Fridoliene
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Hi, habe gerade einen Beitrag von einer Betroffenen gelesen, in dem sie einen Brief an ihre SB kopiert hatte. Dabei ging es um die Angaben zum Gesundheitsfragebogen und Freiwilligkeit. Der Brief war so ellenlang, dass ich ihn nur überflogen habe und mir nicht vorstellen kann, dass jemand beim JC das tut.
In der Kürze liegt die Würze! Und: das JC hat keinen Anspruch auf Kenntnisse über eine Erkrankung, Behinderung, Erwerbsminderung oder Arbeitsunfähigkeit. Ich habe zZ genau dieses Problem mit meiner SB, habe einen GdB 80 und klage gegen den LB nach Begutachtung. Ich könne bis zu 6 Std/tgl arbeiten. Das Gutachten berücksichtigt meine Erkrankung nicht und es geht mir darum, als voll erwerbsgemindert bewertet zu werden.
Das Gericht muss diese Angaben haben, und nur dem Gericht sende ich das Gutachten. Das JC kennt das Gutachten nicht, nur, ob und wie viel ich arbeiten kann.
Man lässt sich nicht von den SB einschüchtern oder provozieren oder unter Druck setzen. Man beschränkt die Kommunikation auf das Nötigste und setzt seine Interessen gerichtlich durch. Das schüchtert die SB ein. Meine SB ist eine ekelhafte Egomanin, der ich erst Recht etwas vorschleime, um sie bei nächster Gelegenheit auf meine Rechte aufmerksam zu machen.
Das ist nervig, lohnt sich, weil man richtig gut lernen kann, sich gegen die Übermacht JC durchzusetzen!!
Grundsicherung ist ein Grundrecht, und kein Staatsalmosen!! Es heißt im Gesetz "Leistung" und nicht "staatliche Leistung" oder "Steuergelder". Lässt Euch nicht auf einen provozierten Kampf gegen die Windmühlen ein!! Das JC will doch erreichen, dass man sich schlecht fühlt und leidet, Angst hat!






In der Kürze liegt die Würze! Und: das JC hat keinen Anspruch auf Kenntnisse über eine Erkrankung, Behinderung, Erwerbsminderung oder Arbeitsunfähigkeit. Ich habe zZ genau dieses Problem mit meiner SB, habe einen GdB 80 und klage gegen den LB nach Begutachtung. Ich könne bis zu 6 Std/tgl arbeiten. Das Gutachten berücksichtigt meine Erkrankung nicht und es geht mir darum, als voll erwerbsgemindert bewertet zu werden.
Das Gericht muss diese Angaben haben, und nur dem Gericht sende ich das Gutachten. Das JC kennt das Gutachten nicht, nur, ob und wie viel ich arbeiten kann.
Man lässt sich nicht von den SB einschüchtern oder provozieren oder unter Druck setzen. Man beschränkt die Kommunikation auf das Nötigste und setzt seine Interessen gerichtlich durch. Das schüchtert die SB ein. Meine SB ist eine ekelhafte Egomanin, der ich erst Recht etwas vorschleime, um sie bei nächster Gelegenheit auf meine Rechte aufmerksam zu machen.
Das ist nervig, lohnt sich, weil man richtig gut lernen kann, sich gegen die Übermacht JC durchzusetzen!!
Grundsicherung ist ein Grundrecht, und kein Staatsalmosen!! Es heißt im Gesetz "Leistung" und nicht "staatliche Leistung" oder "Steuergelder". Lässt Euch nicht auf einen provozierten Kampf gegen die Windmühlen ein!! Das JC will doch erreichen, dass man sich schlecht fühlt und leidet, Angst hat!