Ich kann mich nur anschließen ... und auch von ganz aktuell gemachter Erfahrung berichten.
Das möchte ich auch ausführlich mal tun, damit man sieht, wie hier vorgegangen wird!
Diese Vorgehensweisen der Kassen mittels "KGM" (Krankengeldmanagement) sind durchweg
äußerst fragwürdige Praktiken, die auch schon lange in der KRITIK sind - auch bis Verbraucherzentralen, Ärztekammern und Bundespatientenbeauftragten!
Warum hier schier NICHTS geändert wird, ist unverständlich!
Eine Bekannte ist seit 3 Monaten erkrankt - eine schwierige gynäkologische Erkrankung.
DAZU kam, dass man ihr den Arbeitsplatz unterm Ar... weggenommen hat - ohne Vorwarnung - und sie daher zusätzlich auch noch arbeitsrechtliche Schritte unternehmen muss und nach 20 Jahren an dieser Stelle nun durch diese Art und Weise auch noch psychisch sehr leidet.
Die "freundliche Helferin und Fallmanagerin" ihrer BKK meldete sich nun bald - das "verständnisvolle" Telefonat, auf dass sie herein fiel und dann auch - leider - diesen ähnlich gestalteten Wisch trotz Freiwilligkeit unterschrieb - brachten gleich mal nix wie Ärger!
Es fiel sogar der Begriff "Mobbing" und "Arbeitsplatzkonflikt" - bis heute wissen wir noch nicht, woher die KGM das überhaupt WEISS!
Vermutung: der MDK wandte sich kürzlich an ihre Hausärztin und forderte einen Zwischenbericht an. Die HA teilte die bestehenden gesundheitlichen Einschränkungen mit, dass derzeit noch Behandlungen anstehen - und dass zusätzlich noch Schwierigkeiten mit der Arbeitsstelle vorhanden sind und die Patientin hier auch therapeutische Unterstützung benötigt.
Anmerkung: Die Hausärzte brauchen auf die Anfragen des MDK KEINE Schweigepflichtsentbindung vom Patienten einholen - sie sind zur Auskunft verpflichtet!
(Ich habe selbst mal vor einigen Jahren meine komplette Krankenakte angefordert - über 150 Seiten - und man WUNDERT sich nur noch, WAS da alles hinterm Rücken an Auskünften vom MDK, aber AUCH VON KRANKENKASSEN-SACHBEARBEITERN an Fragebogen an speziell den Hausarzt geschickt wird!!! Es LOHNT sich, mal seine Krankenkassenakten anzufordern!)
WIE jedoch nun die Info an die KRANKENKASSE, resp. die "Fallmanagerin" gelangt ist - das soll noch demnächst geprüft werden!
JEDENFALLS: gleich nach dem Telefonat, wo die FM von Hilfestellung sabbelte und meiner Bekannten doch TATSÄCHLICH anriet, SIE MÜSSE diesen "Arbeitsplatzkonflikt" unbedingt KLÄREN
(Anm.: bei derzeit schwerer gyn. Erkrankung!) und sollte dazu einen Termin beim
BETRIEBSARZT machen! - darüber kam auch umgehend ein - noch freundliches - Schreiben, man habe GEMEINSAM bei dem "netten Telefonat" festgehalten, dass der Betriebsarzt sie
UNTERSUCHEN solle - bis zum Datum XX würde eine Bestätigung über einen baldigen Termin erwartet.
Nach dem Telefonat und mit den ganzen Erwähnungen Arbeitsplatz und Betriebsarzt erwachte meine Bekannte aus einem bösen Traum und war völlig platt und überfahren und ratlos.
Ich riet ihr bis dato, den schriftlichen Termin VERSTREICHEN zu lassen - es war nur ein Schreiben, keine rechtsverbindliche Aufforderung, keine Konsequenz - und NICHT MEHR ans Telefon zu gehen - die FM würde sich sicher gleich nach dem Verstreichen des Termins melden und DANN würden wir das gemeinsam in die Hand nehmen und entsprechend beantworten!
PROMPT: kaum 3 Tage nach Termin kam Schreiben Nr. 2.
Diesmal - und das ist wirklich die HÖHE!! - sah das Schreiben schon "bedrohlicher" aus:
Nun hab ich gleich wie "jeck" recherchiert und auch von meinen eigenen Erfahrungen mit meiner "Erlebnis-BKK" wusste ich so einiges ja ...
ZUSÄTZLICH fand ich hier einen SEHR bezeichnenden und vor allem DEUTLICHEN Artikel, der - gerade in Bezug auf Mobbingopfer und Umgang der Kassen - KLAR BENENNT, was hier PHASE ist!
SEHR lesenswert: Nach Mobbing am Arbeitsplatz folgt das Krankengeld-Mobbing durch die Krankenversicherung | akademie.de
Ebenso Infos hier:
Viele Fragen Ihrer Krankenkasse müssen Sie nicht beantworten | Verbraucherzentrale Hamburg
Etwas älter hier:
Trotz Krankheit: Kassen drängen Patienten zur Arbeit
Mit Hinweis darauf, dass auch der (vorherige) Pat.Beauftr. Karl Laumann diese Praktiken bestätigen kann.
Wir haben nun so reagiert, dass wir:
- moniert haben, dass es KEINESFALLS Bestandteil des Telefonates war, dass sie in der gesundheitlich eh schon brisanten Situation einem sinnfreien
Druck ausgesetzt wird.
- dass es KEINE PFLICHT gäbe, einen BETRIEBSARZT aufzusuchen - dies ist keiner gesetzlichen Vorschrift zu entnehmen - im Falle eines Irrtums solle man die
Rechtsgrundlage benennen.
- dass die "Aufforderung" den "Konflikt am Arbeitsplatz" klären zu müssen, nachdem die FM KEINERLEI weitere Kenntnis der Situation, geschweige denn medizinische Kenntnisse über die div. Erkrankungen habe, nicht nur "unpassend" ist, sondern diese „Empfehlung“ und der anschließend schriftlich ausgeführte
Druck völlig
kontraproduktiv und sowohl auf
nicht-medizinischen als auch völlig „laienhaft-psychiatrischen“ Annahmen und falschen Schlussfolgerungen beruht.
- dass diese
belastende Vorgehensweise einen Rückschlag in der bestehenden Erkrankung verursacht hat mit Nebenwirkungen, die spez. in diesem Fall
lebensbedrohlich sind.
- dass ein
Betriebsarzt WEDER für die gynäkologischen Probleme zuständig, noch psychiatrisch ausgebildet ist. Da auch derzeit keine "Wiedereingliederung" Thema ist, auch nicht zuständig. Außerdem müsste ja der Arbeitgeber die Kosten einer "Untersuchung" tragen - WOZU?
- Wichtig: Des Weiteren bestehen
KEINERLEI Unklarheiten über die derzeitige Arbeitsunfähigkeit
(falls es darauf hinauslaufen sollte, den MDK nun zu beauftragen!) und sie ist auch künftig in Behandlung bei mehreren Fachärzten und die Behandlungen NOCH NICHT ABGESCHLOSSEN sind.
Weiter habe ich angeführt - wörtlich zitiert, beruhend auf diverse rechtliche Recherchen und dem o.g. Artikel des Neurologen und falls jemand etwas ähnliches erlebt und das gebrauchen kann:
Ihre Aufforderung enthält auch keinerlei rechtliche Grundlage für eine verpflichtende Mitwirkung meinerseits. In Deutschland haben wir immer noch das RECHT auf selbstbestimmte medizinische Behandlung.
Mit Ihrem aktuellen Schreiben gehen Sie sogar noch einen Schritt weiter:
Sie wollen mich – ohne dass hierzu eine Rechtsgrundlage vorhanden wäre! – dazu NÖTIGEN, mich von einem Betriebsarzt „untersuchen“ zu lassen, und dass unter Androhung von Versagung des mir zustehenden Krankengeldes?!
Dies ist nicht nur ganz als besonders „unverschämt“ zu bezeichnen, sondern die nötigende Androhung einer Kürzung oder Einstellung des Krankengeldes ist unzulässig, ganz davon abgesehen, dass auch eine fehlende Mitwirkung in der abschließenden Regelung für das Ruhen, den Ausschluss und die Kürzung des Krankengeldes im SGB V §§ 49-51 nicht aufgeführt ist.
Für diese Androhung in Ihrem Schreiben nennen Sie mir bitte die KONKRETE Rechtsgrundlage!
Die Einstellung des Krankengeldes oder auch nur die rechtswidrige ANDROHUNG dient KAUM der Hilfe, sondern fördert eine psychosoziale Destabilisierung des Erkrankten und behindert eine Genesung!
Ebenso fordern Sie von mir NACHWEISE über Untersuchungstermine und NAMEN der konsultierten Ärzte und forschen in Telefonaten meine intimsten und medizinischen Belange aus und dokumentieren diese offensichtlich!
Mit welcher Rechtsgrundlage erheben Sie ZUSÄTZLICHE und auch medizinische Daten bei Patienten – was nach Auffassung des Bundesdatenschutzbeauftragten ebenso rechtswidrig ist?
Die Spezialvorschriften des SGB V stehen über den allgemeinen Vorschriften des SGB I, sodass die Mitwirkungspflicht bei Gesundheitsdaten nur gegenüber dem MDK und nicht gegenüber den Krankenkassen besteht.
Aus dem Grund, dass mein VERTRAUEN nach dieser Handlungsweise hier gravierend zerstört wurde, nehme ich mein anfänglich gegebenes Einverständnis für Ihr „Beratungsangebot“ ZURÜCK.
Des Weiteren UNTERSAGE ich die Speicherung Ihrer bisher bei mir erfragten Daten und Informationen und werde das ggf. per Akteneinsicht zu einem späteren Zeitpunkt überprüfen lassen.
Von weiteren Telefonanrufen bei mir möchte ich, dass Sie Abstand nehmen!
Ich werde nun die Angelegenheit über derartige Vorgehensweisen u.a. auch dem Bundespatientenbeauftragten vorlegen.
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Nun sind wir gespannt auf den nächsten Schritt dieser BKK!
Geplant: Beschwerde Bundespat.Beauftragter, UPD, BKK Vorstand und Aufsichtsbehörde der KK.
