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Hallo an alle zusammen,
ich habe mich Anfang des Jahres bei einer Webseite angemeldet bei der ich von Febr. - Juni mir ein bisschen was monatlich dazu verdient habe. Mehr als knapp 60 € waren es nicht und ich dachte ich liege in dem Freibetrag.
Natürlich habe ich das ordnungsgemäß angegeben. Bin auch freiberuflich beim Finanzamt angegeben. Seit Juni hatte ich größtenteils aus persönlichen Gründen kaum noch und am Schluss gar nicht mehr für die Webseite gearbeitet. In der Anlage EKS für den Zeitraum vom 01.05.2013 - 31.10.2013 hatte ich als Einnahmen ca. 50 - 80 € angegeben, um auf der sicheren Seite zu sein wegen dem Freibetrag. Zeitlich und weil es teilweise auch etwas anstrengend ist, war es mir sowieso nicht möglich mehr als das zu erwirtschaften.
Der SB hat im Bewilligungsbescheid 100 € eingetragen und ich war auch nicht besonders entsetzt darüber, weil ich dachte die 100 € habe ich frei. Mein Mann erhielt von Januar bis August diesen Jahres auch noch ALG 1 und ging zusätzlich im Juni und dann ab August diesen Jahres einem Minijob nach. Er verdiente im Juni abzüglich Spesen 202 € und wir hatten ausgerechnet, dass wir dann ca. 80 € zurückzahlen müssten für den Juli. Pustekuchen, gestern kam der Bescheid und die wollen doch tatsächlich 160 € zurück haben, weil sie bei mir immer noch von einem Einkommen von 100 € ausgehen. Ich habe dann auf dem Service-Center angerufen und die Dame am Telefon meinte ich sollte eine abschließende EKS abgeben damit das Einkommen korrigiert werden kann.
Ich bin nachdem ich mich durch das Internet gewühlt habe, total verwirrt. Haben Freiberufler/Selbständige diesen Freibetrag nicht?
Habe mir den Bescheid nochmal angesehen und ich vermute mal, dass es nicht an meinem Einkommen liegt sondern an dem ALG 1.
Trotzdem bleibt die Frage ob ich diesen Grundfreibetrag habe oder nicht.
Liebe Grüße
Maggie
ich habe mich Anfang des Jahres bei einer Webseite angemeldet bei der ich von Febr. - Juni mir ein bisschen was monatlich dazu verdient habe. Mehr als knapp 60 € waren es nicht und ich dachte ich liege in dem Freibetrag.
Natürlich habe ich das ordnungsgemäß angegeben. Bin auch freiberuflich beim Finanzamt angegeben. Seit Juni hatte ich größtenteils aus persönlichen Gründen kaum noch und am Schluss gar nicht mehr für die Webseite gearbeitet. In der Anlage EKS für den Zeitraum vom 01.05.2013 - 31.10.2013 hatte ich als Einnahmen ca. 50 - 80 € angegeben, um auf der sicheren Seite zu sein wegen dem Freibetrag. Zeitlich und weil es teilweise auch etwas anstrengend ist, war es mir sowieso nicht möglich mehr als das zu erwirtschaften.
Der SB hat im Bewilligungsbescheid 100 € eingetragen und ich war auch nicht besonders entsetzt darüber, weil ich dachte die 100 € habe ich frei. Mein Mann erhielt von Januar bis August diesen Jahres auch noch ALG 1 und ging zusätzlich im Juni und dann ab August diesen Jahres einem Minijob nach. Er verdiente im Juni abzüglich Spesen 202 € und wir hatten ausgerechnet, dass wir dann ca. 80 € zurückzahlen müssten für den Juli. Pustekuchen, gestern kam der Bescheid und die wollen doch tatsächlich 160 € zurück haben, weil sie bei mir immer noch von einem Einkommen von 100 € ausgehen. Ich habe dann auf dem Service-Center angerufen und die Dame am Telefon meinte ich sollte eine abschließende EKS abgeben damit das Einkommen korrigiert werden kann.
Ich bin nachdem ich mich durch das Internet gewühlt habe, total verwirrt. Haben Freiberufler/Selbständige diesen Freibetrag nicht?
Habe mir den Bescheid nochmal angesehen und ich vermute mal, dass es nicht an meinem Einkommen liegt sondern an dem ALG 1.
Trotzdem bleibt die Frage ob ich diesen Grundfreibetrag habe oder nicht.
Liebe Grüße
Maggie