GEZ Vollstreckungsankündigung der Stadtkasse erhalten, was kann ich tun?

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Wie sieht das ganze aus, wenn man eine Forderung von 2013 hat und die Simme nun etwas über 610,-€ , die die GEZ von mir haben will? Ich habe bereits eine Vollstreckungsankündigung der Stadtkasse erhalten. Muss ich schlimmes befürchten? EV wurde 2014 abgeschlossen.
 
Nach meiner eigenen Erfahrung hat das ganze "Verzögern" und Weigern und taktieren mit der "GEZ " keinen Sinn gemacht.
Die einschlägigen gerichtlichen Entscheidungen - so zweifelhaft sie bei genauerem Hinsehen auch sind (!!) - sind halt da und rechtfertigen diesen Schwachsinn.
Unterm Strich ist nur 2 Jahre Geld aufgelaufen - der GV hat auch bei mir mehrfach "angeklopft" und nur parallele "Verhandlungen" mit der GEZ über kleinste Raten haben hier größere Action verzögert und verhindert.
Auch die angedrohte Abnahme einer EV konnte ich hier umgehen - mit Hinweis auf laufende Ratenverhandlungen mit der GEZ und deren immer wieder fehlerhafte Aufrechnungen und meiner stetigen Aufforderung zu "Klarheit" :wink:.
DAS alles an den GV geschrieben, dass seine Mühe umsonst wäre, die GEZ hier immer wieder fehlerhafte Bescheide erstellt, auf meine "Angebote" monatelang nicht reagiert (parallel meine "Willigkeit" mit kleinen Zahlungen ohne eine explizite Ratenbewilligung schon untermauert) - ich also schon zahlen würde - und ich IN DIESEM LEBEN für nichts und niemand eine EV abgeben WERDE - egal was man mir androht - und der ganze Kram wegen geringem Einkommen auch völlig fruchtlos verlaufen würde, haben dann endlich Ruhe rein gebracht und den GV aus dem Spiel gekickt.

Aber die Sachlagen sind bei jedem auch anders ... was will die Stadtkasse? Vollstrecken oder sollst du ein Angebot machen? (könntest mitteilen dass eine EV abgegeben wurde und sich an diesen Tatsachen einkommensmäßig nix geändert hat und du nur kleinste Raten anbieten kannst).
Oder bist du SGB II und hast eine Befreiung? oder diese "verpennt"?
 
Nach meiner eigenen Erfahrung hat das ganze "Verzögern" und Weigern und taktieren mit der "GEZ " keinen Sinn gemacht.
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Oder bist du SGB II und hast eine Befreiung? oder diese "verpennt"?

Hehe. Bekomme "nur" ALG2. Und ich zahle schon für etwas anderes meine Schulden ab. Können die mich zur Ratenzahlung zwingen?



Dafür brauchts kein Vollzitat!
Hinweise für das richtige Zitieren findest Du hier:

*KLICK*

Texter50
 
Also Sozialleistungen sind ja nicht pfändbar. Das JC mutet einem eine Rückzahlung von 10% zu .
Da würde ich dann auch die Untergrenze ziehen. Wertgegenstände wirst du nicht haben, und mit einer EV wird jeder vernünftige Gläubiger auch keine Vollstreckung mehr versuchen. EV gilt ja 3 Jahre.
Besser ist natürlich man kann dem Gläubiger etwas anbieten, und wenn es 5 Euro sind.
Ist das nicht möglich , bleibt nur dem gläubiger mitzuteilen das man zahlungswillig aber nicht zahlungsfähig ist und beantragt die zinslose Stundung der Forderung so lange ALG 2 bezogen wird.
Es wundert mich nur , das trotz Vorliegen einer Befreiung Geld von dir eingefordert wird.
Hätte man die nicht rückwirkend anrechnen müssen?
 
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