GG Artikel 13 - Unverletzlichkeit der Wohnung - Hausdurchsuc

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ExitUser

Gast
Ich hab mir grad mal ein paar Gedanken zu den anstehenden Hausbesuchen der Sozialschnüffler gemacht. Auf welcher rechtlichen Grundlage haben die das Recht meine Wohnung zu durchsuchen? Und ist hier nicht das Grundgesetz ausschlaggebend?


Quelle : www.datenschutz-berlin.de

Grüße
Micxs
 

Ralf Hagelstein

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vagabund

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... im Entwurf zum Optimierungsgesetz ist ausdrücklich die Einrichtung eines Außendienstes vorgesehen!!! :kotz: :motz:
 

Quirie

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Re: GG Artikel 13 - Unverletzlichkeit der Wohnung - Hausdurc

Micxs meinte:
Ich hab mir grad mal ein paar Gedanken zu den anstehenden Hausbesuchen der Sozialschnüffler gemacht. Auf welcher rechtlichen Grundlage haben die das Recht meine Wohnung zu durchsuchen? Und ist hier nicht das Grundgesetz ausschlaggebend?
Die Frage taucht ja immer wieder auf. Dürfen die das oder verletzen sie dadurch nicht dieses oder jenes Grundrecht?
Antwort: Ja, sie verletzen Grundrechte, aber sehr oft dürfen sie das auch.

Nur ganz wenige Grundrechte gelten absolut. Die meisten Grundrechte können durch Gesetz eingeschränkt werden, aber eben nur durch Gesetz. Man nennt das Gesetzesvorbehalt.

Ein Gesetz, das die Grundrechte einschränkt, muß die eingeschränkten Grundrechte benennen und sagen, dass diese eingeschränkt werden.
Bei Wikipedia findet sich eine gut verständliche Erklärung der Problematik.

https://de.wikipedia.org/wiki/Vorbehalt_des_Gesetzes#Ausgangspunkt:_Der_Gesetzesvorbehalt
 

Mensch 2ter Klasse

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Hilfebedürftig,arbeitsscheu............

Artikel 13 - Unverletzlichkeit der Wohnung
(1) Die Wohnung ist unverletzlich.

Nur bei Steuerzahlern, bei Hilfebedürftigen gilt eine Ausnahmereglung.
Beleidigungen,Telefonaktionen, Hausarrest und Hausdurchsuchungen
bei Hilfebedürftigen sind jederzeit möglich.

Hurra Deutschland
 

Mastermind

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Ganz Neu hier...
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Re: Hilfebedürftig,arbeitsscheu............


vor ein paar tagen hätte ich noch lachen können - aber da ich jetzt (durch meinen 25ten gebtag) einen neuen bearbeiter bekommen habe, mit dem sich null nicht mehr reden lässt (ich dachte mein alter wäre ne pappnase gewesen, aber verflucht der war gold, nein platin nein was ist noch wertvoller??? dagegen!) und ich die eingliederungsvereinbarung unterschreiben musste... naja nach dem text sieht da ja wirklich aus als wenn ich hausarrest hätte... echt zum :kotz: und dein text ist leider hart und 100% wahr...
 

Wernersen

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EGV unterschrieben unter Zwang

Hallo Mastermind,

Du wurdest quasi gezwungen die EGV zu unterschreiben???
Womöglich auch noch ohne eine Aufklärung über die Folgen Deines handelns?
Und Du hast auch keine dieser Vorbehaltssätze einfließen lassen, bzw. drunter geschrieben, so in etwa wie diesen:
"Ich behalte mir alle Rechte einschließlich Schadenersatz gegenüber allen staatlichen Stellen und Maßnahmeträgern vor(Artikel 34 GG und § 839 BGB), sollte diese Eingliederungs-vereinbarung rechtswidrig oder verfassungswidrig sein. Außerdem weise ich ausdrücklich darauf hin, dass ich die getroffenen Vereinbarungen unter dem Druck und der Androhung von Leistungskürzungen und unter meinem ausdrücklichen Protest unterzeichne." :shock:
Dann wird es schwieriger, diese EGV auszuhebeln, aber es geht trotz allem, geh zu einem Anwalt für Sozial-u. Arbeitsrecht und lass Dich mal gründlich von Ihm beraten. Wenn Du in einer Gewerkschaft bist, dann geh dahin und lass Dich aufklären über Deine Rechte. Verträge, die unter einer Androhung geschlossen werden, sind lt GG verboten und damit nichtig.
Das soll kein Rat sein, Beratung wird von Rechtsanwälten durchgeführt.
Sollte Sie nicht zum Aushebeln sein, dann hast DU vorerst die A....karte gezogen und mußt warten, bis diese wieder ungültig wird, dann kannst Du die Neue EGV anfechten. Du darfst diese EGV auch bis zu sieben Tagen mit nach Hause nehmen und Nachdenken, ob Du diese unterschreibst oder nicht. In diesem Forum findest Du dazu viele Hinweise, mußt halt mal ein, zwei Stunden lesen, sehr aufschlußreich.

Grüße Werner
:daumen:
 
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