Hallo hermine1972,
Es sind keine medizinischen Gründe bei Ihr. Sie meint, dass ich mit einer anerkannten Schwerbehinderung bessere Vermittlungschancen hätte.
Ein Schwerbehinderten-Ausweis wird aber
NUR auf ausreichenden medizinischen Gründen beruhend erteilt und nicht weil eine Arbeitsvermittlerin vom
JC meint, du wärst dann besser in Arbeit zu bringen ...
Lass dir doch mal von ihr erzählen, wo sie so meint dich dann unterbringen zu können bei den umliegenden
AG , wenn es für nachweislich Schwerbehinderte so "massig" Arbeitsplätze gibt ???
Sie sagte auch, dass ich eine Gleichstellung beantragen könnte, wenn der
GdB nicht erhöht wird. In dem Fall würde sie gefragt, ob sie eine Gleichstellung befürworten würde, was sie dann bejahen würde.
Das ist echt "der Knaller", die hat ja nicht mal Ahnung was die Gleichstellung bewirken soll, die gibt es
NICHT mehr wenn man den Schwerbehinderten-Ausweis (mit
GdB 50) bereits erreicht hat, weil sie da völlig überflüssig wäre.
Die Gleichstellung bedeutet ja gerade mit einem Schwerbehinderten "gleichgestellt" zu werden, der es (nach Bescheid vom Versorgungsamt) noch
NICHT ist (bei
GdB 30 / 40) und dient in der Regel nur dem höheren Kündigungsschutz, den auch Schwerbehinderte haben.
Den brauchst du aber nicht
OHNE Arbeitsplatz und da nützt auch die "Fürsprache" deiner
SB dann
NIX, weil die
AfA das bei Arbeitslosen genau deswegen (meist) ablehnt.
Sie geht wohl davon aus, dass wenn ich jetzt nur die Gleichstellung beantragen würde, diese abgelehnt wird, weil der Schwerbehinderungsantrag schon 10 Jahre zurückliegt und deshalb vorher zu überprüfen ist, ob die Behinderungen noch vorliegen.
Aber sie "vertraut" mal darauf, dass beim Versorgungsamt
NICHT geprüft wird, ob die Behinderungen noch vorliegen und du dort den Schwerbehinderten-Status bekommen wirst ...
Die gesundheitlichen Bedingungen liegen aber (beim Versorgungsamt) für die "echte" Schwerbehinderung deutlich höher, als für eine Gleichstellung von der
AfA ... die haben nämlich den aktuell bestehenden
GdB dafür einfach als zutreffend anzuerkennen und eben
NICHT medizinisch zu hinterfragen.
Zu den angeblich "besseren" Aussichten am Arbeitsmarkt wurde dir ja bereits ausführlich geschrieben, dem habe ich nichts mehr hinzu zu fügen.
Deine Ergänzung (Lebensalter) macht es auch nicht leichter wenn du noch den Schwerbehinderten-Ausweis dazu bekommen würdest, der macht (leider) auch
NICHT "jünger" ... und das sehen die
AG /
SB aktuell als besonders "schweres" Vermittlungs-Hemmnis an.
Du magst Recht haben saurbier. Ich habe ihr schon angemerkt, dass es ihr gegen den Strich ging, was der ärztliche Dienst der Agentur für Arbeit, in seinem Gutachten (von 08.2017) für ein “Leistungsbild“ für mich erstellt hat.
Ob ihr das "gegen den Strich geht" oder nicht kann dir aber herzlich
EGAL sein, sie hat sich danach zu richten und deine Arbeitsvermittlung verändert sich alleine durch einen Schwerbehinderten-Ausweis auch nicht ...
Die gesundheitlichen Einschränkungen vom
ÄD bleiben immer noch die Gleichen und die Arbeitsplätze für Schwerbehinderte kann sie dir ja gerne mal auflisten, ich meine
ECHTE VV , keine allgemeinen Infos wo man dann vielleicht arbeiten "könnte" ...
In der Regel genügt dafür auch die Gleichstellung, die man bei berechtigter Aussicht auf einen Arbeitsplatz (mit der Bedingung Schwerbehinderte oder Gleichgestellte werden "bevorzugt" eingestellt) dann auch noch kurzfristig bekommen könnte von der
AfA .
Trotzdem reizt es mich gerade, deine aufgezählten Einschränkungen mal etwas zu hinterfragen ...
-keine gewerblichen Arbeiten
Was genau soll das sein ???
soweit klar, da bleibt eigentlich nur ein Büro-Job ...
-kein häufiger Wechsel des Arbeitsplatzes
Hätte er auch ehrlich schreiben können
KEINE ZAF -Angebote aber das wird deine
SB wohl verstanden haben, zudem wollen
ZAF in der Regel auch keine Mitarbeiter Ü 50 mehr einstellen ...
-kein Außendienst, keine Nachtschicht
Aber Früh- und Spätschicht ist möglich, immer noch wechselnde (ungesunde) Schichtarbeit ...
-nur leichte Arbeit, kein Heben über 8 kg
was sollst du groß "heben" müssen bei überwiegend sitzender Tätigkeit, leicht ist übrigens
UNTER 5 Kg, gerade für eine Frau sind 8 Kg noch ganz schön belastend, wenn man das häufiger am Tag heben soll ... und dann alles Andere als "leichte Arbeit" ...
-keine unregelmäßigen Arbeiten
was soll damit konkret gemeint sein ???
-körperliche und psychische Belastbarkeit ist stark eingeschränkt
Wird ein Schwerbehinderten-Ausweis eventuell (zusätzlich) bestätigen können, was würde das ändern ???
-schwerwiegende Leistungseinschränkungen die auf Dauer bestehen
Dito, "auf Dauer" hat der
ÄD allerdings in der Regel nicht zu bescheinigen, das wäre Angelegenheit der Rentenkasse in einem Reha- oder EM-Rentenverfahren ...
-er befürwortet eine Arbeit im kaufmännischem Bereich (erlernter Beruf, Großhandelskaufmann)
Na dann soll sich deine
SB mal etwas anstrengen, dir den entsprechenden Traumjob zu besorgen, wie lange bist du jetzt raus beruflich ???
Wie viele ernsthafte
VV hast du seither mal bekommen und welche Weiterbildung / Auffrischung deiner Kenntnisse wurde dir bisher angeboten ???
Ich will mal nicht alles schreiben was dort steht. Vielleicht noch zu meinem Alter: 56.
Brauchst du auch nicht, es ist immer wieder das gleiche Elend, die
JC -
SB (spätestens) versuchen immer den Arbeitslosen die Schuld daran zu geben und genug "persönliche" Vermittlungshemmnisse aufzuzählen (und zusätzlich aufzubauen?), damit sie nicht zugeben müssen, dass man auch wenn du völlig gesund und Fitt wärst
KEINE Arbeit für dich hätte.
Sie hat mir auch schon mitgeteilt, dass ich es noch ein halbes Jahr mit den Bewerbungen versuchen soll, danach gibt es eine Maßnahme.
Was bitte tut
SIE denn selbst um ihrer Aufgabe gerecht zu werden, es gibt keine Maßnahmen, die deine "Vermittlungs-Hemmnisse" beseitigen könnten, es sei denn sie schickt dich zur "Verjüngungs-Kur" ...
Lass dich da nicht runter machen und einwickeln und
unterschreibe auf KEINEN FALL eine EGV ... es gibt auch keine Maßnahmen, die dich krank und mit Mitte 50 besser in Arbeit bringen werden ... und die "Maßnahme-Wohltaten" für Ü 50 sind meist
ESF -gefördert und sollen nur freiwillig "befüllt" werden, also
MUSS dann erst eine Unterschrift von dir auf eine EGV ... fast schon "egal wie" ...
Wie du schon schreibst, macht es jetzt wenig Sinn, einen neuen Antrag zu stellen. Ich werde meiner SB ausrichten,
Weil es andere Menschen meinen (mündlich) fordern zu können solltest du überhaupt keine Anträge irgendwo stellen und wenn sie nicht selber wieder davon anfängt, brauchst du das gar nicht ansprechen und noch weniger musst du das begründen.
Sie soll (und
MUSS) dir schriftlich geben, was sie von dir fordert (mit plausibler Begründung) und bis dahin hat das überhaupt
KEINE rechtlich verbindliche Bedeutung.
Lass dich nicht so klein machen, die hat von
NIX eine Ahnung, so wie du das schilderst im Bezug auf den Schwerbehinderten-Ausweis und die immerhin (theoretisch) mögliche Gleichstellung ...
Lange Arbeitslosigkeit, Lebensalter und fehlende Arbeitsplätze können auch in
KEINER Maßnahme beseitigt weden, zu Not kann dich aber auch eine dauerhafte
AU -Bescheinigung vom Arzt davor bewahren in irgendeinen "
Ü50 -Zirkus" geschickt zu werden ...
MfG Doppeloma