Gibt es Besonderheiten bei Ü50er in Bezug auf eine EGV?

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Disco Stu

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Meine Frage steht schon in der Überschrift.

Gibt es Besonderheiten bei Ü50er in Bezug auf eine EGV , auf die es zu achten gilt?

Anders gefragt.
Dürfen Dinge bei einer EGV für einen Ü50er von vornherein nicht drin stehen?

Oder wird hier nicht zwischen Ü50 oder U50 unterschieden?
 
E

ExitUser

Gast
Oder wird hier nicht zwischen Ü50 oder U50 unterschieden?

Genau so! :wink:

Macht keinen Unterschied, ob 49 oder 51 Jahre alt. Abstriche gibt es normalerweise nur bei gesundheitlichen Aspekten, die natürlich beachtet werden müssen.

War nicht erst letztens ein 64jähriger mit so einer tollen EGV zwecks Eingliederung in den Arbeitsmarkt hier im Forum? Schiet... ich finde den nicht.

:icon_neutral:
 

saurbier

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Hallo,

das dürfte wohl unsinnig sein.

Für alle ALG-II Antragsteller gelten die gleichen Bestimmungen nach dem SGB -II.

Dann gibt es dort allerdings die Gruppe der jugendlichen wo gewisse Unterschiede bei u25 und ü25 gemacht werden.

Bei den älteren ALG-II Beziehern gibt es dann lediglich gesundheitliche Einschränkungen die einen erheblichen Unterschied in der Anwendung der Vorgehensweise verursachen können.

Aber auch familiäre Umstände könnten dazu führen (kleine Kinder, Pflegefall etc.).

Grundsätzlich gilt im ALG-II jedoch, jede Arbeit ist zumutbar, sofern nicht andere erhebliche Gründe dagegen sprechen.


Gruss saurbier
 
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