fehlt ist etwas, auf das ich mich berufen kann, daß ein Darlehen gewährt werden kann. Deshalb wollt ich wissen, ob es da irgendwelche Gerichtsentscheidungen gibt.


Gruß aus Ludwigsburg
 

wuseline

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Hmm ich versteh jetzt auch nicht den Sinn darin bei der Arge ein Darlehen zu beantragen das muss man dann doch auch monatlich abbezahlen. Da ist es doch egal obv ich ein Darlehen bei der Arge hab oder bei der Ärztin.

Gruss wuseline
 
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wuseline meinte:
Hmm ich versteh jetzt auch nicht den Sinn darin bei der Arge ein Darlehen zu beantragen das muss man dann doch auch monatlich abbezahlen. Da ist es doch egal obv ich ein Darlehen bei der Arge hab oder bei der Ärztin.

Gruss wuseline

Ganz einfach: Zahlt man ein Darlehen bei der ARGe ab, kann einem nur ein bestimmter Prozentsatz abgezogen werden. Ich glaub, 10 %... eine private Ratenvereinbarung mit dem Arzt richtet sich aber nicht nach den Hartz IV Regeln... da wird ein etwas höherer Gesamtbetrag genommen und über die max. Behandlungszeit berechnet: macht einen monatlichen Betrag, den man nicht verkraften kann.

Deshalb wär ein ARGE Darlehen das kleinere Übel.

Wie gesagt, was soll man denn noch alles vom Kinderregelsatz bezahlen?

Und zum Essen soll ja auch was übrig bleiben!

Gruß aus Ludwigsburg
 
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Gast
Zusätzlich hat man beim Darlehen vom Amt die Möglichkeit, die Einstellung der Ratenzahlungen zu beantragen. Die hat man beim Arztdarlehen wohl kaum.

Wie siehts mit Zinsen aus? Gibt es beim Arzt das Darlehen zinslos?
 
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Gast
Barney meinte:
Zusätzlich hat man beim Darlehen vom Amt die Möglichkeit, die Einstellung der Ratenzahlungen zu beantragen. Die hat man beim Arztdarlehen wohl kaum.

Wie siehts mit Zinsen aus? Gibt es beim Arzt das Darlehen zinslos?

Ich weiß da noch nichts Genaues.

Beim nächsten Termin will sie das ausgerechnet haben, wie hoch die monatlichen Raten wären.

Gruß aus Ludwigsburg
 
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Gast
@ bulldog, frag bitte lieber deinen Bruder.

In dem Forum steht doch immer nur, wie man was abwenden kann, worauf Antragsteller Anspruch hätten. :dampf:
 
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Arco

Gast
Barney meinte:
@ bulldog, frag bitte lieber deinen Bruder.

In dem Forum steht doch immer nur, wie man was abwenden kann, worauf Antragsteller Anspruch hätten. :dampf:

feiff: aber aber Barney - du mußt nicht nur das lesen in diesem "Sozialforum" was deine "Vorurteile" ( :mrgreen: ) bestätigt arty:

Also manchmal lassen die aber auch :dampf: :dampf: ab gegen "Ihre" Oberen und dem Gesetzgeber :lol: und weg
 

Arania

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Ausserdem muß man doch immer wissen das die Gegenseite so denkt oder schreibt, Wissen ist Macht.

Die lesen sicher auch hier feiff:
 
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Arania meinte:
Die lesen sicher auch hier feiff:

Ich würds mir wünschen, denn dann würden wohl nicht so viele Fehler passieren ... mein SB scheints nicht zu tun, denn sonst würde er nicht erst reagieren, wenn ich ihm sag, wie das Gesetz zu verstehen ist...

Gruß aus Ludwigsburg
 

sebastian

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Hallo Ludwigsburg, hier habe ich nun die maßgebende Antwort:

Stelle bitte bei Deiner Arge einen Antrag auf Übernahme der Kosten, reiche dei Kopie Deines Antrages bei der KK bei der Arge mitein, verweise darauf, dass Kosten nach dem SGBXII auch bei SGBII Bezug übernommen werden können, lege eine Kopie folgen Urteils mitbei.Stelle Antrag schriftlich und lass ihn bestätigen, setze auf Grund Deiner Notlage eine Frist zur Bearbeitung Deines Antrages.Ein Sachbearbeiter der Arge besitzt nicht die nötige Kompotenz, um über Deinen Antrag entscheiden zu können, bestehe auf eine Untersuchung eines Gutachters. Urteil vom LSG Nordrhein- Westfalen vom 16.09.2005 https://www.my-sozialberatung.de/cgi.....00&cmd=all&Id=178
 
E

ExitUser

Gast

Danke für die Antwort - nur: der Link funktioniert leider nicht!

Gruß aus Ludwigsburg
 
E

ExitUser

Gast

Na, dann sieh dich da mal um. Selbst auf der Seite, wo sie sich über den Widerspruch des SGB II zum Grundgesetz auslassen und beklagen, dass sie sich zu Hampelmännern machen, schreiben schon wieder welche, wie sie Leistungen kürzen könnten. Die meisten merkens doch schon gar nicht mehr. :uebel: :uebel:
 
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