Hallo ihr Lieben 
Ich bin neu hier im Forum und auch neu arbeitslos. Ich bin seit dem 1.3. 2020 ohne Beschäftigung und beziehe dann ab diesem Monat ALG 1. Neulich hatte ich meinen ersten Termin mit meiner "Betreuerin" beim Arbeitsamt. Ich bin gelernte Tiermedizinische Fachangestellte und fange aber zum 01.08.2020 eine neue Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten an, den Ausbildungsvertrag habe ich schon unterschrieben. Da der Arbeitsmarkt für Tiermedizinische Fachangestellte und Tierpfleger recht leer ist und mich in dem Berufsfeld höchstwahrscheinlich auch niemand für knappe 5 Monate einstellen würde, versucht die Betreuerin mich jetzt auf Biegen und Brechen irgendwo unterzubringen, wo man keine besondere Qualifikation für braucht. Ich bin damit nicht einverstanden, weiß aber auch nicht ob ich mich da irgendwie gegen "wehren" kann? Außerdem hat sie mir beim letzten Termin 6 VV ohne RFB mitgegeben, auf die ich mich noch am selben Tag mit einem mäßig guten Anschreiben beworben habe, weil sie mir gesagt hat dass man sich in der Regel innerhalb von 1-2 Tagen darauf bewerben sollte. Nun habe ich am Freitag ein Vorstellungsgespräch bei einem Callcenter, das erstens unheimlich weit weg von meinem Wohnort ist und zweitens nicht meiner Vorstellung von adäquater Arbeit entspricht. Nun würde ich gern wissen, ob ich (sofern Sie mich einstellen wollen) das Angebot dann ablehnen darf, oder ob ich dann mit einer Sperrung rechnen muss? Außerdem habe ich in meinem Online Profil ein Formular namens "Eingliederungsvereinbarung" gefunden, in dem steht dass die Dame mich bei dem Gespräch über die Rechtsfolgen aufgeklärt hat und unten auf dem Formular steht noch "Rechtsfolgenbelehrung für Frau...... Ich bin darüber informiert, dass ich verpflichtet bin, die für die Vermittlung erforderlichen Auskünfte zuerteilen, Unterlagen vorzulegen und den Abschluss eines Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses unter Benennung des Arbeitgebers und seines Sitzes unverzüglich mitzuteilen (§ 38 Abs. 3 SGB III)."
Bedeutet das jetzt dass eine generelle RFB für alle Vermittlungsvorschläge gilt? Es tut mir Leid, aber für mich ist das alles neu und ich möchte nichts falsch machen....
Ich danke euch jetzt schon für eure Antworten
Ich bin neu hier im Forum und auch neu arbeitslos. Ich bin seit dem 1.3. 2020 ohne Beschäftigung und beziehe dann ab diesem Monat ALG 1. Neulich hatte ich meinen ersten Termin mit meiner "Betreuerin" beim Arbeitsamt. Ich bin gelernte Tiermedizinische Fachangestellte und fange aber zum 01.08.2020 eine neue Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten an, den Ausbildungsvertrag habe ich schon unterschrieben. Da der Arbeitsmarkt für Tiermedizinische Fachangestellte und Tierpfleger recht leer ist und mich in dem Berufsfeld höchstwahrscheinlich auch niemand für knappe 5 Monate einstellen würde, versucht die Betreuerin mich jetzt auf Biegen und Brechen irgendwo unterzubringen, wo man keine besondere Qualifikation für braucht. Ich bin damit nicht einverstanden, weiß aber auch nicht ob ich mich da irgendwie gegen "wehren" kann? Außerdem hat sie mir beim letzten Termin 6 VV ohne RFB mitgegeben, auf die ich mich noch am selben Tag mit einem mäßig guten Anschreiben beworben habe, weil sie mir gesagt hat dass man sich in der Regel innerhalb von 1-2 Tagen darauf bewerben sollte. Nun habe ich am Freitag ein Vorstellungsgespräch bei einem Callcenter, das erstens unheimlich weit weg von meinem Wohnort ist und zweitens nicht meiner Vorstellung von adäquater Arbeit entspricht. Nun würde ich gern wissen, ob ich (sofern Sie mich einstellen wollen) das Angebot dann ablehnen darf, oder ob ich dann mit einer Sperrung rechnen muss? Außerdem habe ich in meinem Online Profil ein Formular namens "Eingliederungsvereinbarung" gefunden, in dem steht dass die Dame mich bei dem Gespräch über die Rechtsfolgen aufgeklärt hat und unten auf dem Formular steht noch "Rechtsfolgenbelehrung für Frau...... Ich bin darüber informiert, dass ich verpflichtet bin, die für die Vermittlung erforderlichen Auskünfte zuerteilen, Unterlagen vorzulegen und den Abschluss eines Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses unter Benennung des Arbeitgebers und seines Sitzes unverzüglich mitzuteilen (§ 38 Abs. 3 SGB III)."
Bedeutet das jetzt dass eine generelle RFB für alle Vermittlungsvorschläge gilt? Es tut mir Leid, aber für mich ist das alles neu und ich möchte nichts falsch machen....
Ich danke euch jetzt schon für eure Antworten