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Es gilt seit 2008 eine "Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim Arbeitslosengeld II/Sozialgeld" und die heißt eben nicht
Verordnung zur Berechnung von Umsätzen,Gewinnen oder Einnahmen sowie zur Nichtberücksichtigung von Umsätzen Gewinnen oder Einnahmen und Vermögen beim Arbeitslosengeld II/ Sozialgeld
Es ist mit den §§ dieser ALG II VO klar geregelt, dass seither vom jobcenter keine Gewinne oder geplante/nicht anerkannte oder nicht getätigte Ausgaben aus Kontoauszügen,irgendwelche Umsätze,Kontobeträge,Einzahlungen,Rücklastschriften,
Wiedergutschriften,Rückzahlung Guthaben....unbereinigt um Beträge nach § 11b SGB II (Siehe zu berücksichtigendes Einkommen Definition in § 11 SGB II)
sondern beim ALG II nur zu berücksichtigendes Einkommen und Vermögen beim Arbeitslosengeld II zu berücksichtigen sind
warum finden immer noch Gewinnberechnungen (Einnahmen minus Ausgaben) sogar bei Antragstellung statt und sind darauf beruhende Bescheide korrekt?
Verordnung zur Berechnung von Umsätzen,Gewinnen oder Einnahmen sowie zur Nichtberücksichtigung von Umsätzen Gewinnen oder Einnahmen und Vermögen beim Arbeitslosengeld II/ Sozialgeld
Es ist mit den §§ dieser ALG II VO klar geregelt, dass seither vom jobcenter keine Gewinne oder geplante/nicht anerkannte oder nicht getätigte Ausgaben aus Kontoauszügen,irgendwelche Umsätze,Kontobeträge,Einzahlungen,Rücklastschriften,
Wiedergutschriften,Rückzahlung Guthaben....unbereinigt um Beträge nach § 11b SGB II (Siehe zu berücksichtigendes Einkommen Definition in § 11 SGB II)
sondern beim ALG II nur zu berücksichtigendes Einkommen und Vermögen beim Arbeitslosengeld II zu berücksichtigen sind
warum finden immer noch Gewinnberechnungen (Einnahmen minus Ausgaben) sogar bei Antragstellung statt und sind darauf beruhende Bescheide korrekt?