Honey Tony
Elo-User*in
Startbeitrag
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- 17 Oktober 2018
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Guten Tag,
gibt es im Gesetzestext irgendwelche Angaben wo ersichtich wird wie lange ich der eigenen Wohnung fernebleiben darf ?
Darf ich z.B. übers Wochenende Eltern oder Freunde besuchen ?
Gibt es da was handfestes worauf ich mich berufen kann ?
mein SB verweigert mir vor ca. 2 Wochen mündlich den WBA weil aus ihrer Sicht nicht sichergestellt ist, dass ich in der Wohnung auch wirklich wohne. (Danach ist auch noch kein weiteres Schreiben oder sonstiges gekommen.)
Nur weil ich erwähnt hatte übers Wochenende bei meinen Eltern Wäsche gewaschen zu haben meinte Sie dann wäre ich ja nicht bedürftig und das Fremdwaschen wäre ein Zugewinn den ich hätte angeben müssen.
Sie hat das Einwohnermeldeamt angerufen seit wann ich an der Adresse gemeldet bin.
Ich habe alle Mietbescheinigungen, Nebenkostenabrechnungen u.s.w. beigebracht.
Erklärung:
Ich bin seit Nov.17 Harz4.
Musst paar Tage vorher in eben diese Wohnung nach einer Trennung zurückziehen, ich hatte die Wohnung zwischenzeitlich nur ab und zu zum Schlafen genutzt, da meine Lebensgefährtin Wechselschicht hatte, aber da war die Wohnung durch meine Überschuldung schon stomlos. Miete habe ich bezahlt, aber eben kein Strohm und kein Kabel-TV u.s.w.
Mein Stromversorger wollte mir keine Ratenzahlung gewähren und nach der ersten Aussage damals im Nov. meiner SB "müsste ich mich selbst darum kümmern", was sich im Nachhinein als nicht richtig darstellt.
Trotzdem ging der Antrag zu meinem Erstaunen glatt durch und auch eine im Dez.17 beantragte Adressänderung für die Post zu meinen Eltern wurde ohne murren oder sonstiges vollzogen.
Bis Juni18 alles Friede Freude Eierkuchen, keine Probleme!
Juni18 WBA beantragt und da habe ich mich schon gewundert wie wenig das Jobcenter an Belegen sehen wollten. Auf mündliches Nachfragen hieß es nur ich würde schriftlich Bescheid bekommen wenn was fehlt und wenn nicht wäre alles in Ordnung... und es könne jetzt länger dauern da es nach Köln ginge ich soll schon mal meinen Vermieter warnen, dass es länger dauern könnte. Soweit so gut.
Ende Juli18 bekam ich einen Ablehnung des Antrag mit der Begründung ich hätte auf 2 Schreiben mit Termin für das Einreichen weiterer Unterlagen nicht reagiert. Ich schwöre bei Gott, diese beiden schreiben haben mich nicht erreicht.
Es waren nur 3 Monate Kontoauszüge gefordert und eine Erklärung vovon ich im Monat Juni18 gelebt hätte. Warum sollte ich mich da weigern dieses beizubringen?
Die geforderten Unterlagen habe ich natürlich nachgereicht und mündlich war dann auch alles in Odnung und der SB meinte er würde es rückwirkend bewilligen.
Zwischenzeitlich kammen einige weiter schriftliche Forderungen nach Nebenkostenabrechnungen, Mietbestätigung, Kontoauszügen u.s.w.
Alles geforderte eingereicht und beim letzten Termin vor ca. 2 Wochen ging dann das Drucksen los, der SB könne sich nicht vorstellen, dass ich ca. 10 Monate strohmlos in der Wohnung leben konnte und kam dann mit den abenteuerlichsten Behauptungen.
SB: Ohne Strom könnte man keinen Backofen benutzen.
SB: Jetzt erzählen Sie mir bestimmt am Abend laufen sie mit Taschenlampe durch die Wohnung?
SB: Was frühstücken Sie ohne Strom?
Tony: Ich darf aufgrund einer Erkrankung kein Tee oder Kaffee trinken.
SB: Ihre Kleidung ist sehr sauber, das ginge ja fast garnicht ohne Strom, denn wo wollte sie waschen ?
Tony: Rei in der Tube + Waschbecken, Waschsalon, Eltern waren meine Antworten.
SB: Sie sehen aber gut Genährt aus, dafür dass sie keinen Strom haben.
SB: Glaube ich Ihnen alles nicht, kein Mensch kann ein paar Tage oder Wochen ohne Strom leben, das geht einfach nicht!!!
Tony: Ich habe Velux-Fenster im Dach mit Staßenlaternen davor. Darf man sich tagsüber nicht mehr außerhalb seiner Wohnung aufhalten ?
SB: Da werden wir weiterführenden Nachweise von Ihnen fordern und gegebenfalls ein Außenteam zusätzlich schicken.
Wie verhalte ich mich jetzt richtig?
Nach dem ich versucht habe möglichst viel in diesem Forum zu lesen weiß ich welche großen Fehler ich gemacht habe.
1. Nie Alleine zu Terminen gehen.
2. SB Aussagen schriftlich geben lassen mit konkreter Rechtsgrundlage.
Ich würde mich über hilfreiche Antworten sehr freuen.
Danke und Grüße in die Runde
gibt es im Gesetzestext irgendwelche Angaben wo ersichtich wird wie lange ich der eigenen Wohnung fernebleiben darf ?
Darf ich z.B. übers Wochenende Eltern oder Freunde besuchen ?
Gibt es da was handfestes worauf ich mich berufen kann ?
mein SB verweigert mir vor ca. 2 Wochen mündlich den WBA weil aus ihrer Sicht nicht sichergestellt ist, dass ich in der Wohnung auch wirklich wohne. (Danach ist auch noch kein weiteres Schreiben oder sonstiges gekommen.)
Nur weil ich erwähnt hatte übers Wochenende bei meinen Eltern Wäsche gewaschen zu haben meinte Sie dann wäre ich ja nicht bedürftig und das Fremdwaschen wäre ein Zugewinn den ich hätte angeben müssen.
Sie hat das Einwohnermeldeamt angerufen seit wann ich an der Adresse gemeldet bin.
Ich habe alle Mietbescheinigungen, Nebenkostenabrechnungen u.s.w. beigebracht.
Erklärung:
Ich bin seit Nov.17 Harz4.
Musst paar Tage vorher in eben diese Wohnung nach einer Trennung zurückziehen, ich hatte die Wohnung zwischenzeitlich nur ab und zu zum Schlafen genutzt, da meine Lebensgefährtin Wechselschicht hatte, aber da war die Wohnung durch meine Überschuldung schon stomlos. Miete habe ich bezahlt, aber eben kein Strohm und kein Kabel-TV u.s.w.
Mein Stromversorger wollte mir keine Ratenzahlung gewähren und nach der ersten Aussage damals im Nov. meiner SB "müsste ich mich selbst darum kümmern", was sich im Nachhinein als nicht richtig darstellt.
Trotzdem ging der Antrag zu meinem Erstaunen glatt durch und auch eine im Dez.17 beantragte Adressänderung für die Post zu meinen Eltern wurde ohne murren oder sonstiges vollzogen.
Bis Juni18 alles Friede Freude Eierkuchen, keine Probleme!
Juni18 WBA beantragt und da habe ich mich schon gewundert wie wenig das Jobcenter an Belegen sehen wollten. Auf mündliches Nachfragen hieß es nur ich würde schriftlich Bescheid bekommen wenn was fehlt und wenn nicht wäre alles in Ordnung... und es könne jetzt länger dauern da es nach Köln ginge ich soll schon mal meinen Vermieter warnen, dass es länger dauern könnte. Soweit so gut.
Ende Juli18 bekam ich einen Ablehnung des Antrag mit der Begründung ich hätte auf 2 Schreiben mit Termin für das Einreichen weiterer Unterlagen nicht reagiert. Ich schwöre bei Gott, diese beiden schreiben haben mich nicht erreicht.
Es waren nur 3 Monate Kontoauszüge gefordert und eine Erklärung vovon ich im Monat Juni18 gelebt hätte. Warum sollte ich mich da weigern dieses beizubringen?
Die geforderten Unterlagen habe ich natürlich nachgereicht und mündlich war dann auch alles in Odnung und der SB meinte er würde es rückwirkend bewilligen.
Zwischenzeitlich kammen einige weiter schriftliche Forderungen nach Nebenkostenabrechnungen, Mietbestätigung, Kontoauszügen u.s.w.
Alles geforderte eingereicht und beim letzten Termin vor ca. 2 Wochen ging dann das Drucksen los, der SB könne sich nicht vorstellen, dass ich ca. 10 Monate strohmlos in der Wohnung leben konnte und kam dann mit den abenteuerlichsten Behauptungen.
SB: Ohne Strom könnte man keinen Backofen benutzen.
SB: Jetzt erzählen Sie mir bestimmt am Abend laufen sie mit Taschenlampe durch die Wohnung?
SB: Was frühstücken Sie ohne Strom?
Tony: Ich darf aufgrund einer Erkrankung kein Tee oder Kaffee trinken.
SB: Ihre Kleidung ist sehr sauber, das ginge ja fast garnicht ohne Strom, denn wo wollte sie waschen ?
Tony: Rei in der Tube + Waschbecken, Waschsalon, Eltern waren meine Antworten.
SB: Sie sehen aber gut Genährt aus, dafür dass sie keinen Strom haben.
SB: Glaube ich Ihnen alles nicht, kein Mensch kann ein paar Tage oder Wochen ohne Strom leben, das geht einfach nicht!!!
Tony: Ich habe Velux-Fenster im Dach mit Staßenlaternen davor. Darf man sich tagsüber nicht mehr außerhalb seiner Wohnung aufhalten ?
SB: Da werden wir weiterführenden Nachweise von Ihnen fordern und gegebenfalls ein Außenteam zusätzlich schicken.
Wie verhalte ich mich jetzt richtig?
Nach dem ich versucht habe möglichst viel in diesem Forum zu lesen weiß ich welche großen Fehler ich gemacht habe.
1. Nie Alleine zu Terminen gehen.
2. SB Aussagen schriftlich geben lassen mit konkreter Rechtsgrundlage.
Ich würde mich über hilfreiche Antworten sehr freuen.
Danke und Grüße in die Runde