Gesundheitliche Schäden durch 1 EJ

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belzebub

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Hallo!

Nur mal ein theoretisches Beispiel.

Ein Mensch mit gesundheitlichen Schäden, durch Gutachten und vom Amtsarzt bestätigt, wird in einen 1 EJ genötigt. Es enstehen gesundheitliche Folgeschäden bis hin zu einer Arbeitsunfähigkeit.

Wer muß dafür auf kommen. Das Arbeitsamt oder der Maßnahmeträger.
 
Derjenige, zu dem eine vertragliche Bindung besteht oder Vereinsbarungen getroffen wurden, jedoch wissentlich über die Einschränkungen. Für Nötigungen steht das StGb sowie die Sozialgerichte zur Verfügung in Anlehnung an die Ärzteschaft.
 
Ein Mensch mit diesen Einschränkungen darf erstmal gar nicht in diesen Job genötigt werden, hat man bei mir auch versucht, auf das ärztliche Gutachten verweisen, wenn es nichts hilft, klagen :daumen:
 
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