Hallöle,
im Januar habe ich meinen Folgeantrag zur GEZ - Befreiung abgeschickt, war im letzten Jahr schon wegen des Bezugs von ALG2 befreit.
Seit dem habe ich nichts mehr gehört, weder eine Mahnung noch die Befreiung erhalten. Auf telefonische Nachfrage bekam ich die Antwort, man käme auf Grund des großen Ansturms nicht zu einer zeitnahen Bearbeitung.
Jetzt (5 Monate später) bekomme ich ein Schreiben, das mein Antrag nicht vollständig eingegangen wäre. Das stimmt. Denn wenn ich meinen kompletten Bogen zur Beglaubigung einreiche, dieses auf dem Befreiungsantrag dann auch beglaubigt wird, kann ich doch davon ausgehen, dass das Deckblatt als Anlage ausreicht.
Nein, nun will man, nochmals beglaubigt, den Berechnungsbogen nachgereicht haben, aus dem ersichtlich ist, dass ich keine Zuschläge nach §24 (befristeter Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld) erhalte. Hallo? Im letzten Jahr habe ich bereits ALG2 erhalten und bin genau deshalb befreit worden. Wie kann ich dann plötzlich übergangslos und zeitgleich ein Jahr berufstätig gewesen sein, um überhaupt wieder Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben und dann jetzt einen Zuschlag auf Arbeistlosengeld zu bekommen, wenn ich nach wie vor ALG2 beziehe???
Hat man nicht bereits verkündet, man wäre ohnehin schon überlastet? Wieso macht man sich dann noch mehr Arbeit, auch wenn die Logik diesen Antrag bereits bearbeitet hätte?
Habe übrigens 4 Wochen Zeit, die fehlenden Unterlagen nachzureichen- Ende Juni läuft dieser Antrag dann aus....
Das nur mal als Beispiel, dass man manchmal zuviel Arbeit hat, weil man sie sich selbst macht.
im Januar habe ich meinen Folgeantrag zur GEZ - Befreiung abgeschickt, war im letzten Jahr schon wegen des Bezugs von ALG2 befreit.
Seit dem habe ich nichts mehr gehört, weder eine Mahnung noch die Befreiung erhalten. Auf telefonische Nachfrage bekam ich die Antwort, man käme auf Grund des großen Ansturms nicht zu einer zeitnahen Bearbeitung.
Jetzt (5 Monate später) bekomme ich ein Schreiben, das mein Antrag nicht vollständig eingegangen wäre. Das stimmt. Denn wenn ich meinen kompletten Bogen zur Beglaubigung einreiche, dieses auf dem Befreiungsantrag dann auch beglaubigt wird, kann ich doch davon ausgehen, dass das Deckblatt als Anlage ausreicht.
Nein, nun will man, nochmals beglaubigt, den Berechnungsbogen nachgereicht haben, aus dem ersichtlich ist, dass ich keine Zuschläge nach §24 (befristeter Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld) erhalte. Hallo? Im letzten Jahr habe ich bereits ALG2 erhalten und bin genau deshalb befreit worden. Wie kann ich dann plötzlich übergangslos und zeitgleich ein Jahr berufstätig gewesen sein, um überhaupt wieder Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben und dann jetzt einen Zuschlag auf Arbeistlosengeld zu bekommen, wenn ich nach wie vor ALG2 beziehe???
Hat man nicht bereits verkündet, man wäre ohnehin schon überlastet? Wieso macht man sich dann noch mehr Arbeit, auch wenn die Logik diesen Antrag bereits bearbeitet hätte?
Habe übrigens 4 Wochen Zeit, die fehlenden Unterlagen nachzureichen- Ende Juni läuft dieser Antrag dann aus....
Das nur mal als Beispiel, dass man manchmal zuviel Arbeit hat, weil man sie sich selbst macht.