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kennt sich jemand mit Besuchsfahrten gem. aus sgb 12 aus? Gibt es hier eine spezielle Anzahl bzw., bestimmte Vorgaben?
Soweit ich Weiss hat man 6 Besuchsfahrten jährlich.
gibt es hier Vorgaben was die Höhe der Beträge oder das Verkehrs Mittel angeht?
Wie ist es, mit Bahn bzw., Auto?
Leistungen bei Beurlaubungen - Fahrtkosten Der Landschaftsverband Rheinland übernimmt im Rahmen der Leistungen nach § 67 SGB XII ohne besondere Bewilligung Fahrtkosten aus Anlass des Besuches von Angehörigen oder sonstigen nahestehenden Personen innerhalb der Bundesrepublik für bis zu sechs Besuchsfahrten im Jahr (grundsätzlich Kalenderjahr). Übernommen werden die Kosten für die Benutzung der niedrigsten Klasse des zweckmäßigsten regelmäßig verkehrenden Verkehrsmittels, bis zu einer Höhe von 100,00 € für die einfache Strecke. Mögliche Preisvergünstigungen sind zu nutzen. Besuchsfahrten, die höhere Kosten verursachen oder in das Ausland führen, sind dem Landschaftsverband Rheinland rechtzeitig, d.h. 2 Wochen vor Reiseantritt, anzuzeigen und zu begründen. In der Abrechnung anzugeben sind der Reisezeitraum sowie die Anschrift des Zielortes. Außerdem sind die abgestempelten Belege im Original beizufügen. Die Notwendigkeit weiterer Besuchsfahrten ist gegenüber dem Landschaftsverband Rheinland im Einzelfall besonders zu begründen.
1Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, sind Leistungen zur Überwindung dieser Schwierigkeiten zu erbringen, wenn sie aus eigener Kraft hierzu nicht fähig sind. 2Soweit der Bedarf durch Leistungen nach anderen Vorschriften dieses Buches oder des Achten und Neunten Buches gedeckt wird, gehen diese der Leistung nach Satz 1 vor.
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