hartzhasser
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Die Gebührenfreiheit für Computer war zum Jahresbeginn 2007 gefallen. Seither müssen monatlich 5,52 Euro für internetfähige PC gezahlt werden, sofern weder Fernseher noch Radio bereits bei der GEZ angemeldet sind. Die Koblenzer Richter erklärten, ein PC mit Internetzugang sei ein neuartiges Rundfunkempfangsgerät, für das der Rundfunkgebührenstaatsvertrag die Zahlung von Rundfunkgebühren vorsehe. Der Kläger halte den Rechner zum Empfang bereit. Dafür sei die tatsächliche Nutzung als Radio nicht erforderlich.
Rundfunkgebühren: Oberverwaltungsgericht bestätigt Computer-GEZ
lg hartzhasser
Rundfunkgebühren: Oberverwaltungsgericht bestätigt Computer-GEZ
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