Moin
@Rocky1010, und
Gibt es denn sonst keine weitere Heizung in dem Badezimmer?
Wie könntest du den Verbrauch ermitteln?
Falls der Heizstrahler an deiner Steckdose betrieben wird, könntest du hier zumindest schon mal mittels eines an der Steckdose angeschossen Stromverbrauchzählers den Energiewert ermitteln. Stromverbrauchszähler können übrigens bei einigen Stromversorger ausgeliehen werden.
Beim Amt stellst du einen formlosen Antrag für den Mehrbedarf aus. Zur Vorlage beim Amt müsste hier eine einfache Aufstellung der monatlichen Verbrauchswerte (Endwert – Anfangswert) zzgl. der aktuellen Tariftabelle des Versorger als Nachweis für den Mehrbedarf ausreichen.
Beachte aber bitte, dass die Energiekosten (Strom) allgemein bereits im Regelleistungssatz enthalten sind. Sollte die Stromheizung die einzige Heizquelle im Badezimmer sein, bestünde aber ggf. eine Möglichkeit einen Antrag auf Mehrbedarf beim Amt einzureichen. Hast du dich beim JC darüber informiert, wie dies dann gehandhabt werden soll?
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