Hallo an alle,
bin noch neu hier und hoffe das ich mit meinem Anliegen hier nicht falsch bin.
Es geht um folgendes:
Ich bin seit ca 2 Monaten Sozialhilfeempfängerin.
Vor ca. 2 Wochen hatte ich einen Termin mit meinem Sachbearbeiter. Wir wollten darüber reden wie es nun beruflich weitergehen könnte.
An dem Tag erschien ich bei der arge und habe festgestellt, dass mein Sachbearbeiter nicht im Hause ist. Ich wurde nun zu einer anderen Person weitergeleitet. Nachdem ich befragt worden bin, worum es ging, gab ich ihm die Antwort, dass es sich um die berufliche situation handelt und ich normalerweise darüber mit meinem Sachbearbeiter reden wollte, er ja aber nicht da sei.
Der Grund warum ich zurzeit nicht arbeitsfähig bin liegt u.A. an psychischen Problemen.
Er fragte mich wie es nun bei mir aussehen würde wie sich das weiterentwickelt hat. Ich sagte ihm dass es langsam wieder bergauf gehen würde, dass es aber nicht komplett zu ende sei.
Darauf hin hat der sachbearbeiter mich aufgefordert mit ihm zusammen einen gesundheitsfragebogen mit der schweigepflichtsentbindung auszufüllen. Nachdem ich ihn aber drum gebeten habe, dass ich es doch gerne selbst vorallem nicht sofort ausfüllen würde hat er mir den schreiben mitgegeben.
Nun zu meiner eigentlichen Frage: Muss ich den gesundheitsfragebogen ausfüllen? Ich habe auf einigen Seiten im Internet gelesen, dass ich das NICHT tun muss. Doch im Schreiben wird angegeben, das wenn ich es nicht ausfülle, das die arge meine leistungen kürzt.
Hier das schreiben....
Sehr geehrte Frau...
sie beziehen laufend Leistungen zur sicherung ihrer lebensunterhalts. während des bezuges dieser leistung sind sie verpflichtet, nach §60 abs 1 nr 3 sgb I im leistungsverfahren mitzuwirken. dabei haben sie beweismittel zu bezeichnen und weweisurkunden vorzulegen oder ihrer vorlage zuzustimmen. Ihre pflicht zur angaben aller tatsachen, die für die geldleistung erheblich sind, besteht nach §60 abs 1 nr 3 sgb I und bleibt davon unberührt.
Im rahmen ihrer mitwirkungspflicht bitte ich sie bis spätestens .... folgende unterlagen bzw nachweise vorzulegen:
Gesundheitsfragebogen und schweigepflichtsentbindung
ihre mitwirkung ist erforderlich, weil ohne die erbetenen unterlagen bzw nachweise nicht festgestellt werden kann, ob und inwieweit ein leistungsanspruch unverändert fortbesteht. eine änderung des leistungsanspruchs kann sich - ggfs auch für die vergangenheit - zu ihren gunsten bzw ihren lasten ergeben.
sollten sie bis zum o.g. termin nicht antworten bzw die angeforderten unterlagen nicht einreichen, werde ich die geldleistung bis zur nachholung der mitwirkung teilweise entziehen
die entsprehenden gesetzlichen bestimmungen sind als anlage abgedruckt.
Darf mir ein andere mitarbeiter, der NICHT mein Sachbearbeiter ist einfach so ein shreiben mitgeben, obwohl es nie bis jetzt die rede mit meinem sachbearbeiter darüber war?
Naja ist jetzt ganz lang geworden, entschuldigt für die Tippfehler.
Ich hoffe man kann mir helfen und auskunft darüber geben..
Jetzt schonmal vielen dank!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
LG
bin noch neu hier und hoffe das ich mit meinem Anliegen hier nicht falsch bin.
Es geht um folgendes:
Ich bin seit ca 2 Monaten Sozialhilfeempfängerin.
Vor ca. 2 Wochen hatte ich einen Termin mit meinem Sachbearbeiter. Wir wollten darüber reden wie es nun beruflich weitergehen könnte.
An dem Tag erschien ich bei der arge und habe festgestellt, dass mein Sachbearbeiter nicht im Hause ist. Ich wurde nun zu einer anderen Person weitergeleitet. Nachdem ich befragt worden bin, worum es ging, gab ich ihm die Antwort, dass es sich um die berufliche situation handelt und ich normalerweise darüber mit meinem Sachbearbeiter reden wollte, er ja aber nicht da sei.
Der Grund warum ich zurzeit nicht arbeitsfähig bin liegt u.A. an psychischen Problemen.
Er fragte mich wie es nun bei mir aussehen würde wie sich das weiterentwickelt hat. Ich sagte ihm dass es langsam wieder bergauf gehen würde, dass es aber nicht komplett zu ende sei.
Darauf hin hat der sachbearbeiter mich aufgefordert mit ihm zusammen einen gesundheitsfragebogen mit der schweigepflichtsentbindung auszufüllen. Nachdem ich ihn aber drum gebeten habe, dass ich es doch gerne selbst vorallem nicht sofort ausfüllen würde hat er mir den schreiben mitgegeben.
Nun zu meiner eigentlichen Frage: Muss ich den gesundheitsfragebogen ausfüllen? Ich habe auf einigen Seiten im Internet gelesen, dass ich das NICHT tun muss. Doch im Schreiben wird angegeben, das wenn ich es nicht ausfülle, das die arge meine leistungen kürzt.
Hier das schreiben....
Sehr geehrte Frau...
sie beziehen laufend Leistungen zur sicherung ihrer lebensunterhalts. während des bezuges dieser leistung sind sie verpflichtet, nach §60 abs 1 nr 3 sgb I im leistungsverfahren mitzuwirken. dabei haben sie beweismittel zu bezeichnen und weweisurkunden vorzulegen oder ihrer vorlage zuzustimmen. Ihre pflicht zur angaben aller tatsachen, die für die geldleistung erheblich sind, besteht nach §60 abs 1 nr 3 sgb I und bleibt davon unberührt.
Im rahmen ihrer mitwirkungspflicht bitte ich sie bis spätestens .... folgende unterlagen bzw nachweise vorzulegen:
Gesundheitsfragebogen und schweigepflichtsentbindung
ihre mitwirkung ist erforderlich, weil ohne die erbetenen unterlagen bzw nachweise nicht festgestellt werden kann, ob und inwieweit ein leistungsanspruch unverändert fortbesteht. eine änderung des leistungsanspruchs kann sich - ggfs auch für die vergangenheit - zu ihren gunsten bzw ihren lasten ergeben.
sollten sie bis zum o.g. termin nicht antworten bzw die angeforderten unterlagen nicht einreichen, werde ich die geldleistung bis zur nachholung der mitwirkung teilweise entziehen
die entsprehenden gesetzlichen bestimmungen sind als anlage abgedruckt.
Darf mir ein andere mitarbeiter, der NICHT mein Sachbearbeiter ist einfach so ein shreiben mitgeben, obwohl es nie bis jetzt die rede mit meinem sachbearbeiter darüber war?
Naja ist jetzt ganz lang geworden, entschuldigt für die Tippfehler.
Ich hoffe man kann mir helfen und auskunft darüber geben..
Jetzt schonmal vielen dank!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
LG