BaerlisMom
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- 21 Dez 2008
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Hallo,
ich hätte mal eine Frage, wie das bei Euren Argen so gehandhabt wird und ob das Vorgehen unserer ARGE denn als normal und legitim anzusehen ist.
Ich hatte eine Einladung zu einem Gespräch über eine Fortbildungsmaßnahme bei der ARGE (nebenbei bemerkt schon die 5. innerhalb von 9 Wochen, vier davon habe ich wahrgenommen), war aber krankheitsbedingt verhindert und habe das auch korrekt und umgehend mit Krankenschein nachgewiesen.
Unsere Arge verlangt nun lt. Anweisung der Hotline:
- dass ich meinen Krankenschein umgehend der ARGE zugehen lasse (hab ich selbstverständlich getan)
- dass ich mich bei der Hotline zusätzlich krankmelde (mir unverständlich, hab ich aber auch getan)
- und bis vor kurzem: dass ich mich bei der Hotline wieder gesundmelde, nämlich wenn der Krankenschein nicht verlängert wird und ich wieder "zur Verfügung" stehe
- neu ist jetzt dies: dass ich mich PERSÖNLICH gesund melde, weil ich ja einen Termin versäumt habe. Natürlich ohne Fahrtkostenerstattung, denn die liegen unter 6 EUR.
Ganz ehrlich: ich finde es schon zweifelhaft, warum ich mich bei einer kostenpflichtigen, schwer zu erreichenden (weil ständig besetzt) Telefonhotline krank- und gesundmelden muss, wo doch mein Krankenschein ordnungsgemäß bei der ARGE eingereicht wurde und die Daten dort eindeutig ersichtlich sind. Aber gut. Ich habs um des lieben Friedens willen getan.
Aber jetzt muss ich PERSÖNLICH bei der Arge am Tresen erscheinen, um mitzuteilen, dass ich mich nicht weiter krankschreiben lasse? Was soll das? :icon_eek: Eine kleine Bestrafung dafür, dass ich es gewagt habe, krank zu sein?
Gibt es dafür überhaupt eine gesetzliche Grundlage? Oder haben die jeweiligen Argen einen Ermessensspielraum, sowas selbstherrlich zu entscheiden? Ist das woanders genauso?
LG Baerlismom
ich hätte mal eine Frage, wie das bei Euren Argen so gehandhabt wird und ob das Vorgehen unserer ARGE denn als normal und legitim anzusehen ist.
Ich hatte eine Einladung zu einem Gespräch über eine Fortbildungsmaßnahme bei der ARGE (nebenbei bemerkt schon die 5. innerhalb von 9 Wochen, vier davon habe ich wahrgenommen), war aber krankheitsbedingt verhindert und habe das auch korrekt und umgehend mit Krankenschein nachgewiesen.
Unsere Arge verlangt nun lt. Anweisung der Hotline:
- dass ich meinen Krankenschein umgehend der ARGE zugehen lasse (hab ich selbstverständlich getan)
- dass ich mich bei der Hotline zusätzlich krankmelde (mir unverständlich, hab ich aber auch getan)
- und bis vor kurzem: dass ich mich bei der Hotline wieder gesundmelde, nämlich wenn der Krankenschein nicht verlängert wird und ich wieder "zur Verfügung" stehe
- neu ist jetzt dies: dass ich mich PERSÖNLICH gesund melde, weil ich ja einen Termin versäumt habe. Natürlich ohne Fahrtkostenerstattung, denn die liegen unter 6 EUR.
Ganz ehrlich: ich finde es schon zweifelhaft, warum ich mich bei einer kostenpflichtigen, schwer zu erreichenden (weil ständig besetzt) Telefonhotline krank- und gesundmelden muss, wo doch mein Krankenschein ordnungsgemäß bei der ARGE eingereicht wurde und die Daten dort eindeutig ersichtlich sind. Aber gut. Ich habs um des lieben Friedens willen getan.
Aber jetzt muss ich PERSÖNLICH bei der Arge am Tresen erscheinen, um mitzuteilen, dass ich mich nicht weiter krankschreiben lasse? Was soll das? :icon_eek: Eine kleine Bestrafung dafür, dass ich es gewagt habe, krank zu sein?
Gibt es dafür überhaupt eine gesetzliche Grundlage? Oder haben die jeweiligen Argen einen Ermessensspielraum, sowas selbstherrlich zu entscheiden? Ist das woanders genauso?
LG Baerlismom