Gibt es einen Zwang, beim Versorgungsamt einen Antrag auf Schwerbehinderung zu stellen?

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Hallo Leute, ich hätte da mal eine Frage:

Kann mich das Jobcenter zwingen beim Versorgungsamt einen Antrag auf Schwerbehinderung zu stellen?
Meine SB hat dies nicht in die EGV geschrieben sondern mir mündlich mit Fristsetzung mitgeteilt.
Es wäre von Vorteil für die Arbeitsvermittlung, wenn ich einen Schwerbehinderungsausweis hätte.

Wie seht ihr das?
 
E

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Eine Pflicht gibt es nicht.

Andererseits sind mit dem Ausweis auch Verguenstigungen verbunden und eine besteht unabhängig davon, ob man den Ausweis hat oder nicht.

Wahrscheinlich meint die SB , Dass man einem Arbeitgeber dann andere Zuschuesse anbieten kann oder so
 

Heidschnucke

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Es wäre von Vorteil für die Arbeitsvermittlung, wenn ich einen Schwerbehinderungsausweis hätte.

Wie seht ihr das?

Das ist Müll, im Gegenteil, wenn du einen schwerbehinderten Ausweiße hast muss der AG dir z.B. mehr Urlaub gewähren, er verdient also an den Tagen nichts an Dir, und Du hast besondere Kündigungsfristen. blos mal so als Beispiele, also kann er nicht mit dir so umspringen wie er möchte, also warum sollte er Dich einstellen!


Auch wenn ein Unternehmen eine Strafe zahlen muss wenn es keine Behinderten einstellt ist das lächerlich.


Du must dem AG aber nicht mitteilen, das du einen GdB hast, damit würdest du aber auch auf die Zugeständnisse verzichten.
 

jockel

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Es gibt keine Verpflichtung für einen behinderten Menschen, einen Behindertenausweis über den Weg einer medizinischen Begutachtung

  • über ein Versorgungs- oder
  • Integrationsamt oder
  • ein Kreissozialamt
zu beschaffen. Jedes Bundesland oder Landkreis benennt die Ausweis ausstellenden Zuständigkeiten anders.

Mit einem Schwerbehindertenausweis mit oder ohne Merkzeichen hast Du als behinderter Arbeitsloser wie ein Stück Vieh eine Ohrenmarke oder ein Brandzeichen weg. Da weiß jeder Arbeitgeber sofort Bescheid - den stelle ich nicht ein, weil der für mich nicht richtig tief ausbeutbar ist.

Das Unternehmer-Vorurteil - der leistet nichts, dem muß man noch einen Aufpasser extra hinzustellen, der extra was kostet und wenn ich den einstelle, den Behinderten plus Aufpasser werd' ich nie wieder los.

Machmal sind aber solche speziellen Assistenten zwingend nötig, z.B. bei Sprachbehinderten oder Sehschwachen bis Blinden. Derartige Behinderte haben zusätzliche Hürden und Barrieren zu überwinden - siehe die Internetseite von den Sozialhelden und da speziell Raul Krauthausen.

In Wahrheit bekommt jeder Arbeitgeber jeden für ihn unliebsamen Arbeitnehmer unter den Unkündbaren los, egal ob Betriebsrat, Jugendlichen, Schwangere, Behinderte. Dafür hat er seine spezialisierten Anwälte, die derart geschützte Personengruppen als Feinde betrachten und Jagd auf sie machen - siehe solche Anwälte wie Helmut Naujoks

Behinderte Jobsuchende - Ist wie bei den Hunden vorm Kaufmannsladen - ich muß draußen bleiben!!!!

Die Rehaabteilungen in den Arbeitsagenturen oder Jobcenter, die Dich bei der Jobsuche fördern und vermitteln sollen, sind wie ein wirkungsloses Placebo - so tun als ob.

Bei Unternehmen ab einer Betriebsgröße ab 20 Personen müssen 5% mit behinderten Arbeitnehmern besetzt werden, sonst wird eine monatliche Behindertenabgabe fällig. Die fällt so lächerlich niedrig aus, daß der Arbeitgeber sie aus der Portokasse bezahlt, ist also wirkungslos.

Und die Arbeitsagentur oder das Jobcenter nimmt dieses asoziale Arbeitgeberverhalten gelassen und ungerührt hin. Die Menschenwürde aus dem bundesdeutschem Grundgesetz gibt es sowieso nur für den besseren, elitären Teil der bundesdeutschen Bevölkerung - den Politikern, Beamten, Juristen, Ärzten - alles in dieser Oberliga.

Alles andere sind dumm- und armzuhaltende Untertanen, denen man die Lebenshaltungskosten so hoch wie möglich machen muß, damit sie immer auf dem Zahnfleisch kriechen müssen.

Ist wie bei den Niedriglöhnern - einmal Ohrenmarke oder Brandzeichen Niedriglöhner - und dort hast Du bis zum Erreichen der Hungerrente zu verbleiben. Darfst nie wieder auf sozial sicheren Boden klettern.

Wird so gehandhabt wie die geheime Zeugnissprache, die es offiziell nicht gibt, aber dennoch Anwendung findet.

Für die Behinderten wird viel von medizinischer, beruflicher und sozialer Integration und Inklusion gefaselt, aber die Beispiele in der Praxis sind wie die berühmte Nadel im Heuhaufen bzw. es bleibt eine Insellösung.

Jeder Unternehmer der sich sozial verantwortlich zu einem jobsuchenden Behinderten verhält, schneidet sich in dieser kapitalistischen Gaunergesellschaft ins eigene Fleisch, weil alle anderen Unternehmer rundherum dann einem Konkurrenzvorteil haben - eine leistungsfähigere Belegschaft, die man beliebig heuern und feuern kann - so wie man es im Fußball mit dem Spieler- und Trainereinkauf auch macht. Jedenfalls hätte es die CDU/CSU und die FDP so am liebsten in ihrer heißgeliebten Privatwirtschaft, wenn sie könnten wie sie wollten. Und sie wollen lieber heute solche Verhältnisse als morgen, am liebsten Sklaverei oder Leibeigenschaft.

Es gibt 3 Gruppen von Behinderten

  • die Leichtbehinderten
  • die Schwerbehinderten und
  • die Schwerstbehinderten.
Es ist gestaffelt nach dem Grad der Behinderung (GdB ). Es kann noch Merkzeichen dazugeben.

Ich habe 70% GdB ( 70 von Hundert) und Kennzeichen G wie gehbehindert.

Beim Kennzeichen G gibt es wahlweise

  • für Kraftfahzeugführer - eine Kfz-Steuerermäßigung von 12,5% auf die Kfz-Steuer oder
  • für Benutzer der öffentlichen Verkehrsmittel eine Wertmarke von 40 bzw. 80 Euro. Die 40 Euro halbjährig, die 80 Euro aufs ganze Jahr. Dafür hast Du das Recht den Einzelfahrschein, die Zeit-, Monats- oder Jahresfahrkarte ermäßigt zu nutzen. Das lohnt nur im berufsbedingten, täglichen Pendelverkehr, in Großstädten und Ballungsgebieten oder auf häufig genutzten Fernstrecken.
  • Die Kfz-Steuerermäßigung und die Wertmarke gibt es im gleichen Zeitraum nicht zeitgleich, sondern entweder - oder
  • Mit der Wertmarke erspart sich der behinderte Fahrgast das gleichzeitige Vorzeigen der Wertmarke und des Behindertenausweises während der Entrichtung des Fahrscheins.
  • Der Fahrgast kann in Verkehrsmitteln spezielle Behindertenfahrgastplätze in unmittelbarer Nähe der Ein- und Ausstiege nutzen.
Wer als behinderter Arbeitnehmer berufstätig ist, erhält auf seine Lohn- bzw. Einkommenssteuer einen Behindertenpauschbetrag als Steuerermäßigung, der vom GdB abhängig ist. Das Ermäßigungsprinzip gilt für Arbeitslose mit Alg I oder ALG II nicht. Die werden wie Gesunde behandelt.

Berufstätige, behinderte Arbeitnehmer haben Anrecht auf längere Kündigungsfristen, auf Zusatzurlaub. Ihnen darf nur gekündigt werden unter der eigenen Anhörung und Anhörung und Zustimmung des Betriebs- oder Personalrats und dem Integrationsamtes des jeweiligen Bundeslandes. Fehlen mindestens eine der Anhörungen des B- oder P-rats, der eigenen Person und des Integrationsamtes, ist die Kündigung wirkungslos.

Bei Kündigungen ist es ratsam mit anwaltlicher, gewerkschaftlicher oder mit Hilfe des VdK 2 Klagen beim Arbeitsgericht einzureichen

  • Kündigungsschutzklage und/oder
  • Lohn- oder Gehaltsverzugsklage.
Lohn- oder Gehaltsverzugsklage prüft die Tarifbindung des Arbeitsvertrags ab und sichert während der Klagedauer wie Weiterzahlung der Lohn- oder Gehaltsansprüche bis zur gerichtlichen Feststellung, ob die Kündigung termingerecht wirksam oder nicht wirksam ist. Es gibt dadurch kein Zurückbehaltungsrecht von Lohn- oder Gehaltszahlung seitens des Arbeitgebers. Bei gerichtlicher Bestätigung von Verzugsklagen kann man ausstehenden Verdienst plus Basiszins der EZB und Verzugszinsen vollstrecken lassen auf die Geschäftskonten des Arbeitgebers, die in Arbeitgeberanschreiben unten in der Bezugszeile des Firmeninhabers genannt werden.

Der Behindertenausweis berechtigt zu ermäßigten Eintrittspreisen bei Veranstaltungen, bevorzugte Bedienung und Abfertigung - gleichfalls in Ämtern und öffentlichen Einrichtungen.
 
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Doppeloma

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Hallo hermine1972,

Kann mich das Jobcenter zwingen beim Versorgungsamt einen Antrag auf Schwerbehinderung zu stellen?

Dazu habe ich dir ja schon an anderer Stelle geantwortet, die bisherigen Antworten hier bestätigen das ja auch.

Meine SB hat dies nicht in die EGV geschrieben sondern mir mündlich mit Fristsetzung mitgeteilt.

Wie will sie denn bitte diese Fordertung und die Fristsetzung beweisen können, wenn das nur mündlich erfolgte ???

Es wäre von Vorteil für die Arbeitsvermittlung, wenn ich einen Schwerbehinderungsausweis hätte.

Dazu wurde auch schon Einiges geschrieben, in der Regel sieht man den Ausweis beim JC eher als hinderlich an, besser in Arbeit zu kommen ...
Manchem wird sogar empfohlen das bei Bewerbungen zu verschweigen (zumindest die Einschränkungen nicht anzusprechen, die dazu geführt haben müssen), du solltest deine SB mal fragen welche Gründe sie dafür konkret sieht, das von dir zu verlangen.

Aber nur wenn sie das mal selber wieder ansprechen sollte, dann verlange auch gleich das von ihr schriftlich zu bekommen, mit Angabe der Rechtsgrundlage, dass sie das verlangen darf ...
Damit du das mal von einem Anwalt überprüfen lassen kannst ... :bigsmile:

Mal ganz nebenbei bekommt auch nicht jeder Antragsteller vom Versorgungsamt direkt beim Erstantrag den Schwerbehinderten-Grad (GdB 50) mit Ausweis zuerkannt. :icon_evil:

Es kommt ja darauf an, wie deine Behinderungen / Einschränkungen dort bewertet werden ... in der Regel bekommt man vielleicht zunächst GdB 30 bewilligt und damit kannst du beim JC auch NICHTS anfangen (die SB auch nicht), die Gleichstellung von Arbeitslosen wird bei der AfA überwiegend abgelehnt.

Mache sich Jeder einen eigenen Reim darauf ... Eingliederungsleistungen aus dem Vermittlungs-Budget können auch OHNE GdB beantragt und bewilligt werden, wenn es "Vermittlungs-Hemmnisse" gibt, die ergeben sich nicht nur aus einem GdB oder Schwerbehinderten-Ausweis.

Das häufigste und vorwiegende "Vermittlungshemmnis" (höheres) Lebensalter, lange Arbeitslosigkeit weil es einfach zu wenige Arbeitsplätze gibt (oder die AG besonders Ältere Ü 50 nicht einstellen wollen), ist in der Regel auch mit einem Schwerbehinderten - Ausweis NICHT zu beheben. :icon_evil:

Eventuell fehlende Qualifikationen sind damit auch nicht zu beseitigen, wenn man ansonsten den Deckel der dafür zuständigen Fördertöpfe nicht anheben mag, die konkreten Argumente deiner SB dafür würden mich schon genauer interessieren ... :icon_kinn:

MfG Doppeloma
 
E

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Zum Schwerbehinderungsantrag: Gibt das Versorgungsamt auch eigene Gutachten in Auftrag?

Hallo Leute

Mal eine Frage zum Schwerbehinderungsantrag:

10 Jahre nach erfolgtem 1. Antrag, soll ich nun, auf Drängen meiner SB einen Änderungsantrag stellen (damals 40% GdB ).
Es gibt ja mittlerweile unter ELSA.NRW - elektronischer Schwerbehindertenantrag die Möglichkeit dies Online zu tun.
Gibt es da Hinweise, welche Vor- oder Nachteile es bei einem Online-Antrag gibt (z.B. schneller oder langsamer).

Zu den Gutachten der Ärzte:
Durch das Amt werden ja dann die Gutachten der Ärzte angefordert. Was ist, wenn man Behinderungen angibt, die bisher von keinem Arzt untersucht worden sind?
In meinem Fall gibt es schwere Psychische Probleme, die mit der Zeit mehr geworden sind, ich aber nie den Mut oder Antrieb hatte, mich in psychische Behandlung zu begeben. Einen Termin beim Psychiater zu bekommen dauert ja ewig.
Was soll ich deswegen in meinen Änderungsantrag schreiben? Gibt das Versorgungsamt in solchen Fällen eigene Gutachten in Auftrag, oder zählen nur bestehende Gutachten, was bedeuten würde, dass ich vor Antragstellung selbst einen Psychiater aufsuchen müsste.

Danke euch für eure Meinung
 

Doppeloma

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Hallo hermine1972,

habe mir erlaubt dein neues Thema hier anzufügen, es ist völlig überflüssig, zu einem Komplex (Antrag auf Schwerbehinderung) immer wieder neue Themen aufzumachen.

Hier waren wir ja noch dabei zu klären, ob du den Antrag überhaupt stellen "musst", weil eine SB das mündlich angedeutet / verlangt hat ...

10 Jahre nach erfolgtem 1. Antrag, soll ich nun, auf Drängen meiner SB einen Änderungsantrag stellen (damals 40% GdB ).

Das hat aber NICHT deine SB zu entscheiden, aber nett, dass du uns mal so "nebenbei" mitteilst, dass du bereits einen GdB vorliegen hast... :doh:

Aus welchen medizinischen Kenntnissen fordert sie denn nun, dass du eine Erhöhung beantragen sollst, das kann sie doch medizinisch gar nicht beurteilen ???

Ich habe auch seit 10 Jahren GdB 40, hatte auch (problemlos schon mit anfangs GdB 30) die Gleichstellung von der AfA als ich noch gearbeitet habe, warum informiert sie dich nicht dazu, dass du die Gleichstellung beantragen kannst ??? :icon_kinn:

Den Schwerbehinderten-Ausweis habe ich (trotz mehrerer Anträge und Erhöhung auf GdB 40) nie bekommen ... dafür bin ich eben (nach Ansicht des Versorgungsamtes) nicht behindert genug. :idea:

Eine Erhöhung kommt nur bei wirklich relevanten Verschlimmerungen in Frage und die nuss DU dann (im Antrag) auch erklären und medizinisch belegen können (von deinen Ärzten).

Je nach den Gründen dafür vor 10 Jahren kann es aber auch passieren, dass man deinen aktuellen GdB nicht mehr für notwendig halten möchte.

Es gibt ja mittlerweile unter ELSA.NRW - elektronischer Schwerbehindertenantrag die Möglichkeit dies Online zu tun.
Gibt es da Hinweise, welche Vor- oder Nachteile es bei einem Online-Antrag gibt (z.B. schneller oder langsamer).

Lebst du denn dort (das geht noch nicht überall in D) und hast du dir nur mal die erste Antragsseite durchgelesen, die weiteren kann man erst abrufen wenn man das ausgefüllt hat, ich habe nicht vor das zu tun.

Schon zuerst steht aber drauf, dass du das dann fertig ausgefüllt ausdrucken, unterschreiben und zusammen mit deinen Arztberichten (soweit vorhanden) an das zuständige Amt schicken musst.

Es dürfte also rein zeitlich gesehen keinen Unterschied machen, ob du dir das Papierformular ausdruckst und ausfüllst oder das am PC machst, vielleicht wird es einfach nur besser lesbar sein.

Ohne deine Original - Unterschrift auf den Formularen und für die Schweigepflicht-Entbindung geht also gar nichts ... :icon_evil:

Durch das Amt werden ja dann die Gutachten der Ärzte angefordert.

Du kannst und solltest vorhandene Arztberichte / Klinikberichte direkt mitschicken (in Kopie natürlich) denn wenn du das machst, spart das Amt möglicherweise schon Zeit das erst bei deinen Ärzten anzufordern, kannst du auch schon auf der ersten Seite nachlesen.

Deine Ärzte schreiben KEINE "Gutachten" dazu sind sie gar nicht berechtigt ohne besonderen Auftrag, die schreiben "ärztliche Stellungnahmen" oder eben ganz normale Behandlungsberichte, sie sind ja zur Dokumentation verpflichtet für jeden Arztbesuch von dir.

Was ist, wenn man Behinderungen angibt, die bisher von keinem Arzt untersucht worden sind?

Dann brauchst du die gar nicht erst anzugeben, man verlässt sich ganz sicher NICHT nur auf deine eigenen Angaben dabei. :icon_evil:

In meinem Fall gibt es schwere Psychische Probleme, die mit der Zeit mehr geworden sind, ich aber nie den Mut oder Antrieb hatte, mich in psychische Behandlung zu begeben. Einen Termin beim Psychiater zu bekommen dauert ja ewig.

Wenn man es gar nicht erst versucht wird man nie einen Termin beim Psychiater bekommen, den hatte ich übrigens innerhalb 3 Wochen als es nötig war, das dürfte beim Versorgungsamt kaum ein Argument dafür sein, dass es keine Behandlung und keine Diagnosen (vom Facharzt) für deine psychischen Problem gibt. :icon_evil:

Was soll ich deswegen in meinen Änderungsantrag schreiben? Gibt das Versorgungsamt in solchen Fällen eigene Gutachten in Auftrag,

Das Versorgungsamt ist nicht dafür da erst Diagnosen stellen zu lassen, die der Antragsteller "vermutet" ... im Zweifelsfall gibt auch das Versorgungsamt eigene Gutachten in Auftrag aber nicht, um erst mal Diagnosen zu stellen, sondern um bereits bestätigte Einschränkungen besser beurteilen zu können.

Auch mit den selben Gesundheits-Problemen gehen unterschiedliche Menschen sehr verschieden um ... was einen Betroffenen (fast) gar nicht stört kann einen Anderen "wahnsinnig" machen ...

Die Versorgungsämter lassen aber sehr selten selbst begutachten, darum sind ja aussagefähige medizinische Unterlagen von den eigenen Ärzten so wichtig (wie dort auch steht, aus den letzten ca. 2 Jahren).

Wir waren noch nie zu einem Gutachter vom Versorgungsamt, die Unterlagen unserer behandelnden Ärzte oder aktuelle Klinikberichte (z.B. von Männes Defi-Implantation oder damals von meiner Herz-Klappen-OP) haben immer ausgereicht, die Entscheidungen dort zu treffen.

oder zählen nur bestehende Gutachten, was bedeuten würde, dass ich vor Antragstellung selbst einen Psychiater aufsuchen müsste.

Gewöhne dir ab normale Arztberichte / Befund-Berichte / Klinikberichte als "Gutachten" zu bezeichnen, das sind KEINE. :icon_evil:

Wenn du deine zusätzlichen / schlimmeren Behinderungen nicht ärztlich nachweisen kannst, die zu deinem Verschlimmerungs-Antrag führen, dann kannst du dir die Mühe sparen, den Antrag aktuell überhaupt zu stellen.

Neue, zusätzliche Behinderungen (besonders bisher nicht berücksichtigte) müssen (nachweislich, also von einem behandelnden Arzt bestätigt) schon länger als 6 Monate bestehen und sehr wahrscheinlich noch länger oder auch dauerhaft bestehen bleiben.

Ansonsten gibt es keinen höheren GdB , das Gleiche gilt für die Anerkennung von Verschlechterungen bereits (im schon vorliegenden Bescheid) berücksichtigter Behinderungen / Einschränkungen.

Sollte sich bei der Prüfung deines Antrages herausstellen, dass es Besserungen gibt (lt. Arztberichten), dann kann ein GdB auch abgesenkt werden.

Dieses Risiko sollte man nicht aus dem Blick verlieren, in meinem Falle war es keins (bei den Verschlimmerungs-Anträgen), weil ich schon wegen der mechanischen Herzklappe lebenslang mindestens GdB 30 behalten werde, dieser Grad ist dabei (mindestens) vorgeschrieben ...

Auf GdB 40 (insgesamt) wurde später mal erhöht wegen Tinnitus / Schwerhörigkeit und (angeblich) "leichter" psychischer Probleme, da war ich schon seit mehreren Jahren vom Psychiater AU geschrieben ... es ist also nicht leicht, auch nicht mit Facharztberichten.

Ich habe dann nach dem letzten abgelehnten Widerspruch aufgegeben, hatte keine Kraft und keinen Nerv mehr, weiter um den Schwerbehinderten-Ausweis zu kämpfen ... jetzt in EM-Rente hätte ich sowieso keinen "Nutzen" mehr davon. :icon_evil:

MfG Doppeloma
 
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Hallo Doppeloma. Ich möchte mich erstmal dafür bei dir bedanken, dass du dich so ausführlich mein meinem Geschreibe auseinandersetzt!

Aus welchen medizinischen Kenntnissen fordert sie denn nun, dass du eine Erhöhung beantragen sollst, das kann sie doch medizinisch gar nicht beurteilen ???

Ich habe auch seit 10 Jahren GdB 40, hatte auch (problemlos schon mit anfangs GdB 30) die Gleichstellung von der AfA als ich noch gearbeitet habe, warum informiert sie dich nicht dazu, dass du die Gleichstellung beantragen kannst ???
MfG Doppeloma


Es sind keine medizinischen Gründe bei Ihr. Sie meint, dass ich mit einer anerkannten Schwerbehinderung bessere Vermittlungschancen hätte.
Sie sagte auch, dass ich eine Gleichstellung beantragen könnte, wenn der GdB nicht erhöht wird. In dem Fall würde sie gefragt, ob sie eine Gleichstellung befürworten würde, was sie dann bejahen würde.
Sie geht wohl davon aus, dass wenn ich jetzt nur die Gleichstellung beantragen würde, diese abgelehnt wird, weil der Schwerbehinderungsantrag schon 10 Jahre zurückliegt und deshalb vorher zu überprüfen ist, ob die Behinderungen noch vorliegen.

Wie du schon schreibst, macht es jetzt wenig Sinn, einen neuen Antrag zu stellen. Ich werde meiner SB ausrichten, dass nach Rücksprache mit meinem Hausarzt, weitere Untersuchungen abgeschlossen werden müssen, bevor ein Änderungsantrag eingereicht werden kann.
 

saurbier

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Hallo hermine1972,

Es sind keine medizinischen Gründe bei Ihr. Sie meint, dass ich mit einer anerkannten Schwerbehinderung bessere Vermittlungschancen hätte.

Aus dem was ich hier bisher mit bekommen habe, möchte ich mal anzweifeln, daß obiges zutrifft.

Da hat Doppeloma wohl eher recht.

Einzig, wenn man dich in eine Behindertenwerkstatt abschieben wollte, würde das zutreffen.

Wer einen SchwerB-Ausweis hat, der ist heutzutage bei den Arbeitgebern unten durch.

Ich hab den z.B. und könnte sofern ich auch nur ein passendes Teilzeitangebot seitens der AfA bekäme, sofort von der DRV meine Arbeitsmarktrente entzogen bekommen.

Warum sitze ich nun seit 2012 zuhause.

Weil ich mit dem SchwerB-Ausweis so tolle Vermittlungschancen habe, weil die Arbeitgeber dann so tolle Leistungen erhalten wenn sie mich einstellen.

Was glaubst du, was die eine bis zu 6 jährige Lohnsubvention interessiert, wenn sie dich dann auf Dauer am Bein haben.

Du trägst ein erhöhtes Krankenrisiko, bekommst Sonderurlaub und genießt Kündigungsschutz. Mal ganz nebenbei könnte es je nach Arbeit sogar noch erforderlich werden, daß ein weiterer Mitarbeiter ständig ein Auge auf dich haben muß (Unfallrisiko).

Und die Steuererleichtung bei 40% bringen dich auch nicht weiter.

Wenn du nun seit 10 Jahren diesen Status hast und er sich auch nicht verschlechtert hat, würde ich daran nicht rütteln, ganz gleich was die SB da gerne hätte. Verlange von ihr einfach mal die gesetzliche Rechtslage (am besten schriftlich dazu auffordern) für ihre Forderung, da wird dann nichts kommen.


Grüße saurbier
 
E

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Du magst Recht haben saurbier. Ich habe ihr schon angemerkt, dass es ihr gegen den Strich ging, was der ärztliche Dienst der Agentur für Arbeit, in seinem Gutachten (von 08.2017) für ein “Leistungsbild“ für mich erstellt hat.

-keine gewerblichen Arbeiten
-vorwiegend sitzend
-kein häufiger Wechsel des Arbeitsplatzes
-kein Außendienst, keine Nachtschicht
-nur leichte Arbeit, kein Heben über 8 kg
-keine unregelmäßigen Arbeiten
-körperliche und psychische Belastbarkeit ist stark eingeschränkt
-schwerwiegende Leistungseinschränkungen die auf Dauer bestehen
-er befürwortet eine Arbeit im kaufmännischem Bereich (erlernter Beruf, Großhandelskaufmann)

Ich will mal nicht alles schreiben was dort steht. Vielleicht noch zu meinem Alter: 56.
Sie hat mir auch schon mitgeteilt, dass ich es noch ein halbes Jahr mit den Bewerbungen versuchen soll, danach gibt es eine Maßnahme.
 

Doppeloma

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Hallo hermine1972,

Es sind keine medizinischen Gründe bei Ihr. Sie meint, dass ich mit einer anerkannten Schwerbehinderung bessere Vermittlungschancen hätte.

Ein Schwerbehinderten-Ausweis wird aber NUR auf ausreichenden medizinischen Gründen beruhend erteilt und nicht weil eine Arbeitsvermittlerin vom JC meint, du wärst dann besser in Arbeit zu bringen ...

Lass dir doch mal von ihr erzählen, wo sie so meint dich dann unterbringen zu können bei den umliegenden AG , wenn es für nachweislich Schwerbehinderte so "massig" Arbeitsplätze gibt ???

Sie sagte auch, dass ich eine Gleichstellung beantragen könnte, wenn der GdB nicht erhöht wird. In dem Fall würde sie gefragt, ob sie eine Gleichstellung befürworten würde, was sie dann bejahen würde.

Das ist echt "der Knaller", die hat ja nicht mal Ahnung was die Gleichstellung bewirken soll, die gibt es NICHT mehr wenn man den Schwerbehinderten-Ausweis (mit GdB 50) bereits erreicht hat, weil sie da völlig überflüssig wäre. :doh:

Die Gleichstellung bedeutet ja gerade mit einem Schwerbehinderten "gleichgestellt" zu werden, der es (nach Bescheid vom Versorgungsamt) noch NICHT ist (bei GdB 30 / 40) und dient in der Regel nur dem höheren Kündigungsschutz, den auch Schwerbehinderte haben.

Den brauchst du aber nicht OHNE Arbeitsplatz und da nützt auch die "Fürsprache" deiner SB dann NIX, weil die AfA das bei Arbeitslosen genau deswegen (meist) ablehnt.

Sie geht wohl davon aus, dass wenn ich jetzt nur die Gleichstellung beantragen würde, diese abgelehnt wird, weil der Schwerbehinderungsantrag schon 10 Jahre zurückliegt und deshalb vorher zu überprüfen ist, ob die Behinderungen noch vorliegen.

Aber sie "vertraut" mal darauf, dass beim Versorgungsamt NICHT geprüft wird, ob die Behinderungen noch vorliegen und du dort den Schwerbehinderten-Status bekommen wirst ...

Die gesundheitlichen Bedingungen liegen aber (beim Versorgungsamt) für die "echte" Schwerbehinderung deutlich höher, als für eine Gleichstellung von der AfA ... die haben nämlich den aktuell bestehenden GdB dafür einfach als zutreffend anzuerkennen und eben NICHT medizinisch zu hinterfragen. :icon_evil:

Zu den angeblich "besseren" Aussichten am Arbeitsmarkt wurde dir ja bereits ausführlich geschrieben, dem habe ich nichts mehr hinzu zu fügen.

Deine Ergänzung (Lebensalter) macht es auch nicht leichter wenn du noch den Schwerbehinderten-Ausweis dazu bekommen würdest, der macht (leider) auch NICHT "jünger" ... und das sehen die AG / SB aktuell als besonders "schweres" Vermittlungs-Hemmnis an. :sorry:

Du magst Recht haben saurbier. Ich habe ihr schon angemerkt, dass es ihr gegen den Strich ging, was der ärztliche Dienst der Agentur für Arbeit, in seinem Gutachten (von 08.2017) für ein “Leistungsbild“ für mich erstellt hat.

Ob ihr das "gegen den Strich geht" oder nicht kann dir aber herzlich EGAL sein, sie hat sich danach zu richten und deine Arbeitsvermittlung verändert sich alleine durch einen Schwerbehinderten-Ausweis auch nicht ... :icon_evil:

Die gesundheitlichen Einschränkungen vom ÄD bleiben immer noch die Gleichen und die Arbeitsplätze für Schwerbehinderte kann sie dir ja gerne mal auflisten, ich meine ECHTE VV , keine allgemeinen Infos wo man dann vielleicht arbeiten "könnte" ...

In der Regel genügt dafür auch die Gleichstellung, die man bei berechtigter Aussicht auf einen Arbeitsplatz (mit der Bedingung Schwerbehinderte oder Gleichgestellte werden "bevorzugt" eingestellt) dann auch noch kurzfristig bekommen könnte von der AfA .

Trotzdem reizt es mich gerade, deine aufgezählten Einschränkungen mal etwas zu hinterfragen ...

-keine gewerblichen Arbeiten

Was genau soll das sein ???

-vorwiegend sitzend

soweit klar, da bleibt eigentlich nur ein Büro-Job ...

-kein häufiger Wechsel des Arbeitsplatzes

Hätte er auch ehrlich schreiben können KEINE ZAF -Angebote aber das wird deine SB wohl verstanden haben, zudem wollen ZAF in der Regel auch keine Mitarbeiter Ü 50 mehr einstellen ... :idea:

-kein Außendienst, keine Nachtschicht

Aber Früh- und Spätschicht ist möglich, immer noch wechselnde (ungesunde) Schichtarbeit ...

-nur leichte Arbeit, kein Heben über 8 kg

was sollst du groß "heben" müssen bei überwiegend sitzender Tätigkeit, leicht ist übrigens UNTER 5 Kg, gerade für eine Frau sind 8 Kg noch ganz schön belastend, wenn man das häufiger am Tag heben soll ... und dann alles Andere als "leichte Arbeit" ...

-keine unregelmäßigen Arbeiten

was soll damit konkret gemeint sein ???

-körperliche und psychische Belastbarkeit ist stark eingeschränkt

Wird ein Schwerbehinderten-Ausweis eventuell (zusätzlich) bestätigen können, was würde das ändern ???

-schwerwiegende Leistungseinschränkungen die auf Dauer bestehen

Dito, "auf Dauer" hat der ÄD allerdings in der Regel nicht zu bescheinigen, das wäre Angelegenheit der Rentenkasse in einem Reha- oder EM-Rentenverfahren ...

-er befürwortet eine Arbeit im kaufmännischem Bereich (erlernter Beruf, Großhandelskaufmann)

Na dann soll sich deine SB mal etwas anstrengen, dir den entsprechenden Traumjob zu besorgen, wie lange bist du jetzt raus beruflich ???

Wie viele ernsthafte VV hast du seither mal bekommen und welche Weiterbildung / Auffrischung deiner Kenntnisse wurde dir bisher angeboten ???

Ich will mal nicht alles schreiben was dort steht. Vielleicht noch zu meinem Alter: 56.

Brauchst du auch nicht, es ist immer wieder das gleiche Elend, die JC -SB (spätestens) versuchen immer den Arbeitslosen die Schuld daran zu geben und genug "persönliche" Vermittlungshemmnisse aufzuzählen (und zusätzlich aufzubauen?), damit sie nicht zugeben müssen, dass man auch wenn du völlig gesund und Fitt wärst KEINE Arbeit für dich hätte.

Sie hat mir auch schon mitgeteilt, dass ich es noch ein halbes Jahr mit den Bewerbungen versuchen soll, danach gibt es eine Maßnahme.

Was bitte tut SIE denn selbst um ihrer Aufgabe gerecht zu werden, es gibt keine Maßnahmen, die deine "Vermittlungs-Hemmnisse" beseitigen könnten, es sei denn sie schickt dich zur "Verjüngungs-Kur" ...

Lass dich da nicht runter machen und einwickeln und unterschreibe auf KEINEN FALL eine EGV ... es gibt auch keine Maßnahmen, die dich krank und mit Mitte 50 besser in Arbeit bringen werden ... und die "Maßnahme-Wohltaten" für Ü 50 sind meist ESF -gefördert und sollen nur freiwillig "befüllt" werden, also MUSS dann erst eine Unterschrift von dir auf eine EGV ... fast schon "egal wie" ... :idea:

Wie du schon schreibst, macht es jetzt wenig Sinn, einen neuen Antrag zu stellen. Ich werde meiner SB ausrichten,

Weil es andere Menschen meinen (mündlich) fordern zu können solltest du überhaupt keine Anträge irgendwo stellen und wenn sie nicht selber wieder davon anfängt, brauchst du das gar nicht ansprechen und noch weniger musst du das begründen.

Sie soll (und MUSS) dir schriftlich geben, was sie von dir fordert (mit plausibler Begründung) und bis dahin hat das überhaupt KEINE rechtlich verbindliche Bedeutung. :icon_evil:

Lass dich nicht so klein machen, die hat von NIX eine Ahnung, so wie du das schilderst im Bezug auf den Schwerbehinderten-Ausweis und die immerhin (theoretisch) mögliche Gleichstellung ...

Lange Arbeitslosigkeit, Lebensalter und fehlende Arbeitsplätze können auch in KEINER Maßnahme beseitigt weden, zu Not kann dich aber auch eine dauerhafte AU -Bescheinigung vom Arzt davor bewahren in irgendeinen "Ü50 -Zirkus" geschickt zu werden ...

MfG Doppeloma
 
E

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Mit einem Schwerbehindertenausweis ...

Hallo Jockel,

aus deinem Post spricht eine unglaubliche Verbitterung.

Ich sage Dir mal was: Ichhabe GDB 100, G, aG und ich fühle mich nicht gebrandmarkt oder so.

Mit einigen Dingen hast Du sicher recht, zum Beispiel, dass die Ausgleichsabgabe virl zu niedrig ist und leider gibt es auch viel Arbeitgeber mit Vorurteilen, aber an einigen Punkten kann ich mich Deinen Ausführungen nicht anschliessen.

Ichhabe hier mehrfach geleden, dass Behinderte längere Kündigungsfristen haben. Das ist mir komplett neu. Rechtsgrundlage bitte.

Der Kündigungsschutz für Schwerbehinderte ist aus meiner Sicht nur eine Alibifunktion. In der Praxis winken die Integrationsämter alles durch, so lange ein Arbeitgeber nicht gerae heraushängen läßt, dass er wegen der Behinderung kündigt. Gegen die Zustimmung kann man dann zwar klagen (In Niedersachsen wurde der Widerspruch im Verwaltungsrecht abgeschafft.), aber die Verwaltungsgerichte sind hofffnungslos überlastet. In meinem Fall haben wir die Klage vor über einem Jahr eingereicht, bis auf die Eingangsbestätigung und die Beiladung des Arbeitgebers ist seitdem nichts passiert, das arbeitsgerichtliche Verfahren wurde allerdings inzwichen zu meinen Gunsten entschieden, von daher brauchen wir das Verwaltungsgericht jetzt nicht mehr.

Ein Arbeitsassistent ist kein Aufpasser.

Und an einem passenden Arbeitsplatz ist ein Arbeitnehmer mit Behinderung genauso leistungsfähig wie ein Nichtbehinderter. Auch das Krankheits risiko sollte dann nicht höher sein.

Leider muss man davon manchen Arbeitgeber erstmal überzeugen. Aber Lieber investiere ich meine Energie darin, dies zu tun, als sie in Schimpftiraden zu vergeuden, wie sehr ich doch benachteiligt werde.

Übrigens kann man sich die Lohn-/Gehaltsverzugsklage sparen. Kündigungsschutzklage reicht. Aber am beten Weiterbeschäftigung mit einklagen. Während das Kündigunggschutzverfahen läuft, kann man ALG beziehen. Due AfA macht dann beim Arbeitgeber einen Anspruchsübergang geltend. Wenn man de Klage gewinnt, wird der Afa das gezahlte ALG erstattet und man erhält die Differenz. Auch auf Verzugszinsen hat man dann Anspruch.

Weisst Du, ich kenne einen Fall von einer jungen Frau, die nach einem Unfall eine UNterschenkelprothese trug. Sie arbeitette als Sekretärin und niemnd im Unternehmen wusste von ihren Handicap. Sie war überzeigt davon, dass, sollte ihr Chef es erfahren, sie ihren Job verlieren würde. Deshal hat sie auch Ihren Schwerbehindertenausweis nicht verlängern lassen, als die Gültigkeit abgelaufen war. Ich hab sie nur gefragt, ob das Bein denn wieder nachgewachsen ist.

Ich kann meine Behinderung sowieso nicht verheimlichen. DA müsste der AG schon blind sein. Ich sage immer:"Mein Rollstuhl und ichgehören zusammen, einzeln gibt es uns nicht." Und ein Arbeitgeber, dem das nicht passt, der oist es nicht Wert, dass ich für ihn arbeite.

Was die SB von Hermine übrigens gemeint haben könnte ist zum Beispiel die Möglichkeit der Probebeschäftigung. Ich hänge das mal hier rein.
 

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jockel

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Eine Behinderung wird vom medizinischen Gutachter in einem Feststellungsbescheid beschrieben und bewertet. Ist absehbar, daß die Behinderung sich verbessern oder verschlechtern wird, ist auch der Feststellungsbescheid befristet gültig. Der Behindertenausweis ist sozusagen die Kurzform des Bescheids, um nicht ständig diese Akte vorweisen zu müssen.

Kommst Du selbst zu dem Ergebnis, daß sich Deine Behinderung verbessert oder verschlechtert hat, dann stellst Du beim Amt den Antrag auf Überarbeitung des Feststellungsbescheids. Es wird ein geänderter Feststellungsbescheid und geänderten Behindertenausweis mit anderem GdB und/oder Merkzeichen rauskommen.

Bist Du mit einem Feststellungsbescheid oder geänderten Feststellungsbescheid nicht zufrieden, dann lege schriftlich Widerspruch ein und wende Dich am besten an eine fachliche Hilfe - z.B. an einen Fachanwalt für Sozialrecht oder an die örtliche Beratungsstelle des VdK . Da mußt Du allerdings VdK -Mitglied werden. Auch für berufstätig Behinderte kann die jeweilige Branchengewerkschaft fachliche Hilfe im Sozialrecht anbieten.

An Kerstin,

Ja, aus Wendeerfahrung wird man schnell klug und weiß hohle Versprechen als solche richtig zu deuten.

Zu Wendezeiten war ich nicht so einheitseuphorisch und traute nicht dem Frieden mit dem Begrüßungsgeld übern Weg. Ich bin lieber skeptisch und vorsichtig anstatt ins "offene Messer" zu laufen. Keiner hat was zu verschenken. Wer übermäßig konsumiert, bekommt schnell die Nachteile zu spüren - siehe Kabarettisten Volker Pispers zum Thema A r s c h karte.

Besser man backt kleine Brötchen, bleibt bescheiden, nährt sich redlich!

Als behinderter Ossi ahnte ich schon, wohin die Karre fuhr. Und ich behielt recht.

Wenn ich da an Helmut Kohls Märchenstunde vor der Dresdner Frauenkirche an seine neuen Ostuntertanen denke, wird mir dauerhaft schlecht. Der mit seinen blühenden Landschaften im Osten und schneller Angleichung der Arbeits- und Lebensverhältnisse. Bundesmutti und der Schulz machen es ebenso.

In der DDR hatten wir "soziale Friedenszeiten", jetzt haben wir regelrecht "Krieg", weil es Millionen Menschen so ergeht, wie Auge um Auge und Zahn um Zahn. Jeder ist sich selbst der Nächste und wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Ich spüre da blanken Egoismus, Rücksichtslosigkeit und Gefühlskälte gegen alle Loser - so nach dem Motto Donald Trump first. Es ist nur noch Klassenkampf spürbar, der von den Reichen gegen das arm zu machende Untertanenvolk geführt wird, so laut Ansage von Warren Buffett.

Und wenn ich zum Tag der Einheit den Bundespräsidenten-Sprücheklopfer Steinmeier mit seiner Ruck-Rede höre als Mitorganisator von Hartz IV , dann ist bei mir völlig der Riemen runter. Soviel Zynismus, Machtarroganz, Niedertracht und Charakterlosigkeit ist unerträglich.

Wenn dann noch Reiche auf Charity, Fundraising, Wohlfahrt, Stiftungsrecht aus steuerlichen Gründen machen, so wie die Schlagersängerin Andrea Jürgens, dann zweifle ich an deren Ehrlichkeit und Aufrichtigkeit.

Dann sind mir Gunter Gabriel und Frank Zander mit ihren Armuts- und Obdachlosenspeisungen zu Weihnachten oder Neujahr schon lieber. Die wissen aus eigener Erfahrung was es bedeutet unten zu sein.

Paul McCartney: The Long And Winding Road

Schöne Grüße hoch nach Hannover!
 
E

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Gast
JOckrl, Deine Skepsis hilft doh nichts. Setze Dich mit den Menschen auseinander. Ichhabe schon als Kind, wenn ich gehänselt wurde, weil ich auf einem Dreirad fuhr, mit den anderen Kindern diskutiert. Und ganz oft konnte ich in den köpfen etwas verändern.

Mit Erwachsenen zu diskutieren ist ungleich schwerer, aber auch da iat es mir schon gelungen, etwa tu bewegen.

Ich durfte nicht in den Kindergarten, weil sich die Erzieherinnen überfordert fühlten. Später war ich dann auf dem Gymnasium die einzige Schülerin mit einer Behinderung. Es war nicht immer leicht, aber es hat funktioniert. Als meie Schulkameradinenn anfingen Spasti als Schimpfwort zu benutzen, habe ich das alleine geregelt. DAs Angebot meiner Klassenlehrerrin, sich da einzuschalten, aheb ich dankend abgelehnt. Ich habe alle Landheimaufenthalte, Schulausflüge, Studienfahrten usw. mitgemacht, ichhabe als erste in mener Familie Abitur gemacht.

Heute gibt es Inklusionshelfer usw. Sowas gab es zu meiner Schulzeit nicht.

LAmentieren hilft nicht. Ich hoffe, dass es durch meine Aufklärungsarbeit zu mindest eineige Menschen mit Behinderung der nächsten Generation etwas leichter haben werden.
 

saurbier

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Sorry lieber jockel,

Als behinderter Ossi ahnte ich schon, wohin die Karre fuhr. Und ich behielt recht.

Aber da höre ich doch sehr viel Haß.

Nur leider dürfte der keinem richtig weiter helfen.

In der DDR hatten wir "soziale Friedenszeiten", jetzt haben wir regelrecht "Krieg", weil es Millionen Menschen so ergeht, wie Auge um Auge und Zahn um Zahn. Jeder ist sich selbst der Nächste und wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Ich spüre da blanken Egoismus, Rücksichtslosigkeit und Gefühlskälte gegen alle Loser - so nach dem Motto Donald Trump first.

Tja, seitdem die hier herschenen Parteien dem Neoliberalismus Tür und Tor so richtig geöffnet haben (seit ca. 2000 durch Schröders Hartz IV erst recht), haben sich immer mehr der Egoismus und Rücksichtslosigkeit durchgesetzt. Da stimm ich dir zu.

Und ja die liebe Mutti machte keinerlei Anstalten daran etwas zu ändern und selbst nach ihrer letzten Wahl stellte sie deutlich klar, das Volk will unsere Politik.

Tja, so ist das nun mal in der Demokratie - selbst in unserer Fetten und verfestigten Parteienpolitik, wo eben die Herrschaften an ihrem Sessel angeschraubt sind.

Dagegen hätte das Volk ja am 23.September was unternehmen können, nur was dabei heraus kam sehen wir ja jetzt.

Der Mehrheit des Volkes geht es eben wohl noch sehr gut.


Grüße saurbier
 

Doppeloma

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Hallo saurbier,

Dagegen hätte das Volk ja am 23.September was unternehmen können, nur was dabei heraus kam sehen wir ja jetzt.

Was dabei letztlich heraus kommen wird ist aktuell noch gar nicht absehbar, aber es wird sicher für die ärmere Bevölkerung nicht besser werden (können). :icon_evil:

Der Mehrheit des Volkes geht es eben wohl noch sehr gut.

Das kann (und sollte) man so auch nicht sehen, denn ich denke eher, dass genau viele der Demokratie-Enttäuschten gar nicht erst zur Wahl gegangen sind.
Schon weil sie nicht wussten wer ihre Stimme überhaupt verdient haben könnte, um auch mit einer gewissen Erfolgsaussicht ihre Interessen vertreten und eine Besserung ihrer Lage herbeiführen zu können ... :icon_kinn:

Allerdings würde ich vorschlagen ein Thema z.B. "Die Wahl ist gelaufen" ... es bleibt wohl (fast) Alles beim Alten an anderer Stelle zu eröffnen und fortzuführen, das möchte ich auch @Jockel dringend empfehlen.

Denn hier geht es um das persönliche Problem der TE und ich denke das war jetzt GENUG der Nebendiskussion, um die gesamte soziale Schieflage in D zu besprechen hat sie bestimmt ihre Frage hier nicht gestellt ... :icon_evil:

Also BITTE ALLE zurück zur konkreten Fragestellung !!!

MfG Doppeloma
 

Doppeloma

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Hallo Jockel,

Es geht nicht die Einzelfallsituation des Fragestellers streng zu isolieren, ohne diesen Einzelfall in den Blick zur gesellschaftlichen Gesamtsituation zu nehmen.

Dann hast du denn Sinn der Hilfebereiche leider NICHT verstanden, hier geht es absolut NUR um den konkreten Einzelfall und daher wirst du deine Grundsatz-Diskussion bitte an einen anderen Platz verlegen müssen.

MfG Doppeloma
 

Caramell

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hermine, wenn Du keinen Antrag stellen willst, dann mache es auch nicht. Das JC und der Sachbearbeiter sind keine Ärzte und auch kein Versorgungsamt und können und dürfen das auch nicht beurteilen.

Die Sachbearbeiterin mag es ja gut meinen, aber recht hat sie nicht.
Ich kann das aus persönlicher Erfahrung bestätigen. Mich hat die Sachbearbeiterin nach einem Schwerbehindertenausweis gefragt. Ich hatte keinen. Gut den wollte ich schon immer beantragen und habe das dann auch gemacht. Nun habe ich einen GdB von 90 und das Dauerhaft und das Merkzeichen RF. Geändert hat sich bei der Arbeitsvermittlung nichts,, gut ich bekomme jetzt von einer Sachbearbeiterin die für die Behinderten zuständig ist, Vorschläge die auch mit mir besprochen werden. Einen Job habe ich aber immer noch nicht, weil es einfach nichts passendes gibt.
Es ist so, Jobs für Menschen mit Behinderungen wachsen eben nicht aus dem Boden, nur weil man einen Schwerbehindertenausweis hat.
 
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