Hallo,
ich stehe vor einem finanziellen Desaster und weis nicht weiter. Zum 01.02.2021 habe ich eine neue Arbeit aufgenommen, diese auch rechtzeitig dem Amt gemeldet und soweit möglich alle Informationen zukommen lassen. Jetzt wird von der Vertretung meiner eigentlichen Fallmanagerin die wegen Kinder und Corona leider verhindert ist, eine Vorlage der ersten Lohnabrechnung und ein Kontoauszug mit dem Eingang des ersten Gehalts gefordert.
Ich habe mich schlau gemacht und mein Arbeitgeber bezahlt zum letzten des Monats, somit ist das Geld noch im Februar drauf und man kann da leider nichts drehen. Mein Problem ist, dass ich dann im März weniger als Hartz IV habe bis zum nächsten Lohn wenn ich die Februar Leistungen zurück zahlen muss. Des weiteren muss ich mir zwingend eine neue Brille holen, da ich seit Geburt eine Hornhautverkrümmung habe und bei mir die Gläser gesondert angefertigt werden müssen, sind die Gläser nicht gerade günstig.
Daher ist meine Frage, ist das KJC verpflichtet dass genau zu prüfen oder ist dass eine Ermessens-Sache des FM , sprich kann man mit diesem Sprechen dass Er/Sie ggf. ein Auge zu drückt. Weil wenn ich bis April mit der aktuellen Brille weiter arbeiten muss, muss ich die Stelle aus gesundheitlichen Gründen aufgeben. Da ich schon in den ersten 3 Tagen Kopfschmerzen und Kreislaufprobleme wegen meiner Brille habe.
Das Amt selber will/kann mir angeblich bei der Brille nicht helfen, dazu bräuchte ich ein ärztliches Attest und eine Bestätigung von meinem Arbeitgeber, dass ich für meine Arbeit eine Brille brauche. Leider würde ich Corona bedingt, frühestens auch erst Mitte bis Ende März einen Termin beim Augenarzt bekommen. Und mein Arbeitgeber kann mir die Brille nicht bestätigen da ich diese ja generell Alltäglich benötige und nicht nur für die Arbeit.
Ich kann das Prinzip des Zuflussprinzips dabei im Grunde nachvollziehen und bin auch nicht voll dagegen, wenn ich meinen Lohn im Februar zwischen dem 10.02 und 15.02 bekommen hätte. Aber wenn der Lohn erst am Ende des Monats kommt, ist dass ein finanzielles Desaster.
ich stehe vor einem finanziellen Desaster und weis nicht weiter. Zum 01.02.2021 habe ich eine neue Arbeit aufgenommen, diese auch rechtzeitig dem Amt gemeldet und soweit möglich alle Informationen zukommen lassen. Jetzt wird von der Vertretung meiner eigentlichen Fallmanagerin die wegen Kinder und Corona leider verhindert ist, eine Vorlage der ersten Lohnabrechnung und ein Kontoauszug mit dem Eingang des ersten Gehalts gefordert.
Ich habe mich schlau gemacht und mein Arbeitgeber bezahlt zum letzten des Monats, somit ist das Geld noch im Februar drauf und man kann da leider nichts drehen. Mein Problem ist, dass ich dann im März weniger als Hartz IV habe bis zum nächsten Lohn wenn ich die Februar Leistungen zurück zahlen muss. Des weiteren muss ich mir zwingend eine neue Brille holen, da ich seit Geburt eine Hornhautverkrümmung habe und bei mir die Gläser gesondert angefertigt werden müssen, sind die Gläser nicht gerade günstig.
Daher ist meine Frage, ist das KJC verpflichtet dass genau zu prüfen oder ist dass eine Ermessens-Sache des FM , sprich kann man mit diesem Sprechen dass Er/Sie ggf. ein Auge zu drückt. Weil wenn ich bis April mit der aktuellen Brille weiter arbeiten muss, muss ich die Stelle aus gesundheitlichen Gründen aufgeben. Da ich schon in den ersten 3 Tagen Kopfschmerzen und Kreislaufprobleme wegen meiner Brille habe.
Das Amt selber will/kann mir angeblich bei der Brille nicht helfen, dazu bräuchte ich ein ärztliches Attest und eine Bestätigung von meinem Arbeitgeber, dass ich für meine Arbeit eine Brille brauche. Leider würde ich Corona bedingt, frühestens auch erst Mitte bis Ende März einen Termin beim Augenarzt bekommen. Und mein Arbeitgeber kann mir die Brille nicht bestätigen da ich diese ja generell Alltäglich benötige und nicht nur für die Arbeit.
Ich kann das Prinzip des Zuflussprinzips dabei im Grunde nachvollziehen und bin auch nicht voll dagegen, wenn ich meinen Lohn im Februar zwischen dem 10.02 und 15.02 bekommen hätte. Aber wenn der Lohn erst am Ende des Monats kommt, ist dass ein finanzielles Desaster.