neu_im_job
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Hallo,
wie in meinem anderem Thread bereits genannt, soll ich die fristlose Kündigung erhalten. Da ich nicht genügend Antwartschaftszeit erwirtschaftet habe, wäre die Beantragung von ALG 2 das nächste Thema. Auf Grund des relativ guten Einkommens habe ich einen relativ hohen Kontostand (niedriger 5-stelliger Betrag).
1) Muss ich umgehend nach der Kündigung ALG 2 beantragen oder kann ich erstmal die ganze Sache sacken lassen und von meinen Reserven leben? Welchen Betrag kann oder darf ich außerhalb des Bezuges von ALG 2 "verleben", ohne als verschwenderisch zu gelten. Ich dachte auch daran, die eine oder andere Anschaffung zu tätigen, bspw. ein E-Bike für um die 2500,00 EUR.
2) Gibt es immernoch die Nachversicherungsfrist in der GKV von 1 Monat? Zählt diese tagesgenau?
3) Welche Regeln gelten derzeit für das Schonvermögen? Gilt wieder 150,00 EUR pro Lebensjahr zzgl. 750,00 EUR oder gilt das nicht erhebliche Vermögen von nicht mehr als 60.000,00 EUR?
Freue mich auf passende Antworten.
wie in meinem anderem Thread bereits genannt, soll ich die fristlose Kündigung erhalten. Da ich nicht genügend Antwartschaftszeit erwirtschaftet habe, wäre die Beantragung von ALG 2 das nächste Thema. Auf Grund des relativ guten Einkommens habe ich einen relativ hohen Kontostand (niedriger 5-stelliger Betrag).
1) Muss ich umgehend nach der Kündigung ALG 2 beantragen oder kann ich erstmal die ganze Sache sacken lassen und von meinen Reserven leben? Welchen Betrag kann oder darf ich außerhalb des Bezuges von ALG 2 "verleben", ohne als verschwenderisch zu gelten. Ich dachte auch daran, die eine oder andere Anschaffung zu tätigen, bspw. ein E-Bike für um die 2500,00 EUR.
2) Gibt es immernoch die Nachversicherungsfrist in der GKV von 1 Monat? Zählt diese tagesgenau?
3) Welche Regeln gelten derzeit für das Schonvermögen? Gilt wieder 150,00 EUR pro Lebensjahr zzgl. 750,00 EUR oder gilt das nicht erhebliche Vermögen von nicht mehr als 60.000,00 EUR?
Freue mich auf passende Antworten.