Gewichtsabnahme, Bewilligung Bekleidungsgeld wie kann ich das beantragen und was ist zu beachten?

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GlobalPlayer

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Habe leider durch lebensumstande und Medikamente eine relativ starke gewichtszunahme.
Moechte dieses bald wieder aendern.

Gibt es hiertu ggf. Geld fuer die Anschaffung neuer passender kleidung? Wenn ja, wie beantragt man dies?
 

Seepferdchen 2010

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@GlobalPlayer

Habe leider durch lebensumstande und Medikamente eine relativ starke gewichtszunahme.

Auf jeden Fall ist es sehr hilfreich, wenn du noch ein Attest zum Antrag beilegen kannst, in Kopie.

Hier mal ein Urteil bezieht sich zwar auf SGB II ist aber auch für dich anzuwenden.

Solche außergewöhnlichen Umstände können in einer erheblichen Gewichtsveränderung liegen, die bei Erwachsenen – im Gegensatz zu Kindern, die im Rahmen des Wachstums regelmäßig auf neue Kleidung angewiesen sind – nicht regelmäßig und damit planbar vorkommen (vgl. insoweit BSG , Urt. v. 23.3.2010 – B 14 AS 81/08 R; LSG Berlin-Bbg., Urt. v. 25.2.2010 – L 34 AS 24/09; LSG NW, Urt. v. 17.9.2008 – L 12 AS 57/07).

Text hervorgehoben.

und noch diese Urteil aus dem o.g. angeführten BSG :

Ein Anspruch auf Erstausstattung für Bekleidung nach § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB II a.F.(jetzt § 24 Abs. 3 Nr. 2 SGB II) kann bei einem Erwachsenen bestehen, wenn außergewöhnliche Umstände wie Obdachlosigkeit, langjährige Inhaftierung, ggf erheblich Gewichtsschwankungen einen besonderen Bedarf begründen, weil so gut wie keine brauchbaren Kleidungstücke mehr vorhanden sind (vgl. BSG , Urt. v. 23.03.2010 - B 14 AS 81/08 R ).

Quelle:
Tacheles e.V.

Das sind nur einige Urteile, also wende dich an deinen Arzt und
lass dir das Attest ausstellen.
 
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Seepferdchen 2010

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@GlobalPlayer

Dieses waere aber unabhängig von einer ggf. Erstaustattung?

Mit Erstausstattung meinst du wenn du eine Wohnung gefunden hast
und einen Antrag auf Erstausstattung stellst, richtg?

Der Antrag wegen gesundheitlicher bedingter Gewichtsabnahme ist hier gesondert zu betrachten.

Ich stelle dir mal dieses Zitat bzw. Link zum lesen rein:

Anmerkung : § 23 Abs. 3 SGB II, wonach nach den Gesetzesmaterialien Erstausstattungen für Kleidung neben den im Gesetz genannten Ereignissen wie Schwangerschaft und Geburt insbesondere bei außergewöhnlichen Umständen in Betracht kommen ( BT-Drs. 15/1749, S. 33 mit Verweis auf BT-Drs. 15/1514, S. 60. ) .

Denn solche Umstände mit dem Erfordernis der Erstausstattung für Bekleidung können entstehen nach einer Haft, bei Wohnungslosigkeit sowie bei starken Gewichtsschwankungen oder außergewöhnlichem Größenwachstum ( vgl. dazu BT-Drucksache 15/1514, 60 , Münder , in: Münder [Hrsg.], SGB II, 2. Aufl. 2007, § 23 Rdnr. 33 ) .

Unter den Begriff "Erstausstattungen" fallen alle Bekleidungsstücke, die bisher nicht aufgrund gewährter Sozialleistungen beim Hilfesuchenden vorhanden sind Lang/Blüggel (in: Eicher/Spellbrink, SGB II, 2. Auflage, § 23 Rn 105), Für Bedarfe nach § 23 Abs. 3 SGB II findet die Darlehensregelung des § 23 Abs. 1 SGB II gerade keine Anwendung (vgl. Lang/Blüggel in Eicher/Spellbrink, SGB II, 2. Auflage, § 23 Rn. 93).

Ein unabweisbarer Bedarf liegt nur vor, wenn dieser ohne zeitliche Verzögerung zu decken wäre und es ohne die Bedarfsdeckung zu einer erheblichen Beeinträchtigung des existenznotwendigen Bedarfs kommen würde. Es müsste sich um einen Bedarf handeln, der zur Führung eines menschenwürdigen Daseins notwendig und unerlässlich ist (vgl. Eicher/Spellbrink, SGB II, 2. Auflage, § 23 Rn. 27, 29, 31 f).

Ein unabweisbar seiner Höhe nach von einem durchschnittlichen Bedarf abweichender Bedarf liegt z.B. vor, wenn der Leistungsberechtigte teurere Unter- oder Übergrößen tragen muss (so die Amtliche Begründung des Gesetzentwurfs, BT-Drucks. 15/1514).

Quelle: @Willi 2 Tacheles e.V.

Vieleicht hat noch jemand dazu einen Gedanken?

Ich wünsche dir einen guten Start in das Jahr 2018 vorallem Gesundheit.
 
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Danke das wünsche ich dir auch.
Dann koennte ich aufgrund gewichtszunahme doch auch kleidergeld beantragen? As lsi zum jetzigen Zeitpunkt? Bzw. Muesste ich dss das dann beim lwl beantragen? Oder beim amt?bzw in dem attest muss da nur drin stehen dass eine erhebliche Gewichts-ab bzw Zunahme stattfand?
 
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Seepferdchen 2010

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in dem attest muss da nur drin stehen dass eine erhebliche Gewichts-ab bzw Zunahme stattfand?

Bei dir müßte im Attest stehen wegen eine Gewichtsabnahme.
Und ich denke der Antrag muß beim Grusiamt gestellt werden,
hier könnte der § 73 SGB XII Hilfe in sonstigen Lebenslagen zum tragen kommen.Das nur zur Info du mußt keinen §§ im Antrag schreiben.

1Leistungen können auch in sonstigen Lebenslagen erbracht werden, wenn sie den Einsatz öffentlicher Mittel rechtfertigen. 2Geldleistungen können als Beihilfe oder als Darlehen erbracht werden.
 

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Bei dir müßte im Attest stehen wegen eine Gewichtsabnahme.
Und ich denke der Antrag muß beim Grusiamt gestellt werden,
hier könnte der § 73 SGB XII Hilfe in sonstigen Lebenslagen zum tragen kommen.Das nur zur Info du mußt keinen §§ im Antrag schreiben.


Ok und kommt das auch bei gewichtszunahme in Betracht?
Waere das beim amt oder beim lwl zu beantragen?
 

Seepferdchen 2010

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Du @GlobalPlayer soweit ich weiß werden die Kosten für das Heim vom LwL gezahlt, du kannst ja mal nachfragen bzw. ich kann morgen noch mal im Net für dich schauen ob ich hier was finde.

Mein Gedanke ist, das hier das Amt dafür zuständig ist, du bekommst ja auch EM - Rente.

Ich schreibe dir morgen noch mal, vieleicht hat noch jemand einen Hinweis für dich.
 
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ExUser 2606

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@GloblalPlayer: Wenn Du den Antrag an der falschen Stelle stellst, ist das nicht schlimm. Der muss weitergeleitet werden. Als Datum der Antragstellung gilt dann das Eingangsdatum an der ersten Stelle.
 

Gaestin

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Gewichtsabnahme wie in der Überschrift
oder Gewichtszunahme?
Wie wird die Zu oder Abnahme vom Arzt begründet?
Attest sehr wichtig.
 

GlobalPlayer

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Gewichtsabnahme wie in der Überschrift
oder Gewichtszunahme?
Wie wird die Zu oder Abnahme vom Arzt begründet?
Attest sehr wichtig.


Ich hab durch Medikamente und frustessen wegen meiner psyche zugenommen, auch wegen den veraendeten Essgewohnheiten im heim die ich persönlich nie machen würde aber hier mitmachen muss
 

Katzenstube

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Das A und O wird ein ärztliches Attest sein, welches überzeugen muss.

Nehm es mir nicht übel, aber Gewichtszu- und Abnahmen liegen auch in unserer eigenen Verantwortung. Ich selber habe ein sehr schmales Gehalt (manch ein Hartz4-Empfänger könnte mehr haben) und muss auch meine Gewichtsregulierungen (ebenfalls chronische Krankheit) und den Kleidungsbedarf selber stämmen. Anders sehe ich das bei Kindern, die einfach rauswachsen.

Wenn es um ein auf und ab des Gewichtes geht könnte rasch der Verdacht entstehen, dass Du soviel Kraft hast "schnell" zu- oder abzunehmen um Deinen Kleiderschrank auf Kosten der Sozialkassen zu modernisieren.

Ich verstehe Deinen Grundgedanken nur zu gut, kann mir aber kaum vorstellen (in Zeiten, in denen schon Kleinigkeiten zu Sanktionen und somit Geldeinsparung, führen sollen) großzügige Kleidergelder vergeben werden. Zumal es in Zeiten von Lagenlook, Legins, Stretchhosen ect. die Möglichkeit gibt 10 oder 15 kg Gewichtsveränderung in selbigen Kleidungsstücken zu verpacken.

Gruß von Katzenstube
 

Seepferdchen 2010

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Hallo @GlobalPlayer,

hier hast du ein Formular zum Beispiel vorausgesetzt das dein Gewichtsabnahme/Zunahme gesundheitlich bedingt ist.

ist der BMI unter 18,5 gefallen und/oder
es ist ein schneller, krankheitsbedingter Gewichtsverlust von über 5 % im Vergleich zu den vorausgegangenen
drei Monaten zu verzeichnen (nicht bei willkürlicher Abnahme bei Übergewicht).

Quelle:
https://www3.arbeitsagentur.de/web/...dstbai378235.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI378238

Das ist nur jetzt ein Beispiel für ALG II Mehrbedarf zum Regelsatz.

Ich muß mal nachsehen, ob es für SGB XII einen Vordruck gibt, wenn ja stelle ich dir den nachträglich rein.

Und schau doch mal hier rein auf der Webseite etwas weiter unten ggf. findet sich da auch noch ein Hinweis/Formular?

Ist zwar auch ALG II aber mitunter steht auch ein Hinweis
für SGB XII drin, Kleidung.

Verwaltungsanweisungen zu Erstausstattung der Wohnung mit Hausrat, Bekleidung

Ortliche Richtlinien

Zum Beispiel Wuppertal

4. Erstausstattung für allgemeine Bekleidung

Gründe für die Erstausstattung an Bekleidung können z.B. sein:
• Verlust der
Bekleidung durch Wohnungsbrand
• Entlassung aus der JVA (nach langer Haftzeit
= über sechs Monate
)
• Obdachlosigkeit / Nichtsesshaftigkeit
durch Krankheit bedingte Änderung des Gewichtes und dadurch Wechsel von zwei oder
weiteren Kleidergrößen


Ansonsten kannst du deinen Antrag auch formlos stellen, wichtig
ist wie @Katzenstube bereits geschrieben das Attest vom Arzt.
 
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Hallo @GlobalPlayer,
.


Die frage ist hierbei natürlich was heisst krankheitsbedingt.
Reicht schon eine Nebenwirkung von Medikamenten bzw. Falsches essen aufgrund Depressionen u. A. Aus?
Möglicherweise auch bewegungsmangel aufgrund einer Verletzung eines beines?

Manche Kommunen gewähren auch eine Bekleidung pauschale im zuge einer erstaustattung. Dies wäre aber hiervon zu unterscheiden?
 

Seepferdchen 2010

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@GlobalPlayer

hier kann nur der Arzt das im Attest begründen bzw. bestätigen das die
Gewichtsab.-Zunahme aus gesundheitlichen Gründen zurück zuführen ist.

Vorschlag:

Schreibe deinen Antrag und wenn du willst stelle dein Schreiben hier in das Forum, dann kann man mal rüber schauen und ggf. ergänzen.

Noch besser ist wenn........

Am besten wenn du das Attest vom Arzt hast, dann kannst du dich darauf beziehen und genau aufschreiben welche Kleidungsstücke hier beantragt werden.
 

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Keine Abstellmoeglichkeit wie Keller oder Dachboden wird ggf. ein Lagercontainer/Kosten übernommen?

Angenommen man mietet eine Wohnung ohne keller an,ohne abstelmoegljchkeit.
Uebernimmt das amt eine garage oder einen
Lagercontainer?
 

Seepferdchen 2010

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AW: Abstellmoeglichkeit

@GlobalPlayer

ich habe da mal eine Bitte an dich, solange du kein richtiges, schriftliches
Mietangebot hast, ist alles spekulativ.............

Das Amt übernimmt nicht zusätzlich einen Lagercontainer geschweige
eine Garage zum Zweck der Unterstellmöglichkeit von Sachen.
 

GlobalPlayer

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Rente Bewilligung, wann Ergebnis da

Hatte gestern einen Termin zur Begutachtung beim mdk wegen weiterbewilligung der rente.
Wie lange dauert es bis das ergebnis da ist?
 
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