Hallo Leute,
zuerst mal muss ich sagen , dass ihr einen guten Job verrichtet und ich es klasse finde , dass es euch gibt
Habe folgendes Problem:
Wohne im Haus meiner Eltern . Ca. 5 Tage in der Woche halte ich mich aber in der Wohnung meiner Freundin/Bekannten auf, die in einer anderen Stadt und einem anderen Bundesland wohnhaft ist. Irgend so ein blöder Nachbar scheint davon Wind bekommen zu haben und hat das scheinbar beim Amt gemeldet.
Folglich bekam ich ein Schreiben von der ARGE , in dem ungefähr so was stand wie:
"....Da sich mein gewöhnlicher Aufenthalt nicht mehr in Ihrem Zuständigkeitsbreich(meiner ARGE ) befindet sondern in einem , für die ein anderer Träger zuständig ist, wurde die Zahlung eingestellt.
Dem Bescheid konnte ich erfolgreich widersprechen, da meine Eltern schriftlich bestätigt haben, dass ich bei ihnen wohnhaft bin.
Kurz nachdem meinem Widerspruch stattgegeben wurde, bekam ich eine Arbeit, die nun nach 8 Monaten wieder endet.
Nun meine Frage: Wo soll ich mich jetzt arbeitslos melden ???
Am Wohnort meiner Eltern, wo ich auch gemeldet bin oder beim Leistungsträger meiner Freundin ???
Sollte ich mich bei meiner Freundin arbeitslos melden, wie sieht es dann mit der Bezahlung aus? Was würde ich bekommen ? Sie arbeitet Vollzeit und bezahlt warm ca.520 € im Monat Miete bei einem nettoverdienst von 1450 € monatlich .
Würde ich da überhaupt noch was kriegen ??? Wenn ja, wieviel ?
Können die mir vom Amt rechtlich was anhaben, da ich mich, wie gesagt ca. 5 Tage in der Woche bei der Freundin aufhalte ???
Muss ich nun mit Observationen rechnen ???
Würde mich freuen, wenn mir jemand helfen könnte
Sanchez
zuerst mal muss ich sagen , dass ihr einen guten Job verrichtet und ich es klasse finde , dass es euch gibt

Habe folgendes Problem:
Wohne im Haus meiner Eltern . Ca. 5 Tage in der Woche halte ich mich aber in der Wohnung meiner Freundin/Bekannten auf, die in einer anderen Stadt und einem anderen Bundesland wohnhaft ist. Irgend so ein blöder Nachbar scheint davon Wind bekommen zu haben und hat das scheinbar beim Amt gemeldet.
Folglich bekam ich ein Schreiben von der ARGE , in dem ungefähr so was stand wie:
"....Da sich mein gewöhnlicher Aufenthalt nicht mehr in Ihrem Zuständigkeitsbreich(meiner ARGE ) befindet sondern in einem , für die ein anderer Träger zuständig ist, wurde die Zahlung eingestellt.
Dem Bescheid konnte ich erfolgreich widersprechen, da meine Eltern schriftlich bestätigt haben, dass ich bei ihnen wohnhaft bin.
Kurz nachdem meinem Widerspruch stattgegeben wurde, bekam ich eine Arbeit, die nun nach 8 Monaten wieder endet.
Nun meine Frage: Wo soll ich mich jetzt arbeitslos melden ???
Am Wohnort meiner Eltern, wo ich auch gemeldet bin oder beim Leistungsträger meiner Freundin ???
Sollte ich mich bei meiner Freundin arbeitslos melden, wie sieht es dann mit der Bezahlung aus? Was würde ich bekommen ? Sie arbeitet Vollzeit und bezahlt warm ca.520 € im Monat Miete bei einem nettoverdienst von 1450 € monatlich .
Würde ich da überhaupt noch was kriegen ??? Wenn ja, wieviel ?
Können die mir vom Amt rechtlich was anhaben, da ich mich, wie gesagt ca. 5 Tage in der Woche bei der Freundin aufhalte ???
Muss ich nun mit Observationen rechnen ???
Würde mich freuen, wenn mir jemand helfen könnte

Sanchez