Hallo,
habe am 27.09.06 einen Befreiungsantrag an die GEZ gestellt.
Heute, am 12.01.7 bekomme ich die Antwort, das der Antrag nach § 6 Abs. 2
abgelehnt worden sei. Ein Fehler lag auf meiner Seite, da ich meinen
Leistungsbescheid ALGII nicht habe beglaubigen lassen.
Meine Frage ist, hätte die GEZ mich nicht früher darauf aufmerksam machen
müssen, das die Kopie nicht beglaubigt war, damit ich dies hätte
nachholen können??? Wie wehre ich mich jetzt am besten. Denke mal
erst einmal Widerspruch einlegen (gibt es hier Seiten, wo Brief beispiele vorhanden sind) oder was sollte Wichtiges im Inhalt stehen???
LG moonstone