belzebub
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Hallo!
Nur mal ein theoretisches Beispiel.
Ein Mensch mit gesundheitlichen Schäden, durch Gutachten und vom Amtsarzt bestätigt, wird in einen 1 EJ genötigt. Es enstehen gesundheitliche Folgeschäden bis hin zu einer Arbeitsunfähigkeit.
Wer muß dafür auf kommen. Das Arbeitsamt oder der Maßnahmeträger.
Nur mal ein theoretisches Beispiel.
Ein Mensch mit gesundheitlichen Schäden, durch Gutachten und vom Amtsarzt bestätigt, wird in einen 1 EJ genötigt. Es enstehen gesundheitliche Folgeschäden bis hin zu einer Arbeitsunfähigkeit.
Wer muß dafür auf kommen. Das Arbeitsamt oder der Maßnahmeträger.