obwohl dies lt. Mietvertrag grundsätzlich möglich ist.
und
Nun werden diese aber plötzlich in der Jahresabrechnung aufgeführt, ohne des es vorher einen schriftlichen Hinweis oder eine Mietvertragsänderung gegeben hätte.
Wenn die Nebenkosten/Positionen im Vertrag aufgeführt sind, bedarf es keiner Vertragsänderung.
Nun bleibt ggf. nur noch eine Frage, wie sind diese Positionen im Wortlaut aufgeführt, normal ist eine Einzelaufstellung.
Grundsteuer, die von den Kommunen erhoben wird
Versicherungen wie Gebäudeversicherungen, Haftpflichtversicherung
Wasserkosten, Grundgebühren, Miete/Kaufpreis der Wasseruhren, Wassergeld und wenn vorhanden, Kosten für eine Wasseraufbereitungsanlage
Entwässerungskosten, Gebühren für die Nutzung der öffentlichen Entwässerungsanlage, Regenwasser, Abfuhr sowie
Reinigung von Klär- oder Sickergruben
Heizkosten, Betrieb der Heizanlage, Abgasanlage (auch Schornsteinfeger), Kosten für den verwendeten Brennstoff nach Verbrauch, Reinigung und Wartung (z.B. bei Etagenheizungen), Kosten der zentralen Warmwasserversorgung
Kosten für einen Aufzug Betriebsstrom, Überwachung, Wartung, Prüfung der Betriebssicherheit
Straßenreinigung, Müllabfuhr, Winterdienst
Hausreinigung, Ungezieferbeseitigung, Hausmeisterdienst, Gartenpflege
Strom für Hausflurbeleuchtung, Außenbeleuchtung
Gemeinschaftsantenne (Strom, Wartung), Kosten für eine gemeinschaftlichen Kabelanschluss (wenn dieser genutzt wird)
Kosten für Gemeinschaftsräume wie Waschküche oder Trockner (Strom, Wartung, Reinigung)