Hallo, Ihr lieben
Ich lese hier schon länger interessiert mit und möchte heute selbst einmal um Eure Gedanken und Meinungen, ja vielleicht sogar einen Hilfsansatz bitten
Zunächst: Im Januar stellten mein Freund und ich widerwillig einen Antrag auf ALGII (Erstantrag), da sich einige Aufträge (beide selbständig) zerschlagen hatten und andere Auftraggeber einfach ihre Rechnungen nicht beglichen haben/Insolvenz angemeldet haben. Wie es halt so ist. Nachdem wir nun ohne Auto dastehen, ist es zur Zeit für uns sehr schwierig, neue Aufträge zu bekommen, aber wir arbeiten mit aller Kraft daran, unsere Lage wieder Arge -frei zu machen.
Ich habe einen Minijob und das war dann das einzige Festeinkommen, das übrig war. Für die Miete langte es da eher weniger. Die Situation war prekär und die ARGE zögerte den Antrag immer weiter und weiter hinaus. Wohnungsverlust drohte und wurde von uns der Arge auch mitgeteilt, aber es half nichts. Wir steckten mitten in einer Systemumstellung als einer von 60 Fällen, die aus dem Januar noch auf Bearbeitung warteten.
Im Mai stellten wir Verschleppungsklage beim Sozialgericht und schließlich wurde unser Antrag nebst GEZ -Befreiung im Juni bewilligt. in dieser Zeit ist schon der Weiterbewilligungsantrag aktuell geworden, da war das erste Geld noch nicht auf dem Konto..*
*
Die GEZ Befreiung wurde natürlich postwendend abgelehnt, da die GEZ nicht nachträglich befreit und somit sind beinahe 180€ Schulden aufgelaufen, die wir nicht begleichen können...wie auch
.
Nun zu meinem Anliegen:
Gibt es erfahrungsgemäß eine Möglichkeit, z.B. übers Sozialgericht, die Arge auf Zahlung des durch sie entstandenen Schadens (Rücklastschriften im Wert von ca. 200,-€, Verlust der Kreditwürdigkeit durch überzogenes Girokonto/eingezogene Kreditkarte, GEZ etct.) zu verklagen.
Es ist ja nichts davon unsere Schuld, sondern liegt an dem verschleppten Antrag, der nachweislich rechtzeitig gestellt wurde...
Desweiteren hat die Arge immer noch unseren Mietvertrag im Original und rückt ihn nicht raus. Was kann man tun? Dürfen die das?
Liebe Grüße an alle Leidensgenossen, für ein paar klärende Worte wäre ich sehr dankbar,
Chanie
Ich lese hier schon länger interessiert mit und möchte heute selbst einmal um Eure Gedanken und Meinungen, ja vielleicht sogar einen Hilfsansatz bitten
Zunächst: Im Januar stellten mein Freund und ich widerwillig einen Antrag auf ALGII (Erstantrag), da sich einige Aufträge (beide selbständig) zerschlagen hatten und andere Auftraggeber einfach ihre Rechnungen nicht beglichen haben/Insolvenz angemeldet haben. Wie es halt so ist. Nachdem wir nun ohne Auto dastehen, ist es zur Zeit für uns sehr schwierig, neue Aufträge zu bekommen, aber wir arbeiten mit aller Kraft daran, unsere Lage wieder Arge -frei zu machen.
Ich habe einen Minijob und das war dann das einzige Festeinkommen, das übrig war. Für die Miete langte es da eher weniger. Die Situation war prekär und die ARGE zögerte den Antrag immer weiter und weiter hinaus. Wohnungsverlust drohte und wurde von uns der Arge auch mitgeteilt, aber es half nichts. Wir steckten mitten in einer Systemumstellung als einer von 60 Fällen, die aus dem Januar noch auf Bearbeitung warteten.
Im Mai stellten wir Verschleppungsklage beim Sozialgericht und schließlich wurde unser Antrag nebst GEZ -Befreiung im Juni bewilligt. in dieser Zeit ist schon der Weiterbewilligungsantrag aktuell geworden, da war das erste Geld noch nicht auf dem Konto..*

Die GEZ Befreiung wurde natürlich postwendend abgelehnt, da die GEZ nicht nachträglich befreit und somit sind beinahe 180€ Schulden aufgelaufen, die wir nicht begleichen können...wie auch

Nun zu meinem Anliegen:
Gibt es erfahrungsgemäß eine Möglichkeit, z.B. übers Sozialgericht, die Arge auf Zahlung des durch sie entstandenen Schadens (Rücklastschriften im Wert von ca. 200,-€, Verlust der Kreditwürdigkeit durch überzogenes Girokonto/eingezogene Kreditkarte, GEZ etct.) zu verklagen.
Es ist ja nichts davon unsere Schuld, sondern liegt an dem verschleppten Antrag, der nachweislich rechtzeitig gestellt wurde...
Desweiteren hat die Arge immer noch unseren Mietvertrag im Original und rückt ihn nicht raus. Was kann man tun? Dürfen die das?
Liebe Grüße an alle Leidensgenossen, für ein paar klärende Worte wäre ich sehr dankbar,
Chanie