Der Beweisbeschluss lautet eindeutig , dass ich nach § 109 SGG zum Gutachter muss. Jetzt muss ich am 5.6.SGG dort hin. Ich hätte schon im Koma liegen müssen und diese Gutachterin selst auszuwählen. Das Gericht wollte mich zu einem Gutachter schicken und ich sollte Vorschläge einreichen. Das habe ich gemacht. Die Gutachterin habe ich nicht vorgeschlagen. Einen Vorschlag nach § 109 SGG habe ich noch nicht abgegeben. Muss ich nun zu der Gutachterin hin oder nicht? Was passiert, wenn ich schwänze?
soll nach § 109 SGG Beweis erhoben werden durch Einholung eines schriftlichen Gutachtens über die unten aufgeführten Beweisfragen (§§153, 109 SGG).
Das Gutachten soll aufgrund mündlicher Untersuchung unter Verwertung des Inhalts der anliegenden Gerichts- und Beiakten erstattet werden. D. Sachverständige wird gebeten sonst benötigte medizinische Befundunterlagen beizuziehen oder unter Angabe ihres derzeitigen Aufbewahrungsortes durch das Gericht beiziehen zu lassen. Falls ein Zusatzgutachten für erforderlich gehalten wird, wird um Mitteilung gebeten."
Moderationshinweis...
Beiträge zusammengeführt. Bitte nicht mehrere Beiträge in kurzer Zeit posten. Du bist nun wahrlich lange genug dabei um das zu wissen. Bitte in Zukunft beachten
LG @HermineL
Ich meine, dass ich dann nach der Begutachtung beim Sachbearbeiter telefonisch quengeln würde, dass er mit der Bearbeitung mal in die Hufe kommen soll.
Kündigung: Kannst du machen, lass dir das Attest aber auf jeden Fall geben, bevor du die Kündigung schreibst.
Würd ich aber nicht unbedingt machen.
Es kann Stress mit der AfA geben, es kann passieren, dass die das Attest nicht anerkennen wollen. Momentan macht es für dich ja keinen Unterschied, ob du kündigst oder nicht, also würd ich das Risiko nich eingehen.
Für den ALGI-Antrag bei Aussteuerung gibt es hier im Forum eine Ausfüllhilfe, müsstest du mal nach suchen. Wichtig ist, dass du ankreuzt, dass du der Vermittlung voll zur Verfügung stehst - denn das musst du ja im Rahmen deines Restleistungsvermögens.
Hallo, wenn ich halt jetzt kündige , könnte ich problemlos ALG 1 beantragen! Wäre dann ALG1 Empfänger und nicht mehr krank geschrieben - ist für mich Schizophren weil ich faktisch KRANK bin!!
Das Problem ist halt, dass der MDK Arzt einen extrem schlechten Ruf hat und ich panisch angst habe, dass dieser wieder "nur" 10 Minuten sich Zeit nimmt und mich Gesund schreibt.
Ich bin jetzt krank geschrieben und werde den MDK Termin nicht wahrnehmen!
Der Krankenkasse hatte ich einen Brief geschrieben, dass ein Widerspruch aufschiebende wirkung hat und die gefälligst Geld zahlen sollen.
Heute kam die Antwort der Krankenkasse:
Eine aufschiebende Wirkung eines Widerspruches bezieht sich auf belastende Verwaltungsakte, mit denen den Betroffenen etwas genommen bzw. entzogen werden soll. Dies können beispielweise eine Rente sein oder ähnliche Dauerleistungen im Sozialversicherungsrecht. Nicht betroffen sind jedoch Verwaltungsakte, die lediglich einen Antrag ablehnen, da nicht in bestehende Rechte eingegriffen wird.
Auch ein Widerspruch gegen das Ende der Krankengeldzahlung - z.B. weil der MDK Arbeitsfähigkeit feststellte, hat keine aufschiebende Wirkung.
Mit der Ablehnung der (Weiter-) Zahlung von Krankengeld infolge der Feststellung von Arbeitsfähigkeit wurde Ihnen weder etwas genommen noch entzogen. Vielmehr wurde der Antrag - auf (Weiter-) Zahlung des Krankengeldes - abgelehnt, so dass kein Raum für eine aufschiebende Wirkung bleibt.
Diese Rechtsauffassung der Barmer wurde u.a. mit Urteil des LSG Bayern (Beschluss vom 17.06.2011 - L4 KR 76/11 B ER) bestätigt.
Über den von Ihnen eingelegten Widerspruch wird nach Vorliegen des Gutachtens vom geplanten Untersuchungstermin am 23.05.19 entschieden.
.....
Sorry ist für mich ein Witz - mir wurde definitiv etwas "genommen" - 2 Monate Geld um zu überleben - ausserdem versteh ich einfach nicht, dass der MDK wie ein Gott wahrgenommen wird - das kann doch nicht wahr sein, dass man erkrankt und so vom System verarscht wird!
Montag nächster Woche habe ich einen Termin beim Anwalt für Sozialrecht - hole mir jetzt vom Amtsgericht einen Beratungsschein!
Ich werde auch jetzt Hartz4 beantragen und ALG 1 den Antrag abgeben, ich meine irgendwer muss doch jetzt zahlen! Die Frage ist halt, woher bekomme ich rückwirkend mein Geld? Und wie soll es weiter gehen? Vielleicht wäre kündigen und ALG 1 beantragen - die "einfachere Lösung" - weil ganz ehrlich: Mir fehlt die Kraft so einen Kampf durch zu machen!
Ich hab ganz andere Probleme, die ich endlich hinbekommen möchte und will doch einfach "nur" Gesund werden :-(
Nachtrag: Habe beim SoVD angerufen und Dienstag ein Termin dort beim Anwalt!
Moderationshinweis...
Beiträge zusammengeführt. Bitte nicht mehrere Beiträge in kurzer Zeit posten. Man kann das eigene Posting innerhalb der Editierzeit (60 Minuten) jederzeit ändern oder erweitern. Des Weiteren lassen sich auch mehrere und auch verschiedene Zitate in einen Beitrag einfügen. Bitte in Zukunft beachten
LG @HermineL