Gibt es für euch eine Zwangsintegration von behinderten Arbeitslosen?

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Trixi2011

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Ich weiß nicht, ob einige von euch das Gefühl auch haben oder kennen, aber in meiner aktuellen Situation habe ich so den Verdacht, als ob man mich auf biegen und brechen von Seite der Rehastelle in reguläre Arbeit zwangsintegrieren will.
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Es geht darum, das ich, so idiotisch man das auch finden mag, für mich beschlossen habe, dass ich in einer WfbM meine bewilligte Teilhabe am Arbeitsleben ausüben möchte. Ich stütze mich hierbei auf das "Wunsch und Wahlrecht" nach §9 im SGB IX

Fakten sind:
  • Unbefristete 70% GdB aufgrund von Kleinwuchs mit Körperanormalien, Schwerhörigkeit, Skoliose und Hüftfehlstellung, sowie kognitiver Einschränkungen.
  • Gutachten der Charité über mein Krankheitsbild (FASD) mit Empfehlung einer besonderen Integrationshilfe (Teilhabe am Arbeitsleben).
  • Neuropsychologisches Gutachten der Charité mit der Diagnose einer Dysfunkton des Zentralennervensystems im hochgradigen Bereich. Sowie Schilderung über psychische Auffälligkeiten, Empfehlung einer besonderen Betreuung...

Dem gegenüber stehen:
  • Fachbezogener Realschulabschluss (1998) aufgrund des Besuchs einer Berufsfachschule, nach dem Hauptschulabschluss.
  • IHK Abschluss (Note 4) als Bürokauffrau (2006). Diese Ausbildung fand bei einen Bildungsträger für lernbehinderte Personen statt, weil im Vorfeld der Ausbildung ein psycholigsches Gutachten der AfA einen besonderen Förderbedarf festgestellt hatte.

Mein Rehaberater stellt ständig diese beiden Aspekte in den Fokus, wenn es darum geht wie meine berufliche Integration aussehen soll und darum muss ich jetzt an einer DIA-AM (Diagnose der Arbeitsmarktfähigkeit) teilnehmen.

Ich gehe einmal davon aus, dass es dort ebenso sein wird, dass meine Person nach dem beurteilt werden wird, was als Potential gegeben ist (Schulabschluss und Ausbildung) und dass hingegen meines eingenen Willens die Beurteilung so lauten wird, dass man mich, mit unterstützender Hilfen, in den allgemeinen Arbeitsmarkt integrieren kann.

Für mich wäre das eine ZWANGSINTEGRATION, der ich mich nicht beugen werde und notfalls auch gerichtlich gegen vorgehe!
 
Das kenne ich auch (GdB 80), aber meine SB hatten damit wenig Erfolg :icon_party:

Trotz mehreren teuren Massnahmen (Eingliederungsversuche) konnte ich nicht erfolgreich in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden.

Nun bin ich Ü58, bin aus der Vermittlung raus und warte auf meine Rente, die ich dann dank Scheidung und Versorgungsausgleich mit Leistungen nach SGB XII aufstocken darf. :icon_dampf:
 
Für mich wäre das eine ZWANGSINTEGRATION, der ich mich nicht beugen werde und notfalls auch gerichtlich gegen vorgehe!

Auf jeden Fall Rechtsmittel einlegen. Da hast du vollkommen Recht.

In deinem Fall kannst du dich auf zwei Dinge bei deiner Beweisführung und Gegenargumentation stützen:

1. Das Grundgesetz (Art.12)

(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.

(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.

(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.


2. Das Sozialgesetzbuch

§10 SGB II

§140 SGB III
 
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