Paolo_Pinkel
Super-Moderation
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Hi,
es geht um folgendes:
Ein bekannter, welcher Erwerbsunfähigkeitsrente bezieht, hat sich bei seinem Zahnarzt eine Prothese anfertigen lassen. Die Bezahlung lief bei der Krankenkasse als Härtefallregelung. Sprich. Die Krankenkasse hat die Kosten dafür übernommen.
Allerdings stellte sich früh heraus, das diese Prothese minderwertig ist, weil sie unter simpler Belastung - Biss in ein Brot - gebrochen ist. Diese Protese wurde dann auch vom Zahnarzt bzw. dessen Labor, welches wohl Kooperationsparter ist - repariert.
Allerdings hat diese Reparatur nicht lange gehalten und die Prothese ist erneut gebrochen. eventuell ist durch den Bruch und das Kleben eine sog. Sollbruchstelle entstanden.
Die Prothese wurde darauf hin angeblich unterfüttert was wieder von der Krankenkasse übernommen worden ist und auch angeblich verstärkt. Aber auch das hat nix gebracht.
Mittlerweile ist es so, dass die Prothese 5 mal gebrochen bzw. 4 mal repariert worden ist. Meine Frage ist nun. Hat der Geschädigte ein Anspruch, dass diese Prothese komplett neu erstellt wird?
Da die Krankenkasse ja Kostenträge ist liegt ja ein Werks- und Lieferungsvertrag vor welcher noch in der 2 jährigen Gewährleistungspflicht liegt. Eine Nachbesserung hat bereits 4 mal statt gefunden.
Kann mir bitte jemand sagen wie man am besten vorgeht? Der Arzt macht mir nämlich nicht den Eindruck als wolle er diese Prothese erneuern lassen.
Bin für jeden Ratschlag dankbar.
Gruss
Paolo
es geht um folgendes:
Ein bekannter, welcher Erwerbsunfähigkeitsrente bezieht, hat sich bei seinem Zahnarzt eine Prothese anfertigen lassen. Die Bezahlung lief bei der Krankenkasse als Härtefallregelung. Sprich. Die Krankenkasse hat die Kosten dafür übernommen.
Allerdings stellte sich früh heraus, das diese Prothese minderwertig ist, weil sie unter simpler Belastung - Biss in ein Brot - gebrochen ist. Diese Protese wurde dann auch vom Zahnarzt bzw. dessen Labor, welches wohl Kooperationsparter ist - repariert.
Allerdings hat diese Reparatur nicht lange gehalten und die Prothese ist erneut gebrochen. eventuell ist durch den Bruch und das Kleben eine sog. Sollbruchstelle entstanden.
Die Prothese wurde darauf hin angeblich unterfüttert was wieder von der Krankenkasse übernommen worden ist und auch angeblich verstärkt. Aber auch das hat nix gebracht.
Mittlerweile ist es so, dass die Prothese 5 mal gebrochen bzw. 4 mal repariert worden ist. Meine Frage ist nun. Hat der Geschädigte ein Anspruch, dass diese Prothese komplett neu erstellt wird?
Da die Krankenkasse ja Kostenträge ist liegt ja ein Werks- und Lieferungsvertrag vor welcher noch in der 2 jährigen Gewährleistungspflicht liegt. Eine Nachbesserung hat bereits 4 mal statt gefunden.
Kann mir bitte jemand sagen wie man am besten vorgeht? Der Arzt macht mir nämlich nicht den Eindruck als wolle er diese Prothese erneuern lassen.
Bin für jeden Ratschlag dankbar.
Gruss
Paolo