Paolo_Pinkel
Super-Moderation
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HE beginnt in absehbarer Zeit eine Umschulung und wird aller Wahrscheinlichkeit nach Übergangsgeld erhalten. Kostenträger ist die DRV. Wie hoch das Übergangsgeld ausfällt ist noch unklar. Für den Fall, dass das Übergangsgeld nur geringfügig über dem ALG II-Bedarf liegt wollte ich mal anfragen, wie das jetzt bei der neuen Rundfunkgebühr so gehandhabt wird? M.W. gab es ja ein BVerfG-Urteil, nachdem Nichtleistungsbezieher mit geringen Einkommen ebenfalls befreit werden können. Wer weiß mehr?