Hallo,
angenommen man möchte kurzfristig den Bezug von ALG1 aus privaten Gründen für einige Wochen unterbrechen, z.B. für eine längere Reise.
Einige Tage vor der geplanten Unterbrechung, von der die AfA noch nichts weiß, erhält man einen Vermittlungsvorschlag (Stelle sei zumutbar und mit RFB).
Was würde passieren, wenn man sich nicht darauf bewirbt, sondern sich umgehend vom Bezug abmeldet?
Würde man gleich oder nach Rückkehr und Wiederbeantragung des ALG1 eine Sperrzeit erhalten?
angenommen man möchte kurzfristig den Bezug von ALG1 aus privaten Gründen für einige Wochen unterbrechen, z.B. für eine längere Reise.
Einige Tage vor der geplanten Unterbrechung, von der die AfA noch nichts weiß, erhält man einen Vermittlungsvorschlag (Stelle sei zumutbar und mit RFB).
Was würde passieren, wenn man sich nicht darauf bewirbt, sondern sich umgehend vom Bezug abmeldet?
Würde man gleich oder nach Rückkehr und Wiederbeantragung des ALG1 eine Sperrzeit erhalten?