Hallo,
mein Sachbearbeiter fordert nun bereits zum zweiten mal die Abrechnung meiner Kreditkarte für den Bewilligungszeitraum (bei mir 6 Monate).
Die Kontoauszüge zu fordern ist normal - dort gehen meine Verdienste ein - die Kreditkarte ist bei der gleichen Bank und dem Girokonto angegliedert - heißt, ich überweise Geld das ich abheben will zuerst auf die Kreditkarte...
Das erste Mal habe ich sie eingereicht
(- das JC hatten bei meinem Erstantrag auf sie verzichtet gehabt und ich dachte, das holen die sonst nach, also gebe ich sie ihnen einfach, dann ist Ruhe...
Denn obwohl sie Kreditkarte heißt, könnte ich dort auch Geld bunkern (tue ich nicht).)
Auf der Kreditkarte gehen keinerlei Gewerbe-relevanten Geldflüsse ein.
Eingänge auf der Kreditkarte hatte ich bisher nur überwiesen von meinem Girokonto (das sehen sie von meinem Girokonto aus) - oder Rückerstattungen - ich glaube andere Eingänge sind gar nicht möglich.
Also sehe ich auch nicht den Grund mich noch weiter bloszustellen und mir die weitere Arbeit zuzumuten.
Kann ich dazu gezwungen werden?
(Habe bereits zu dem Thema gesucht, aber nichts vergleichbares gefunden)
PS.
Die Anfrage kam per Email - ich reiche inzwischen alles per Mail ein - das spart mir ca. 100 Seiten Druck pro Halbjahr und ich habe gleich einen Nachweis.
Ist daher seine Email als Antwort überhaupt rechtlich bindend für Forderungen? Bis kurz davor kam alles per Post (auch ca. 100 seiten pro halbjahr ;-) ).
(Er hatte zuvor bereits per Email meine Kontoauszüge nachgefragt, die ich ihm gerne nachreichte - warum er überhaupt nicht beides auf einmal erfragt ist mir nicht nachvollziehbar..)
herzlichen Dank bereits für hilfreichen Rat!
Gruß
papalapap
mein Sachbearbeiter fordert nun bereits zum zweiten mal die Abrechnung meiner Kreditkarte für den Bewilligungszeitraum (bei mir 6 Monate).
Die Kontoauszüge zu fordern ist normal - dort gehen meine Verdienste ein - die Kreditkarte ist bei der gleichen Bank und dem Girokonto angegliedert - heißt, ich überweise Geld das ich abheben will zuerst auf die Kreditkarte...
Das erste Mal habe ich sie eingereicht
(- das JC hatten bei meinem Erstantrag auf sie verzichtet gehabt und ich dachte, das holen die sonst nach, also gebe ich sie ihnen einfach, dann ist Ruhe...
Denn obwohl sie Kreditkarte heißt, könnte ich dort auch Geld bunkern (tue ich nicht).)
Auf der Kreditkarte gehen keinerlei Gewerbe-relevanten Geldflüsse ein.
Eingänge auf der Kreditkarte hatte ich bisher nur überwiesen von meinem Girokonto (das sehen sie von meinem Girokonto aus) - oder Rückerstattungen - ich glaube andere Eingänge sind gar nicht möglich.
Also sehe ich auch nicht den Grund mich noch weiter bloszustellen und mir die weitere Arbeit zuzumuten.
Kann ich dazu gezwungen werden?
(Habe bereits zu dem Thema gesucht, aber nichts vergleichbares gefunden)
PS.
Die Anfrage kam per Email - ich reiche inzwischen alles per Mail ein - das spart mir ca. 100 Seiten Druck pro Halbjahr und ich habe gleich einen Nachweis.
Ist daher seine Email als Antwort überhaupt rechtlich bindend für Forderungen? Bis kurz davor kam alles per Post (auch ca. 100 seiten pro halbjahr ;-) ).
(Er hatte zuvor bereits per Email meine Kontoauszüge nachgefragt, die ich ihm gerne nachreichte - warum er überhaupt nicht beides auf einmal erfragt ist mir nicht nachvollziehbar..)
herzlichen Dank bereits für hilfreichen Rat!
Gruß
papalapap