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Elternzeit bei getrennt lebenden Eltern
Hallo,
in meinem Bekanntenkreis gibt es gerade die folgende Situation und ich wurde gebeten nachzufragen, was in dieser von Seiten des JC zu erwarten ist:
*gemeinsames Kind (ein paar Wochen alt)
*Vater: Hartz4
*Mutter: sozialversicherungspflichter Job & nichts mit dem JC zu tun
*Für das Kind sollen keine Leistungen beim JC beantragt werden
*nicht in einer Beziehung, getrennt lebend in unterschiedlichen Wohnungen & mit unterschiedlichen Meldeadressen
*Kind lebt bei der Mutter (aus Gründen der Wohnung)
*gemeinsames Sorgerecht
*Vater soll/will ab Ende des 3. Monats sich um das Kind kümmern
*dies wird zum großten Teil in der Wohnung der Mutter stattfinden (während der Arbeitszeit der Mutter)
*Wie sieht es mit der Pflicht aus für den Vater sich zu bewerben?
*Muss der Vater eine EGV unterzeichnen für die "Elternzeit"?
*Ist der Vater verpflichtet an Maßnahmen teilzunehmen?
*Habe ich es richtig verstanden, dass die Pflicht besteht für den Vater Meldeterminen weiterhin nachzukommen?
*Können die Eltern gezwungen werden ihr Kind in eine Betreuung (Krippe, später KIGA) zu geben, damit der Vater dem Arbeitsmarkt zur Vefügung steht?
*Gibt es in irgendeine Richtung eine Unterhaltszahlungspflicht und/oder andere Zahlungspflichten (wenn das Kind bei der Mutter wohnt und der Vater die Betreuung übernimmt)?
*Mutter an Kindsvater
*Kindsvater an Mutter
*Vater an Kind
*Mutter an Kind
*Wenn ja: Entsteht diese Verpflichtung automatisch oder nur wenn diese eingefordert wird? Kann in diesem Falle das JC Zahlungen für das Kind verlangen, wenn es bei der Mutter lebt und wenn das Kind gar keine Zahlungen vom JC erhält?
*Wie muss der Vater denn dem JC gegenüber nachweisen, dass er wirklich Vater geworden ist? Muss er eine Geburtsurkunde vorlegen? Darf das JC die kopieren, obwohl das Kind nichts mit dem JC zu tun haben wird?
Vielen lieben Dank.
H.
Hallo,
in meinem Bekanntenkreis gibt es gerade die folgende Situation und ich wurde gebeten nachzufragen, was in dieser von Seiten des JC zu erwarten ist:
*gemeinsames Kind (ein paar Wochen alt)
*Vater: Hartz4
*Mutter: sozialversicherungspflichter Job & nichts mit dem JC zu tun
*Für das Kind sollen keine Leistungen beim JC beantragt werden
*nicht in einer Beziehung, getrennt lebend in unterschiedlichen Wohnungen & mit unterschiedlichen Meldeadressen
*Kind lebt bei der Mutter (aus Gründen der Wohnung)
*gemeinsames Sorgerecht
*Vater soll/will ab Ende des 3. Monats sich um das Kind kümmern
*dies wird zum großten Teil in der Wohnung der Mutter stattfinden (während der Arbeitszeit der Mutter)
*Wie sieht es mit der Pflicht aus für den Vater sich zu bewerben?
*Muss der Vater eine EGV unterzeichnen für die "Elternzeit"?
*Ist der Vater verpflichtet an Maßnahmen teilzunehmen?
*Habe ich es richtig verstanden, dass die Pflicht besteht für den Vater Meldeterminen weiterhin nachzukommen?
*Können die Eltern gezwungen werden ihr Kind in eine Betreuung (Krippe, später KIGA) zu geben, damit der Vater dem Arbeitsmarkt zur Vefügung steht?
*Gibt es in irgendeine Richtung eine Unterhaltszahlungspflicht und/oder andere Zahlungspflichten (wenn das Kind bei der Mutter wohnt und der Vater die Betreuung übernimmt)?
*Mutter an Kindsvater
*Kindsvater an Mutter
*Vater an Kind
*Mutter an Kind
*Wenn ja: Entsteht diese Verpflichtung automatisch oder nur wenn diese eingefordert wird? Kann in diesem Falle das JC Zahlungen für das Kind verlangen, wenn es bei der Mutter lebt und wenn das Kind gar keine Zahlungen vom JC erhält?
*Wie muss der Vater denn dem JC gegenüber nachweisen, dass er wirklich Vater geworden ist? Muss er eine Geburtsurkunde vorlegen? Darf das JC die kopieren, obwohl das Kind nichts mit dem JC zu tun haben wird?
Vielen lieben Dank.
H.