Ab 2013 tritt die neue Regelung der GEZ in Kraft. Es wird nicht mehr gefragt, wieviel Geräte vorhanden sind oder ob überhaupt, sondern jeder Haushalt zahlt.
Ich ( über 25 ) bin erst seit kurzem in Bezug von ALG2 und habe mich von der Gebühr bisher nicht befreien lassen.
Mein Problem ist nun, ich weiß nicht genau, wie es sich mit der Berechnung von ALG2 auswirkt, bzw ob meine bisher erhaltene ALG2-Leistung richtig berechnet wurde.
Ich habe das Glück, mietfrei wohnen zu können. Daher bekomme ich nur den Regelsatz von 374€. Ich bin mir aber nicht sicher, ob mir der volle Regelsatz zusteht oder ob ich die Monate im ALG2-Bezug zuviel bekommen habe.
Es handelt sich um ein großes (altes) Haus. Im Erdgeschoss wohnt ein Elternteil, ich wohne im oberen Stockwerk. Die beiden "Wohnungen" sind allerdings nicht durch eine Tür getrennt.Auch gibt es für mich keinen eigenen Eingang. Ich betrete also das Haus durch die selbe Tür wie mein Elternteil, gehe über den Flur und dann die Treppe rauf.
Beim ALG2 Antrag habe ich meine Wohnsituation mit "eigenem Haushalt" angegeben. Trifft das in diesem Fall zu oder hätte mir ein Teil vom Regelsatz abgezogen werden müssen?
Wenn ich mich nämlich ab 2013 von der GEZ befreien lasse und denen nachweisen muss, das es kein eigener Haushalt ist, könnte es vielleicht Probleme mit dem Amt geben?
Wenn ich nun die 17,89 bei der GEZ spare, dadurch aber rauskommt, dass ich zuviel ALG2 bezogen hätte und nachzahlen muss, würde ich mich nicht befreien lassen...
Ich ( über 25 ) bin erst seit kurzem in Bezug von ALG2 und habe mich von der Gebühr bisher nicht befreien lassen.
Mein Problem ist nun, ich weiß nicht genau, wie es sich mit der Berechnung von ALG2 auswirkt, bzw ob meine bisher erhaltene ALG2-Leistung richtig berechnet wurde.
Ich habe das Glück, mietfrei wohnen zu können. Daher bekomme ich nur den Regelsatz von 374€. Ich bin mir aber nicht sicher, ob mir der volle Regelsatz zusteht oder ob ich die Monate im ALG2-Bezug zuviel bekommen habe.
Es handelt sich um ein großes (altes) Haus. Im Erdgeschoss wohnt ein Elternteil, ich wohne im oberen Stockwerk. Die beiden "Wohnungen" sind allerdings nicht durch eine Tür getrennt.Auch gibt es für mich keinen eigenen Eingang. Ich betrete also das Haus durch die selbe Tür wie mein Elternteil, gehe über den Flur und dann die Treppe rauf.
Beim ALG2 Antrag habe ich meine Wohnsituation mit "eigenem Haushalt" angegeben. Trifft das in diesem Fall zu oder hätte mir ein Teil vom Regelsatz abgezogen werden müssen?
Wenn ich mich nämlich ab 2013 von der GEZ befreien lasse und denen nachweisen muss, das es kein eigener Haushalt ist, könnte es vielleicht Probleme mit dem Amt geben?
Wenn ich nun die 17,89 bei der GEZ spare, dadurch aber rauskommt, dass ich zuviel ALG2 bezogen hätte und nachzahlen muss, würde ich mich nicht befreien lassen...